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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Elektro- und Informationstechnische Handwerke im Land Brandenburg

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für Elektro- und Informationstechnische Handwerke
im Land Brandenburg

Vom 30. März 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar die Industriegewerkschaft Metall, Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin-Brandenburg, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg mit Wirkung vom 4. Februar 2020 (Bekanntmachung vom 1. April 2020, BAnz AT 06.05.2020 B6) für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken der Länder Berlin und Brandenburg einschließlich Anlage A und Protokollnotiz zur Anlage A vom 15. November 2019

mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für den Bereich des Landes Brandenburg gekündigt worden sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 30. März 2023

IIIa 6-31241-BB-06c/​14-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Monika Hoff

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