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Bekanntmachung über sicherheitstechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (Regeländerungsentwurf KTA 2201.2)

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über sicherheitstechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses
(Regeländerungsentwurf KTA 2201.2)

Vom 13. Dezember 2024

Gemäß § 7 Absatz 6 der Bekanntmachung über die Neufassung der Bekannt­machung über die Bildung eines Kerntechnischen Ausschusses vom 26. November 2012 (BAnz AT 10.12.2012 B2) gebe ich hiermit bekannt, dass der Kerntechnische Ausschuss im schriftlichen Verfahren einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst hat.

Es wurde der folgende Entwurf zur Änderung der sicherheitstechnischen Regel (Regeländerungsentwurf) in der Fassung 2024-12 beschlossen:

KTA 2201.2
Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen;
Teil 2: Baugrund

Der Entwurf kann vom vertreibenden Verlag gegen eine Schutzgebühr von 50,70 Euro bezogen werden.

Änderungsvorschläge zu dem Entwurf können innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Geschäftsstelle des Kerntechnischen Ausschusses eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kerntechnische Ausschuss die Änderungsvorschläge behandeln und über die Aufstellung der Regel beschließen.

Der Regeländerungsentwurf wurde nach Nummer 5.3 der Verfahrensordnung des KTA verabschiedet, das heißt, falls keine Änderungsvorschläge eingehen, gilt die Regel in der bekannt gemachten Fassung 2024-12 als aufgestellt.

Bonn, den 13. Dezember 2024

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Krönung

Inhalt des Entwurfs der Regel KTA 2201.2
„Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen; Teil 2: Baugrund“

Diese Regel ist auf Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren zur Erfüllung der in KTA 2201.1 genannten Schutzziele anzuwenden.

Baugrunderkundung
Baugrunddynamische Kenndaten
Baugrundveränderung

Anhang A – Anwendungsverfahren

Anhang B – Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

Dokumentationsunterlage zur Regeländerung

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