Startseite Allgemeines Bekanntmachung: Sanktion gegen Verantwortlichen der drivium GmbH wegen Verstoßes gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG)
Allgemeines

Bekanntmachung: Sanktion gegen Verantwortlichen der drivium GmbH wegen Verstoßes gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG)

Teilen
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der trivium Substanzwerte 12 GmbH, nunmehr drivium GmbH, seitens der FMA wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) erlassene Straferkenntnis vom Bundesverwaltungsgericht in der Schuldfrage bestätigt wurde und die verhängte Geldstrafe von € 1.000 auf € 900 herabgesetzt wurde.

Die drivium GmbH hatte im Zusammenhang mit der öffentlich angebotenen „4 %-Anleihe 2015/2025“ der trivium Substanzwerte 12 GmbH (ISIN: DE000A1Z14W0) die Meldung zum Emissionskalender unterlassen. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen.

Das Erkenntnis ist rechtskräftig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TEMU

Nach einer kleinen juristischen Erinnerung daran, dass auch Schnäppchenjäger nicht im rechtsfreien...

Allgemeines

Meloni scheitert

Italien hat abgestimmt – und sich offenbar gedacht: Wenn schon Chaos, dann...

Allgemeines

Mittelschicht unter Druck: Familien sparen bei Ausflügen und Restaurantbesuchen

Ein Mittagessen für über 50 Pfund, ein Familienausflug für mehr als 100...

Allgemeines

Religionsverbot im Staatsdienst: Kanadas Verfassung vor einer Zerreißprobe

Ein Gesetz aus der Provinz Québec bringt Kanada an einen verfassungsrechtlichen Scheideweg....