Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bekanntmachung
über Entwürfe von Empfehlungen und Leitfäden
zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen
der Internationalen Atomenergie-Organisation
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Leitfadens
| „Radiological Crime Scene Management“
(Draft Implementing Guide NST064 Step 8) |
der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.
Der zu prüfende Entwurf soll als Implementing Guide in der IAEO Nuclear Security Series (NSS) veröffentlicht werden und die Veröffentlichung NSS-22G ersetzen.
Der vorliegende Entwurf schreibt den Leitfaden „NSS-22G Radiological Crime Scene Management“ aus dem Jahr 2014 fort. NST-064 beschreibt die Rahmenbedingungen und die wesentlichen forensischen Handlungsfelder an einem radioaktiv kontaminierten Tatort und zeigt, wie diese in nationalem Regelwerk abgebildet werden können.
Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Leitfadens NST064 „Radiological Crime Scene Management“ wie folgt:
- 1.
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INTRODUCTIONBackgroundObjectiveScopeStructure
- 2.
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OVERVIEW OF INVESTIGATIONS INTO A CRIMINAL OR INTENTIONAL UNAUTHORIZED ACT INVOLVING NUCLEAR OR OTHER RADIOACTIVE MATERIALResponse system activationOverview of actions taken at a radiological crime sceneConventional and nuclear forensic examinations for a radiological crime sceneInvestigative activities related to radiological crime scene managementCommunication with other authorities, the media and the public
- 3.
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COMMAND STRUCTURE FOR RADIOLOGICAL CRIME SCENE MANAGEMENTLevels of CommandRoles and responsibilities within the command structureRoles and responsibilities at a radiological crime scene
- 4.
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RADIATION DETECTION INSTRUMENTS SUITABLE FOR USE AT A RADIOLOGICAL CRIME SCENE
- 5.
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CONDUCT OF OPERATIONS AT A RADIOLOGICAL CRIME SCENEConsiderations for the conduct of operations at a radiological crime sceneRadiological crime scene controlMulti-agency risk assessmentConsideration of radiation hazardsForensic evidence managementRelease of sceneAfter-action review
- 6.
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PLANNING AND PREPAREDNESS FOR RADIOLOGICAL CRIME SCENE MANAGEMENTNational risk-based preparednessOperational preparednessAcquisition of equipment for use at a radiological crime sceneInformation resources and information managementTraining of personnelDrills and exercisesSustainability
- 7.
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REFERENCESAnnex I-V
Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu diesem Leitfaden zu übermitteln.
Kommentare werden erbeten in Bezug auf:
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Relevanz und Nutzen: Sind die angegebenen Ziele angemessen und werden sie durch den Textentwurf erfüllt?
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Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und wird er durch den Textentwurf angemessen abgedeckt?
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Qualität und Klarheit: Entspricht der Regeltextentwurf dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik, und ist dieser Regeltextentwurf klar und kohärent formuliert?
Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können Sie in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu NST064 für Kommentierungen abfassen. Übermitteln Sie diese bis zum 27. Mai 2025 an die folgende Adresse:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat S III 4
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
E-Mail: nuclear-security@bmuv.bund.de
Telefon: 0228/99 305 2876
Der Entwurf des Leitfadens NST064 (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Adresse) bezogen werden oder direkt von den IAEO-Internetseiten heruntergeladen werden unter:
https://www.iaea.org/resources/nuclear-security-series/draft-guidance-for-ms-comment
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass
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Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
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Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
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der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
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zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
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jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
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jede Veränderung kenntlich gemacht wird, und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.
Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung von Empfehlungen und Leitfäden zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.
S III 4 – 1812/011
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Wolfram Rother
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