Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Bekanntmachung über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung vom: 08.07.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bosch Pensionsfonds AG, WTW Pensionsfonds AG
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Bekanntmachung über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung vom: 08.07.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bosch Pensionsfonds AG, WTW Pensionsfonds AG

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Genehmigung einer Teil-Bestandsübertragung

Vom 8. Juli 2024

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 30. April 2024 den Vertrag vom 12. April 2024/​24. April 2024 genehmigt, durch den die Bosch Pensionsfonds AG, Stuttgart, einen Teilbestand auf die WTW Pensionsfonds AG, Wiesbaden, übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 10. Mai 2024 wirksam geworden.

Übertragender Pensionsfonds:

Bosch Pensionsfonds AG
Heidehofstraße 31
70184 Stuttgart

Übernehmender Pensionsfonds:

WTW Pensionsfonds AG, Reg-Nr. 3332
Wettinerstraße 3
65189 Wiesbaden

Bonn, den 8. Juli 2024

VA 13-I 5000/​00162#00016

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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