Bekanntmachungen: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts

Published On: Montag, 21.08.2023By Tags:

Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin und eine eng verbundene Person wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts über ein Gemeinschaftskonto eine Geldstrafe von jeweils EUR 6.500,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG verhängt hat. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

 

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Vorstandsvorsitzenden einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 5.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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