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Bekanntmachung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Reisesicherungsfondsgesetzes

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 12 des Reisesicherungsfondsgesetzes

Vom 7. September 2021

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hat dem Antrag auf ­Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 12 des Reisesicherungsfondsgesetzes der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, mit Sitz in Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, stattgegeben. Damit hat die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs als Reisesicherungsfonds erhalten.

Berlin, den 7. September 2021

Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Thiemrodt

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