Startseite Allgemeines Bekanntmachung über eine Verschmelzung vom: 16.12.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherungsverein „Kurhessische Poststerbekasse“, Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a. G.
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Bekanntmachung über eine Verschmelzung vom: 16.12.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherungsverein „Kurhessische Poststerbekasse“, Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a. G.

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine Verschmelzung

Vom 16. Dezember 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 14 Versicherungsaufsichtsgesetz durch Verfügung vom 9. Dezember 2024 die Verschmelzung des Versicherungsvereins „Kurhessische Poststerbekasse“ als übertragende Gesellschaft und der Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a. G. als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Versicherungsverein „Kurhessische Poststerbekasse“ (3060)
Wilhelmsstraße 6
34117 Kassel

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Hinterbliebenenkasse der Heilberufe HDH Versicherungsverein a. G. (3092)
Arcisstraße 50
80799 München

Bonn, den 16. Dezember 2024

VA 22-I 5000/​00435#00005

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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