Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen

Vom 12. Januar 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Landesgruppe Hessen, und die ver.di – Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft, Landesbezirk Hessen, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen mit Wirkung vom 1. Januar 2021, für § 2 Abschnitt II Nummer 11 jedoch ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Bekanntmachung vom 8. November 2021, BAnz AT 29.11.2021 B11), für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 19. Februar 2021

mit Ablauf des 30. September 2022 durch den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 16. August 2022 aufgehoben wurde. Für diesen Tarifvertrag wurde ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt (Bekanntmachung vom 13. Dezember 2022, BAnz AT 11.01.2023 B12).

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 12. Januar 2023

IIIa 6-31241-HE-25a/​42-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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