Startseite Allgemeines Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes
Allgemeines

Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 14. Oktober 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 19. August 2024 den Vertrag vom 30. Juli 2024 genehmigt, durch den die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, ihren gesamten Versicherungsbestand auf die Swiss Life Lebensversicherung SE übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 23. August 2024 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, Reg.-Nr. 1090
Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Swiss Life Lebensversicherung SE, Reg.-Nr. 1354
Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Bonn, den 14. Oktober 2024

VA 21-I 5000/​00020#00009

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Multitalent Investment 3 GmbH- die Verweigerung des Prüfungsvermerkes für die Bilanz 2024

Zitat:   An die Multitalent Investment 3 GmbH Vermerk über die Prüfung...

Allgemeines

Multitalent Investment 3 GmbH die „Katastrophenbilanz“

Die Bilanzanalyse der Multitalent Investment 3 GmbH (Stand: 31.12.2024) offenbart gravierende finanzielle,...

Allgemeines

Causa Benko in Italien: Keine kriminelle Vereinigung – nur ein bisschen Gesetzesbiegen

Wer gedacht hat, dass René Benko nur in Österreich für juristischen Wirbel...

Allgemeines

Wohnungsnot? Die EU hat einen Plan. Irgendwann. Vielleicht.

Die Europäische Kommission hat einen kühnen Plan vorgestellt: Europa soll wieder Wohnraum...