Bekanntmachung von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Published On: Dienstag, 15.02.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
von Beschlüssen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
nach § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 7. Februar 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat durch Beschlüsse vom 15. Juli 2021 (BAnz AT 27.08.2021 B5), 16. September 2021 (BAnz AT 04.11.2021 B2, BAnz AT 05.11.2021 B2 und BAnz AT 05.11.2021 B3) sowie 19. November 2021 (BAnz AT 19.01.2022 B3) fünf Festbetragsgruppen gebildet.

Der GKV-Spitzenverband setzt gemäß § 35 Absatz 3 SGB V die Festbeträge für diese Festbetragsgruppen fest:

Festbetragsgruppe: Erlotinib 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
150
Packungsgröße (pk) 30 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 687,30 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000241247596 x w0,983606 x pk1,000000

Festbetragsgruppe: Gefitinib 1

Gruppenbeschreibung
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärke
(w = Wirkstärke)
250
Packungsgröße (pk) 30 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 465,76 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,000133333333 x w1,000000 x pk1,000000

Festbetragsgruppe: Koloniestimulierende Faktoren, pegyliert 1

Gruppenbeschreibung
Wirkstoff Vergleichsgröße
Lipegfilgrastim 6
Pegfilgrastim 6
verschreibungspflichtig
parenterale Darreichungsformen
Injektionslösung
Standardpackung
Wirkstärkenvergleichsgröße
(wvg = Gesamtwirkstärke pro Packung/​Vergleichsgröße)
1
Packungsgröße (pk) 1 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 849,50 Euro
Regressionsgleichung
p = 1,000000000000 x wvg1,000000 x pk1,000000

Festbetragsgruppe: Virustatika mit Wirkung auf Herpesviren 1

Gruppenbeschreibung
Wirkstoff Vergleichsgröße
Aciclovir 21 621
Brivudin    875
Famciclovir  6 321
Valaciclovir
Valaciclovir hydrochlorid
Valaciclovir hydrochlorid-x-Wasser
17 713
verschreibungspflichtig
feste orale Darreichungsformen
Filmtabletten, Tabletten
Standardpackung
Wirkstärkenvergleichsgröße
(wvg = Gesamtwirkstärke pro Packung/​Vergleichsgröße)
1,2
Packungsgröße (pk) 1 Packung
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 11,68 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,846754343270 x wvg0,912370

Festbetragsgruppe: Kombinationen von Angiotensin-II-Antagonisten
mit Calciumkanalblockern und Hydrochlorothiazid 1

Gruppenbeschreibung
Wirkstoff Vergleichsgröße
Olmesartan + Amlodipin + Hydrochlorothiazid
Amlodipin besilat
Olmesartan medoxomil
 27,58 6,91 16,67
Valsartan + Amlodipin + Hydrochlorothiazid
Amlodipin besilat
208,16 7,86 18,69
verschreibungspflichtig
orale Darreichungsformen
Filmtabletten
Standardpackung
Wirkstärkenvergleichsgröße
(wvg = Wirkstärke 1/​Vergleichsgröße 1 + Wirkstärke 2/​Vergleichsgröße 2 + Wirkstärke 3/​Vergleichsgröße 3)
3,38
Packungsgröße (pk) 98 Stück
Festbetrag auf Ebene der Abgabepreise der ­pharmazeutischen Unternehmer 67,22 Euro
Regressionsgleichung
p = 0,025277916511 x wvg0,255909 x pk0,734173

Für die hier aufgeführten Festbeträge und für die Festbeträge der jeweiligen Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen der entsprechenden Festbetragsgruppe, die sich durch Multiplikation des festgesetzten Festbetrages auf der Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer für die Standardpackung mit dem Ergebnis der zugehörigen Regressionsgleichung ergeben, gilt das folgende Umrechnungsverfahren auf die Ebene der Apothekenverkaufspreise mit Mehrwertsteuer: Zu dem rechnerisch ermittelten Wert werden gemäß der ab 15. Dezember 2021 geltenden Fassung der Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel der Großhandelszuschlag in Höhe von 3,15 % (höchstens jedoch 37,80 Euro) zuzüglich 0,70 Euro, der Apothekenzuschlag in Höhe von 3 % zuzüglich 8,35 Euro, 0,21 Euro und 0,20 Euro sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.

Die Festbeträge gelten vom 1. April 2022 an.

Diese Beschlüsse des GKV-Spitzenverbandes und ihre Begründungen können eingesehen werden beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 – 6
14482 Potsdam

schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.

Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten und Übermittlungswegen sowie zur qualifizierten elektronischen Signatur, ergeben sich aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das ­Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.

Berlin, den 7. Februar 2022

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Dr. Pfeiffer   Kiefer   Stoff-Ahnis

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