Bekanntmachungen: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Eigengeschäfts
Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen ein Aufsichtsratsmitglied einer Emittentin und eine eng verbundene Person wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts über ein Gemeinschaftskonto eine Geldstrafe von jeweils EUR 6.500,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG verhängt hat. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Vorstandsvorsitzenden einer Emittentin wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch verspätete Meldung eines Eigengeschäfts eine Geldstrafe von EUR 5.000,- im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Neueste Kommentare