Bekanntmachung über den Entwurf eines Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergie-Organisation (DS519)

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
über den Entwurf eines Sicherheitsstandards
der Internationalen Atomenergie-Organisation (DS519)

Vom 19. Januar 2022

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz liegt ein Entwurf des Sicherheitsstandards

„Protection of Workers Against Exposure Due to Radon“
(Draft Safety Guide DS519 Step 8)

der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stellungnahme vor.

Der Sicherheitsstandard wird von der IAEO unter Beteiligung der Mitgliedstaaten entwickelt und fortgeschrieben. Die IAEO strebt dabei einen umfassenden, konsistenten und anwendbaren Satz von Standards an. Dieser soll weltweit ein hohes Maß an Schutz für den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung bieten und von den Mitgliedstaaten genutzt werden.

Der vorliegende Entwurf soll Empfehlungen bieten, wie die im Jahr 2014 von der IAEO veröffentlichten Anforderungen aus GSR Part 3 im Zusammenhang mit dem Schutz von Radon am Arbeitsplatz angewandt werden können. Der Entwurf beschreibt unter anderem die Bestimmung von Arbeitsplätzen, die von erhöhten Radonaktivitätskonzentrationen betroffen sind, die Durchführung von Radonmessungen und Aspekte des Schutzes der Beschäftigten vor Radon.

Der Safety Guide richtet sich in erster Linie an Behörden, Arbeitsplatzverantwortliche, Beschäftigte und Radonschutz-Dienstleistungsunternehmen, um diese bei der Anwendung von Anforderungen des GSR Part 3 im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Im Einzelnen gliedert sich der Entwurf des Sicherheitsstandards DS519 „Protection of Workers Against Exposure Due to Radon“ wie folgt:

1.
INTRODUCTION
BACKGROUND
OBJECTIVE
SCOPE
STRUCTURE
2.
OVERVIEW OF APPROACHES FOR PROTECTION OF WORKERS AGAINST EXPOSURE DUE TO RADON
WORKERS AND OCCUPATIONAL EXPOSURE
RADON AND RADON PROGENY
GENERAL FRAMEWORK FOR PROTECTION OF WORKERS
3.
FRAMEWORK FOR PROTECTION OF WORKERS AGAINST EXPOSURE DUE TO RADON IN EXISTING EXPOSURE SITUATIONS

GOVERNMENT

Identification of workplaces of concern
Provision of information to the workers and the employers
Assignment of responsibilities and resources

REGULATORY BODY OR OTHER COMPETENT AUTHORITY

Regulatory framework
Elements of the Radon Action Plan
Service providers for radon measurements
Methodology for radon measurements

EMPLOYER

Assessing radon exposures against the reference level
Justification of remediation
Remediation and optimization
Notification
4.
FRAMEWORK FOR PROTECTION OF WORKERS AGAINST EXPOSURE DUE TO RADON IN PLANNED EXPOSURE SITUATIONS

GOVERNMENT

Assignment of responsibilities and resources
Legal and regulatory framework for safety
Justification of introduction of new practices involving exposure due to radon

REGULATORY BODY OR OTHER COMPETENT AUTHORITY

Regulatory requirements on the control of occupational exposures from radon
Requirements on radon exposure in situations of multiple sources of exposure
Requirements on measurement methodology
Requirements on measurement service providers and dose records
Requirements for public exposure

EMPLOYERS

Optimization and safety assessment
Radiation Protection Programme
Protection of pregnant or breast-feeding workers, itinerant workers
Application of requirements for the control of public exposure in workplaces with public access
WORKERS
SERVICE PROVIDERS
REGULATORY CONTROL IN CASES WHERE THE REFERENCE LEVEL CONTINUES TO BE EXCEEDED DESPITE REMEDIAL ACTIONS
5.
OCCUPATIONAL EXPOSURE DUE TO THORON

GENERAL DESCRIPTION OF THE EXPOSURE DUE TO THORON AND ITS CONTRIBUTION TO THE TOTAL EFFECTIVE DOSE

Relevance of Thoron
Existing Exposure Situations
Planned Exposure Situation
Management of exposure to thoron
Measurement of 220Rn and its decay products

ANNEX I RADON MEASUREMENT PROTOCOLS AND MEASUREMENT TECHNIQUES

ANNEX II GENERAL METHODOLOGY FOR RADON RELATED DOSE ASSESSMENT

Interessierten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, Änderungsvorschläge zu übermitteln. Anmerkungen werden erbeten insbesondere im Hinblick auf:

Relevanz und Zweckmäßigkeit: Ist die Zielsetzung angemessen und erfüllt der Entwurf die Zielsetzung?
Umfang und Vollständigkeit: Ist der Umfang angemessen und deckt der Entwurf den geplanten Umfang vollständig ab?
Qualität und Verständlichkeit: Geben die im Entwurf aufgestellten Anforderungen den Stand von Wissenschaft und Technik wieder und sind diese Anforderungen verständlich, eindeutig und kohärent formuliert?

Konkrete und begründete Änderungsvorschläge können in englischer Sprache auf dem IAEO-Formblatt zu DS519 für Kommentierungen unterbreitet werden, bevor das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die abschließende Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland abgibt.

Der Entwurf des Sicherheitsstandards (in englischer Sprache) und das IAEO-Formblatt für Kommentierungen können von den IAEO Internetseiten unter

https:/​/​www.iaea.org/​resources/​safety-standards/​draft-standards-for-ms-comment

heruntergeladen oder vom

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat S II 2
Postfach 12 06 29
53048 Bonn

Telefon: 0228/​99 305-2872
E-Mail: SII2@bmu.bund.de

bezogen werden.

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen Ihrer Vorlage, dass

Sie konkrete Textvorschläge formulieren,
Ihre Kommentierung in englischer Sprache verfasst wird,
der Paragraph, auf den Ihr Kommentar Bezug nimmt, ebenfalls eingetragen wird,
zu jedem Kommentar eine Begründung erforderlich ist,
jeder Kommentar in einer „Zeile“ dargestellt wird,
jede Veränderung kenntlich gemacht wird und zwar: „Einfügung“ sollte unterstrichen und „Löschung“ durchgestrichen werden.

Zur näheren Information über das Programm der IAEO zur Erstellung von Sicherheitsstandards wird ebenfalls auf die genannte Internetseite der IAEO verwiesen.

Änderungsvorschläge werden bis zum 11. März 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (obige Kontaktinformationen) erbeten.

Bonn, den 19. Januar 2022

S II 2 – 1812/​007-2021.0002

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Claudia Engelhardt

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