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Bekanntmachung über Entwürfe von Empfehlungen und Leitfäden zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen der Internationalen Atomenergie-Organisation

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über Entwürfe von Empfehlungen und Leitfäden
zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen
der Internationalen Atomenergie-Organisation

Vom 16. April 2025

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Leitfadens

„Radiological Crime Scene Management“

(Draft Implementing Guide NST064 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Der zu prüfende Entwurf soll als Implementing Guide in der IAEO Nuclear Security Series (NSS) veröffentlicht werden und die Veröffentlichung NSS-22G ersetzen.

Der vorliegende Entwurf schreibt den Leitfaden „NSS-22G Radiological Crime Scene Management“ aus dem Jahr 2014 fort. NST-064 beschreibt die Rahmenbedingungen und die wesentlichen forensischen Handlungsfelder an einem radioaktiv kontaminierten Tatort und zeigt, wie diese in nationalem Regelwerk abgebildet werden können.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Leitfadens NST064 „Radiological Crime Scene Management“ wie folgt:

1.
INTRODUCTION
Background
Objective
Scope
Structure
2.
OVERVIEW OF INVESTIGATIONS INTO A CRIMINAL OR INTENTIONAL UNAUTHORIZED ACT INVOLVING NUCLEAR OR OTHER RADIOACTIVE MATERIAL
Response system activation
Overview of actions taken at a radiological crime scene
Conventional and nuclear forensic examinations for a radiological crime scene
Investigative activities related to radiological crime scene management
Communication with other authorities, the media and the public
3.
COMMAND STRUCTURE FOR RADIOLOGICAL CRIME SCENE MANAGEMENT
Levels of Command
Roles and responsibilities within the command structure
Roles and responsibilities at a radiological crime scene
4.
RADIATION DETECTION INSTRUMENTS SUITABLE FOR USE AT A RADIOLOGICAL CRIME SCENE
5.
CONDUCT OF OPERATIONS AT A RADIOLOGICAL CRIME SCENE
Considerations for the conduct of operations at a radiological crime scene
Radiological crime scene control
Multi-agency risk assessment
Consideration of radiation hazards
Forensic evidence management
Release of scene
After-action review
6.
PLANNING AND PREPAREDNESS FOR RADIOLOGICAL CRIME SCENE MANAGEMENT
National risk-based preparedness
Operational preparedness
Acquisition of equipment for use at a radiological crime scene
Information resources and information management
Training of personnel
Drills and exercises
Sustainability
7.
REFERENCES
Annex I-V

Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Leitfaden zu übermitteln.

Kommentare werden erbeten in Bezug auf:

Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen abgedeckt?
Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik, und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu NST064 für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 27. Mai 2025 an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat S III 4
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
E-Mail: nuclear-security@bmuv.bund.de
Telefon: 0228/​99 305 2876

Der Entwurf des Leitfadens NST064 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter:

https:/​/​www.iaea.org/​resources/​nuclear-security-series/​draft-guidance-for-ms-comment

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird, und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung von Empfehlungen und Leitfäden zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Bonn, den 16. April 2025

S III 4 – 1812/​011

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Wolfram Rother

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