Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Liste, der nach den Artikeln 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassenen und registrierten Betriebe, Anlagen und Unternehmer

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
über die Veröffentlichung der Liste
der nach den Artikeln 23 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/​2009
zugelassenen und registrierten Betriebe, Anlagen und Unternehmer

Vom 31. Januar 2022

Nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/​2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/​2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung erstellt jeder Mitgliedstaat eine Liste der

a)
registrierten Unternehmer, Anlagen oder Betrieben nach Artikel 23 und
b)
zugelassenen Anlagen oder Betrieben nach Artikel 24

der Verordnung (EG) Nr. 1069/​2009, die tierische Nebenprodukte handhaben.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht diese Liste auf der Internetseite „TSIS – TierSeuchenInformationsSystem“ mit der Internet­adresse: https:/​/​tsis.fli.de/​Home/​BMEL/​List.aspx?ref=322

Bonn, den 31. Januar 2022

322-35134/​0001#001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Alexander Heinrich

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