Bekanntmachung über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen und über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

Freistaat Sachsen

Bekanntmachung
über einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
und über die Festsetzung eines Verhandlungstermins

Vom 19. Januar 2023
I.

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW) Landesgruppe Sachsen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband, Pelkovenstraße 51, 80992 München, haben gemeinsam beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen

Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 1. August 2022

− gültig mit Wirkung ab 1. Oktober 2022, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2023 –

nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Geltungsbereich des Tarifvertrags:

räumlich:
für den Freistaat Sachsen;
fachlich:
für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarif­vertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt;
persönlich:
für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Lohntarifvertrags eingesetzt werden.

Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann mit Rückwirkung ausgesprochen werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gemäß § 5 Absatz 6 TVG das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung des vorstehenden Tarifvertrags übertragen.

Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können innerhalb von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet, beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 21, Wilhelm-Buck-Straße 2, 01097 Dresden, eingereicht werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor dem Tarifausschuss.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfäl­tigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.

II.

Die öffentliche Verhandlung über den vorstehenden Antrag vor dem Tarifausschuss des Freistaates Sachsen findet statt

am Mittwoch, 8. März 2023, um 9.00 Uhr

im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 01097 Dresden, Wilhelm-Buck-Straße 2, Raum 626.

Die Verhandlung wird als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Eine Teilnahme an der öffentlichen Verhandlung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es wird darum gebeten, Anmeldungen einschließlich der für eine Teilnahme an der Verhandlung erforderlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bis zum 2. März 2023 an die E-Mail-Adresse Referat212@smwa.sachsen.de zu übermitteln. Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die für die Teilnahme benötigten Zugangsdaten werden am Tag vor der Verhandlung übersandt. Die übermittelten Kontaktdaten werden nach Beendigung der Verhandlung gelöscht.

Dresden, den 19. Januar 2023

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Dr. Katrin Ihle

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