Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Bekanntmachung Nr. 43/25/51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 der Kommission
„Mosel“
Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus.
Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung
Im Auftrag
Schäfer
Bescheid
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Änderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mosel“ gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 erfüllt sind.
Begründung:
Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024 (Posteingang) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Mosel“ beantragt.
Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 09/25/51 vom 19. März 2025 (BAnz AT 17.04.2025 B7).
Einsprüche Dritter lagen nicht vor.
In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.
Mit E-Mail vom 14. August 2025 und ergänzend vom 22. August 2025 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sind sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.
Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides und der Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register eAmbrosia wird das nationale Vorverfahren abgeschlossen.
Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.
Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides findet die Änderung der Produktspezifikation Anwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Hierüber erhalten Sie von uns ebenfalls gesondert Nachricht.
Die Änderung gilt im Gebiet der Union, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht worden ist.
Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung der Europäischen Kommission die Veröffentlichung des genehmigten Änderungsantrages mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann erst nach Eintritt der Bestandkraft dieses Bescheides erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.
Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)
1 Eingetragener Name:
Mosel
1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:
PDO-DE: A1270
1.2 Art der geografischen Angabe:
☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.
⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
2 Änderungen:
2.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)
| ⊠ | Beschreibung des Weines/der Weinbauerzeugnisse |
| ☐ | Spezifische önologische Verfahren |
| ⊠ | Abgrenzung des Gebietes |
| ☐ | Hektarhöchstertrag |
| ⊠ | Keltertraubensorte |
| ⊠ | Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation |
| ⊠ | Kontrollbehörde |
| ☐ | Sonstiges |
2.2 Beschreibung der Veränderungen:
- a)
-
Beschreibung des Weines/der WeinbauerzeugnisseBei dem Weinbauerzeugnis „Prädikatswein Trockenbeerenauslese“ wurde die organoleptische Beschreibung angepasst.Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument.
- b)
-
Abgrenzung des GebietesIn der Abgrenzung der g.U. Mosel werden folgende Flurstücke aufgenommen:
Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner Ayl 2740 12 191 0 Beilstein 1509 4 17 0 Bernkastel 2433 1 3 3 Bernkastel 2433 10 8 0 Bernkastel 2433 10 20 1 Bernkastel 2433 10 79 0 Brauneberg 2429 7 113 0 Brauneberg 2429 7 150 0 Brauneberg 2429 7 151 0 Brauneberg 2429 8 10 0 Brauneberg 2429 8 11 0 Detzem 2602 1 184 0 Detzem 2602 1 189 0 Detzem 2602 1 190 0 Detzem 2602 1 191 0 Detzem 2602 1 192 0 Detzem 2602 1 246 0 Detzem 2602 1 247 0 Detzem 2602 1 248 0 Detzem 2602 6 45 0 Detzem 2602 6 48 0 Detzem 2602 6 62 0 Detzem 2602 6 63 0 Detzem 2602 6 65 0 Detzem 2602 6 68 0 Detzem 2602 6 83 0 Detzem 2602 6 84 0 Detzem 2602 6 85 0 Detzem 2602 7 15 0 Detzem 2602 7 41 0 Detzem 2602 7 44 0 Detzem 2602 7 128 0 Detzem 2602 7 129 0 Detzem 2602 7 209 0 Detzem 2602 9 15 0 Detzem 2602 9 17 0 Detzem 2602 9 18 0 Detzem 2602 9 19 0 Detzem 2602 9 20 0 Detzem 2602 9 27 0 Eitelsbach 2855 1 82 1 Eitelsbach 2855 6 14 1 Eitelsbach 2855 6 28 1 Eitelsbach 2855 6 44 1 Eitelsbach 2855 6 44 2 Eitelsbach 2855 6 52 0 Eitelsbach 2855 7 28 0 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Kröv 2472 50 27 0 Leiwen 2601 8 36 1 Leiwen 2601 8 54 0 Leiwen 2601 8 258 0 Leiwen 2601 8 265 6 Leiwen 2601 8 267 0 Leiwen 2601 8 268 0 Leiwen 2601 8 269 0 Leiwen 2601 8 271 0 Leiwen 2601 15 274 5 Leiwen 2601 15 274 6 Leiwen 2601 16 303 5 Leiwen 2601 16 304 4 Leiwen 2601 17 315 0 Leiwen 2601 17 316 0 Leiwen 2601 18 154 2 Leiwen 2601 18 157 1 Leiwen 2601 18 157 2 Leiwen 2601 18 161 1 Leiwen 2601 18 164 0 Leiwen 2601 24 841 0 Löf 1369 3 254 0 Löf 1369 3 1442 373 Longuich 2615 11 9 0 Longuich 2615 11 10 0 Longuich 2615 11 27 0 Longuich 2615 11 28 0 Mertesdorf 2663 14 43 0 Mertesdorf 2663 18 14 0 Mertesdorf 2663 18 21 0 Mertesdorf 2663 18 25 0 Mertesdorf 2663 18 33 0 Mertesdorf 2663 18 42 2 Mertesdorf 2663 18 57 0 Mertesdorf 2663 18 62 0 Mertesdorf 2663 18 73 1 Mertesdorf 2663 18 73 2 Mertesdorf 2663 18 73 3 Mertesdorf 2663 18 74 0 Mertesdorf 2663 18 75 0 Mertesdorf 2663 18 76 0 Mertesdorf 2663 19 7 1 Mertesdorf 2663 19 7 2 Mertesdorf 2663 19 7 3 Mertesdorf 2663 19 16 0 Mertesdorf 2663 19 31 0 Mertesdorf 2663 19 40 0 Mertesdorf 2663 19 46 0 Mertesdorf 2663 19 54 0 Olewig 2863 19 3 0 Olewig 2863 19 4 0 Olewig 2863 19 5 0 Olewig 2863 19 6 1 Olewig 2863 19 7 1 Olewig 2863 19 10 1 Olewig 2863 19 11 1 Olewig 2863 19 13 1 Olewig 2863 19 21 0 Olewig 2863 19 22 0 Olewig 2863 19 26 0 Olewig 2863 19 33 0 Olewig 2863 19 60 0 Onsdorf 2760 2 246 12 Riol 2618 2 11 0 Saarburg 2737 3 25 0 Saarburg 2737 3 33 0 Saarburg 2737 3 42 1 Saarburg 2737 3 44 1 Saarburg 2737 30 270 1 Schoden 2742 1 76 1 Schoden 2742 1 76 2 Schoden 2742 1 77 1 Schoden 2742 1 77 2 Schoden 2742 1 80 2 Schoden 2742 1 80 3 Schoden 2742 1 216 0 Schoden 2742 1 219 1 Schoden 2742 1 222 1 Schoden 2742 1 224 0 Schoden 2742 1 225 0 Schoden 2742 5 43 0 Schoden 2742 5 44 0 Schoden 2742 5 45 0 Schoden 2742 5 80 0 Schoden 2742 5 81 0 Schoden 2742 5 83 1 Schoden 2742 5 85 0 Schoden 2742 6 54 0 Schoden 2742 6 56 0 Schoden 2742 6 57 0 Schoden 2742 6 58 0 Schoden 2742 6 64 0 Schoden 2742 6 65 0 Schoden 2742 6 66 0 Schoden 2742 6 68 1 Schoden 2742 6 100 0 Schoden 2742 6 106 0 Schoden 2742 6 114 0 Schoden 2742 6 119 0 Schoden 2742 6 120 0 Schoden 2742 6 141 0 Schoden 2742 6 143 0 Schoden 2742 6 144 0 Schoden 2742 6 145 0 Schoden 2742 6 146 0 Schoden 2742 6 147 0 Schoden 2742 6 151 0 Thörnich 2606 2 74 2 Trier 2856 34 15 2 Trier 2856 34 18 0 Ürzig 2439 4 24 16 Ürzig 2439 4 24 18 Ürzig 2439 4 24 19 Ürzig 2439 4 24 22 Ürzig 2439 4 24 23 Ürzig 2439 4 24 24 Ürzig 2439 4 24 35 Ürzig 2439 4 24 36 Ürzig 2439 4 24 37 Ürzig 2439 4 24 38 Ürzig 2439 4 24 42 Ürzig 2439 4 24 49 Ürzig 2439 4 24 114 Ürzig 2439 7 76 1 Ürzig 2439 7 114 1 Ürzig 2439 7 122 1 Ürzig 2439 7 133 0 Ürzig 2439 7 134 0 Ürzig 2439 7 176 0 Ürzig 2439 7 177 0 Ürzig 2439 7 240 1 Ürzig 2439 7 319 1 Ürzig 2439 7 320 1 Ürzig 2439 7 322 1 Ürzig 2439 7 323 1 Ürzig 2439 7 326 3 Ürzig 2439 7 327 1 Ürzig 2439 7 328 1 Ürzig 2439 7 330 2 Ürzig 2439 7 332 1 Ürzig 2439 7 386 5 Ürzig 2439 7 438 2 Ürzig 2439 7 481 0 Ürzig 2439 7 490 2 Ürzig 2439 7 495 2 Ürzig 2439 7 497 2 Ürzig 2439 7 501 16 Ürzig 2439 7 536 1 Ürzig 2439 7 600 1 Ürzig 2439 7 604 0 Ürzig 2439 7 605 0 Ürzig 2439 7 606 0 Ürzig 2439 7 607 0 Ürzig 2439 7 616 0 Ürzig 2439 7 629 0 Ürzig 2439 7 642 0 Ürzig 2439 7 644 0 Ürzig 2439 7 645 0 Ürzig 2439 7 733 1 Ürzig 2439 7 770 1 Ürzig 2439 7 783 0 Ürzig 2439 7 784 0 Ürzig 2439 7 785 0 Ürzig 2439 7 798 0 Ürzig 2439 7 799 0 Ürzig 2439 7 804 0 Ürzig 2439 7 808 0 Ürzig 2439 7 810 0 Ürzig 2439 7 811 0 Ürzig 2439 7 813 0 Ürzig 2439 7 819 0 Ürzig 2439 7 887 1 Ürzig 2439 7 930 1 Ürzig 2439 7 931 1 Ürzig 2439 7 1028 2 Ürzig 2439 7 1032 4 Ürzig 2439 7 1032 5 Ürzig 2439 7 1033 1 Ürzig 2439 7 1033 2 Ürzig 2439 7 1034 1 Ürzig 2439 7 1034 2 Ürzig 2439 7 1037 1 Ürzig 2439 7 1037 2 Ürzig 2439 7 1038 1 Ürzig 2439 7 1038 2 Ürzig 2439 7 1039 1 Ürzig 2439 7 1039 2 Ürzig 2439 7 1040 1 Ürzig 2439 7 1040 2 Ürzig 2439 7 1041 1 Ürzig 2439 7 1041 2 Ürzig 2439 7 1042 1 Ürzig 2439 7 1042 2 Ürzig 2439 7 1043 1 Ürzig 2439 7 1043 2 Ürzig 2439 7 1044 2 Ürzig 2439 7 1218 2 Ürzig 2439 7 1236 2 Ürzig 2439 7 1238 3 Ürzig 2439 7 1239 3 Ürzig 2439 7 1241 2 Ürzig 2439 7 1241 8 Ürzig 2439 7 1241 13 Ürzig 2439 7 1244 2 Ürzig 2439 7 1251 1 Ürzig 2439 7 1282 7 Ürzig 2439 7 1282 14 Ürzig 2439 7 1282 17 Ürzig 2439 7 1282 19 Ürzig 2439 7 1282 20 Ürzig 2439 7 1282 22 Ürzig 2439 7 1282 23 Ürzig 2439 7 1282 24 Ürzig 2439 7 1282 25 Ürzig 2439 7 1282 26 Ürzig 2439 7 1282 28 Ürzig 2439 7 1282 37 Ürzig 2439 7 1282 38 Ürzig 2439 7 1282 43 Ürzig 2439 7 1282 47 Ürzig 2439 7 1282 48 Ürzig 2439 7 1282 57 Ürzig 2439 7 1282 65 Ürzig 2439 7 1282 66 Ürzig 2439 7 1282 78 Ürzig 2439 7 1282 97 Ürzig 2439 7 1282 98 Ürzig 2439 7 1282 100 Ürzig 2439 7 1282 113 Ürzig 2439 7 1282 124 Ürzig 2439 7 1282 125 Ürzig 2439 7 1282 148 Ürzig 2439 7 1282 160 Ürzig 2439 7 1282 172 Ürzig 2439 7 1282 176 Ürzig 2439 7 1282 177 Ürzig 2439 7 1282 178 Ürzig 2439 7 1282 179 Ürzig 2439 7 1282 180 Ürzig 2439 7 1282 186 Ürzig 2439 7 1282 187 Ürzig 2439 7 1282 195 Ürzig 2439 7 1282 196 Ürzig 2439 7 1282 206 Ürzig 2439 7 1282 210 Ürzig 2439 7 1282 211 Ürzig 2439 7 1282 212 Ürzig 2439 7 1282 213 Ürzig 2439 7 1282 214 Ürzig 2439 7 1282 215 Ürzig 2439 7 1282 216 Ürzig 2439 7 1282 217 Ürzig 2439 7 1337 3 Ürzig 2439 7 1337 4 Ürzig 2439 7 1391 603 Ürzig 2439 7 1617 647 Ürzig 2439 7 1618 647 Ürzig 2439 7 1704 672 Ürzig 2439 7 1705 673 Ürzig 2439 7 2056 965 Ürzig 2439 7 2264 601 Ürzig 2439 7 2265 602 Ürzig 2439 7 2287 515 Ürzig 2439 7 2293 517 Ürzig 2439 7 2301 520 Ürzig 2439 7 2306 569 Ürzig 2439 7 2307 569 Ürzig 2439 7 2368 610 Ürzig 2439 7 2370 610 Ürzig 2439 7 2548 983 Ürzig 2439 7 2549 982 Ürzig 2439 7 2550 980 Ürzig 2439 7 2551 979 Ürzig 2439 7 2553 953 Ürzig 2439 7 2554 954 Ürzig 2439 7 2555 956 Ürzig 2439 7 2556 933 Ürzig 2439 7 2557 932 Ürzig 2439 7 2634 450 Ürzig 2439 7 2637 467 Ürzig 2439 7 2638 478 Ürzig 2439 7 2771 676 Ürzig 2439 7 2772 676 Ürzig 2439 7 2781 900 Ürzig 2439 8 50 2 Ürzig 2439 8 108 8 Ürzig 2439 8 128 5 Ürzig 2439 8 128 6 Ürzig 2439 8 139 1 Ürzig 2439 8 139 2 Ürzig 2439 8 140 1 Ürzig 2439 8 140 2 Ürzig 2439 8 144 4 Ürzig 2439 8 144 7 Ürzig 2439 8 152 2 Ürzig 2439 8 156 3 Ürzig 2439 8 156 5 Ürzig 2439 8 161 1 Ürzig 2439 8 171 2 Ürzig 2439 8 203 1 Ürzig 2439 8 216 1 Ürzig 2439 8 217 1 Ürzig 2439 8 221 1 Ürzig 2439 8 221 2 Ürzig 2439 8 228 1 Ürzig 2439 8 230 3 Ürzig 2439 8 242 2 Ürzig 2439 8 242 3 Ürzig 2439 8 258 7 Ürzig 2439 8 946 1 Ürzig 2439 8 975 9 Ürzig 2439 8 976 25 Ürzig 2439 8 1007 2 Ürzig 2439 8 1127 2 Ürzig 2439 8 1288 112 Ürzig 2439 8 1308 132 Ürzig 2439 8 1491 131 Ürzig 2439 8 1664 939 Ürzig 2439 8 1906 199 Ürzig 2439 8 2274 221 Ürzig 2439 8 2496 203 Ürzig 2439 8 2585 230 Ürzig 2439 8 2677 960 Ürzig 2439 10 221 6 Ürzig 2439 10 826 0 Ürzig 2439 10 827 0 Wiltingen 2756 7 6 0 Wiltingen 2756 7 7 0 Wiltingen 2756 7 21 0 Wiltingen 2756 7 64 1 Wiltingen 2756 8 102 0 Wiltingen 2756 8 106 0 Wiltingen 2756 8 107 0 Wiltingen 2756 8 113 0 Wiltingen 2756 8 114 0 Wiltingen 2756 8 115 0 Wiltingen 2756 8 116 0 Wiltingen 2756 8 117 0 Wiltingen 2756 8 118 0 Wiltingen 2756 8 119 0 Wiltingen 2756 21 53 0 Wiltingen 2756 21 54 0 Wiltingen 2756 21 55 0 Wiltingen 2756 21 169 0 Wincheringen 2733 13 44 0 Wincheringen 2733 15 13 0 Winningen 1362 4 2536 4 Winningen 1362 4 2547 0 Winningen 1362 4 2560 0 Winningen 1362 4 2564 1 Winningen 1362 4 2576 1 Winningen 1362 4 2577 0 Winningen 1362 4 2582 0 Winningen 1362 4 2583 0 Winningen 1362 4 2585 0 Winningen 1362 4 2586 0 Winningen 1362 4 2592 0 Winningen 1362 4 2599 0 Winningen 1362 4 2605 0 Winningen 1362 4 2633 1 Winningen 1362 4 2683 0 Winningen 1362 4 2684 0 Winningen 1362 4 2685 0 Winningen 1362 4 2686 0 Folgende Flurstücke werden aus der Gebietsabgrenzung Mosel ausgegrenzt:
Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner Kröv 2472 42 70 0 Bernkastel 2433 10 5 1 Bernkastel 2433 10 7 0 Bernkastel 2433 10 22 0 Bernkastel 2433 10 25 0 Bernkastel 2433 10 46 0 Bernkastel 2433 10 49 1 Bernkastel 2433 10 50 0 Bernkastel 2433 10 51 0 Bernkastel 2433 10 53 1 Bernkastel 2433 10 55 0 Bernkastel 2433 10 56 0 Bernkastel 2433 10 57 0 Bernkastel 2433 10 61 1 Bernkastel 2433 10 62 0 Bernkastel 2433 10 63 0 Bernkastel 2433 10 64 1 Bernkastel 2433 10 65 0 Bernkastel 2433 10 69 1 Bernkastel 2433 10 72 0 Bernkastel 2433 10 74 0 Bernkastel 2433 10 75 0 Bernkastel 2433 10 109 1 Bernkastel 2433 10 111 2 Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143. Die Änderung betrifft nicht das Einzige Dokument.
- c)
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KeltertraubensortenEs werden folgende Rebsorten hinzugefügt:Weiße Rebsorten:Alvarinho, Blütenmuskateller, Soreli, Voltis, SémillonRote Rebsorten:Levitage, Schwarzblauer RieslingEs werden folgende Rebsorten gestrichen:Weiße Rebsorten:Blauer Silvaner, Freisamer, Früher Malingre, Früher roter Malvasier, Hölder, Kanzler, Merzling, Nobling, Orion, Osteiner, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Septimer, Silcher, Sirius, Staufer, Villaris, WürzerRote Rebsorten:Blauburger, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Calandro, Deckrot, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Muskat-Trollinger, Neronet, Rosenmuskateller, Rotberger, Tauberschwarz, WildmuskatEbenfalls wurden vorhandene Rechtschreibfehler bei einzelnen Sorten korrigiert und Namensänderungen übernommen.Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument.
- d)
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Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden OrganisationEs wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie die Bestimmungen zur Erzeugung von Einzellagenweinen aufgenommen.Einzellagen und kleinere geografische EinheitenSämtliche KategorienBereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg CochemNamen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:
- –
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Weißer Riesling
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.Bereich Moseltor und ObermoselNamen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:- –
-
Chardonnay
- –
-
Ruländer
- –
-
Weißer Burgunder
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument. - e)
-
KontrollbehördenKontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143. Die Änderung betrifft nicht das Einzige Dokument.
2.3 Begründung der Veränderung:
- a)
-
Beschreibung der Weine/Weinbauerzeugnisse:In der Organoleptik des Weinbauerzeugnisses „Prädikatswein Trockenbeerenauslese“ wurde ein vergleichender Querverweis auf die Organoleptik des Weinbauerzeugnisses „Prädikatswein Beerenauslese“ durch eine eigenständige Beschreibung ersetzt, um eine eigenständige Beschreibung des Prädikats Trockenbeerenauslese zu gewährleisten.
- b)
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Abgrenzung des GebietesDie aufzunehmenden Flurstücke entsprechen den Voraussetzungen des räumlichen Zusammenhangs sowie der weiteren prüfungserheblichen Punkte der Geschäftsordnung der Schutzgemeinschaft Mosel und sie haben das durch die Geschäftsordnung vorgesehene Verfahren durchlaufen.Die auszugrenzenden Flurstücke werden im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren als nicht mehr relevante Flächen für den Weinbau angesehen. Ein Beschluss der Teilnehmergemeinschaft zur Ausgrenzung liegt vor. Die Begebenheiten vor Ort sind der Teilnehmergemeinschaft bestens bekannt, sodass die vor Ort gelegenen Flächen im Rahmen eines solchen Verfahrens am besten von diesen Personen beurteilt werden können.
- c)
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KeltertraubensortenWeiße Rebsorten:Alvarinho: Portugiesische Sorte aus dem Dourotal, die sich gut auf Schieferverwitterungsböden kultivieren lässt. Sie ist an trocken-heiße Klimabedingungen angepasst und hat nur einen vergleichsweise geringen Bewässerungsbedarf. Geschmacklich ähnelt Alvarinho dem Weißen Riesling. Die Sorte bietet eine Chance der Erhaltung der Terrassensteillagen an der Mosel.Blütenmuskateller: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Einsparungspotenzial bei Pflanzenschutzmitteln. Der Blütenmuskateller eignet sich sehr gut zur Herstellung von Süßweinen und passt zum organoleptischen Profil der g.U. Mosel.Soreli: Die Rebsorte Soreli ist eine Neuzüchtung mit Resistenz gegen Peronospora, wodurch sich im Anbau Pflanzenschutzmittel einsparen lassen und die Nachhaltigkeit der g.U. Mosel gesteigert werden kann. Die Sorte ist relativ früh reif und ist gut für die Anbaubedingungen der Mosel geeignet. Sie liefert fruchtig-frische Weine mit harmonischer Säure, die zum Gebietsprofil der g.U. Mosel-Weine passen. Da vermehrt biologisch erzeugte g.U. Mosel-Weine am Markt gefragt werden, der ökologische Pflanzenschutz im Steilhang bei klassischen Sorten jedoch sehr arbeitsintensiv ist, werden pilzwiderstandsfähige Sorten wie Soreli für die Erzeugung von Steillagen-Bioweinen der g.U. Mosel in Zukunft als notwendig erachtet.Voltis: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Nachhaltigkeits-Vorteilen im Anbau für Klima & Umwelt. Die Rebsorte ist sehr innovativ. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil.Sémillon: Die traditionelle Sorte Sémillon eignet sich gut für die Herstellung edelsüßer Weine durch Ausnutzung von Edelfäule an den Trauben. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil der g.U. Mosel.Rote Rebsorten:Levitage: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Einsparungspotenzial im Rahmen des Pflanzenschutzes. Sie ist ertragsstabil, produktionssicher und hat ein breites Reifefenster. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil.Schwarzblauer Riesling: Historische Sorten wie der Schwarzblaue Riesling bieten gute Chancen in der Nischenvermarktung. Die Sorte war vermutlich schon im Frühmittelalter in Moselfranken im Anbau. Sie galt in Deutschland als ausgestorben, bis sie 2008 in einem Weinberg an der Mittelmosel wiederentdeckt wurde. Insofern gehört sie zu den traditionellen Sorten des Anbaugebiets. In den kühlen Anbaubedingungen des Moseltals reift sie Mitte September aus und liefert dann hochqualitative Weine, die durch Beerenaromen geprägt sind und gut in das Gebietsprofil der g.U. Mosel-Weine passen. Die Schieferverwitterungsböden in den recht frostmilden Hanglagen des Moseltals und seiner Seitentäler stellen für die frostempfindliche Sorte gut geeignete Standorte dar.Die Streichungen von Rebsorten erfolgt aufgrund der Bereinigung der Rebsortenliste der Produktspezifikation der g.U. Mosel. Die gestrichenen Rebsorten befinden sich aktuell nicht im Anbau.
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Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/Anforderungen von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden OrganisationRebsorten zur Herstellung von EinzellagenweinenBereiche Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar:Weißer RieslingDie Rebsorte Weißer Riesling wird an der Mosel spätestens seit dem Mittelalter angebaut, die erste urkundliche Erwähnung stammt aus den Jahren 1464/1465. Im 18. Jahrhundert verfügte der letzte Trierer Kurfürst, Erzbischof Clemens Wenzeslaus, Maßnahmen zur Förderung des Qualitätsweinbaus in seinem Herrschaftsgebiet, welches hauptsächlich die Bereiche Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal und Saar der heutigen g.U. Mosel umfasste: Minderwertige Reben ließ er roden und durch bessere Sorten, vor allem durch Weißen Riesling, ersetzen. Seine Entscheidung prägt diese Weinbaubereiche bis heute.Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche sind 5 324 ha mit der Rebsorte Weißer Riesling bepflanzt (also rund 62 % der Anbaufläche, Stand 2023). Der Weiße Riesling stellt somit mit Abstand die beherrschende Rebsorte des Anbaugebiets Mosel dar. Die Sorte steht vornehmlich in den Schiefersteillagen und Flussauen der Mosel zwischen Trier und Koblenz sowie an Saar und Ruwer, wo sie hervorragende Wachstumsbedingungen vorfindet. In den klimatisch begünstigten und geschützten Hanglagen des Moseltals bringt die Sorte Weißer Riesling auf den gut dränierten und schnell erwärmbaren Schieferböden mit hoher Sonneneinstrahlung vollreife und hocharomatische Trauben hervor. Die Rebsorte Weißer Riesling ist wie kaum eine andere Rebsorte dort in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen der Flusstäler von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerzuspiegeln. Rieslingweine aus weithin bekannten Premiumlagen wie dem Bernkasteler Doctor, der Wehlener Sonnenuhr, der Trittenheimer Apotheke oder dem Kanzemer Altenberg begründeten das hohe internationale Renommee des Anbaugebiets Mosel. Die Steillagen-Rieslinge von Mosel, Saar und Ruwer waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts international begehrt und gehörten zu den teuersten Weißweinen der Welt. Man trank sie an den Höfen der Monarchen von London bis St. Petersburg und in den Spitzenrestaurants von Berlin bis Paris. Bis heute dominiert die Sorte Weißer Riesling die Vermarktung des Moselweins in den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal und Saar, insbesondere im Premiumbereich.Im Jahr 2023 wurden 65 208 Hektoliter Wein als Weißer Riesling Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 87 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 16 % der Riesling-Anstellungen der g.U. Mosel. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Weißer Riesling einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.Blauer SpätburgunderDie Rebsorte Blauer Spätburgunder wird an der Mosel seit dem Mittelalter angebaut und kam mutmaßlich durch Zisterziensermönche in das Gebiet. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche sind 433 ha mit der Rebsorte Blauer Spätburgunder bepflanzt (also rund 5 % der Anbaufläche, Stand 2023). Damit ist der Blaue Spätburgunder die bedeutendste rote Rebsorte im Anbaugebiet Mosel.Blauer Spätburgunder wird im gesamten Anbaugebiet kultiviert. In den Schiefersteillagen, den Flussauen und auf den Muschelkalkböden des Pariser Beckens findet sie hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik. Ähnlich wie die Sorte Weißer Riesling ist auch der Blaue Spätburgunder in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerzuspiegeln, insbesondere als Rotwein aufgrund der intensiven Extraktion während der Rotweinbereitung.Im Jahr 2023 wurden 5 093 Hektoliter Wein als Blauer Spätburgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 7 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 21 % der Spätburgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Blauer Spätburgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb der g.U. Mosel dar.Bereiche Obermosel, MoseltorChardonnayDie Rebsorte Chardonnay besitzt im Weinanbau an der Mosel zwar noch keine sonderlich lange Tradition, ihr wird jedoch ein hohes Qualitätspotenzial zugesprochen. Mit weltweit rund 200 000 Hektar gehört sie zu den meist angebauten Rebsorten, sie genießt zudem international eine hohe Bekanntheit. Die Sorte besitzt eine gute Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Standortbedingungen und spiegelt diese auch in der Aromatik ihrer Weine wider. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche der g.U. Mosel sind derzeit 96 ha mit der Rebsorte Chardonnay bepflanzt (also rund 1,1 % der Anbaufläche, Stand 2023), die Anbaufläche in der g.U. Mosel wächst seit Jahren stetig.Chardonnay wird zwar grundsätzlich in der gesamten g.U. Mosel kultiviert. Vor allem auf den Muschelkalkböden der Obermosel und des Moseltores (Geologie des Pariser Beckens, ähnlich dem Burgund und der Champagne) befindet sich jedoch ein Anbauschwerpunkt innerhalb der g.U. Mosel. Dort findet der Chardonnay hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.In den letzten Jahren hat die Sorte Chardonnay an der Mosel eine gute Toleranz gegenüber Trockenstress und Hitze bewiesen, weshalb ihr im Zuge des Klimawandels ein hohes Zukunftspotenzial in der g.U. Mosel zugesprochen wird.Im Jahr 2023 wurden 648 Hektoliter Wein als Chardonnay Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht zwar nur rund 0,8 % aller Einzellagen-Anstellungen, aber zugleich rund 17 % der Chardonnay-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein großer Teil davon wird in den Bereichen Obermosel und Moseltor erzeugt. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen einen ökonomisch wichtigen Faktor bei der Vermarktung von g.U. Mosel-Chardonnay in diesen Bereichen dar.RuländerDie Rebsorte Ruländer wird in der g.U. Mosel heute auf 246 Hektar (rund 3 % der Anbaufläche) angebaut (Stand 2023), ihr Anbau hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.Ruländer wird zwar im gesamten Anbaugebiet kultiviert. Anders als beim Weißen Riesling stellen jedoch vor allem die Muschelkalkböden des Pariser Beckens hervorragende Wachstumsbedingungen für den Ruländer dar. Insbesondere hier liefert die Sorte Ruländer vollreife Trauben mit feiner Aromatik und kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.Im Jahr 2023 wurden 1 381 Hektoliter Wein als Ruländer Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 2 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 9 % der Ruländer-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein Schwerpunkt des Ruländer-Anbaus findet sich in den Bereichen Obermosel und Moseltor, die zusammengefasst umgangssprachlich auch als „Burgundermosel“ bezeichnet werden. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Ruländer einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.Weißer BurgunderDie Rebsorte Weißer Burgunder wird in der g.U. Mosel auf 371 Hektar (rund 4 % der Anbaufläche) angebaut (Stand 2023).Weißer Burgunder wird zwar im gesamten Anbaugebiet kultiviert. Anders als beim Weißen Riesling stellen jedoch vor allem die Muschelkalkböden des Pariser Beckens hervorragende Wachstumsbedingungen für den Weißen Burgunder dar. Insbesondere hier liefert die Sorte Weißer Burgunder vollreife Trauben mit feiner Aromatik und kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.Im Jahr 2023 wurden 2 375 Hektoliter Wein als Weißer Burgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 3 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 9 % der Weißer Burgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein Schwerpunkt des Weißer Burgunder-Anbaus findet sich in den Bereichen Obermosel und Moseltor, die zusammengefasst umgangssprachlich auch als „Burgundermosel“ bezeichnet werden. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Weißer Burgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.Blauer SpätburgunderDie Rebsorte Blauer Spätburgunder wird an der Mosel seit dem Mittelalter angebaut und kam mutmaßlich durch Zisterziensermönche in das Gebiet. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche der g.U. Mosel sind 433 ha mit der Rebsorte Blauer Spätburgunder bepflanzt (also rund 5 % der Anbaufläche, Stand 2023). Damit ist der Blaue Spätburgunder die bedeutendste rote Rebsorte in der g.U. Mosel.Blauer Spätburgunder wird im gesamten Anbaugebiet kultiviert. In den Schiefersteillagen, den Flussauen und auf den Muschelkalkböden findet er hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik. Ähnlich wie die Sorte Weißer Riesling ist auch der Blaue Spätburgunder in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihm erzeugten Weinen widerzuspiegeln, insbesondere als Rotwein aufgrund der intensiven Extraktion während der Rotweinbereitung.Im Jahr 2023 wurden 5 093 Hektoliter Wein als Blauer Spätburgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 7 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 21 % der Blauer Spätburgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Blauer Spätburgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb der g.U. Mosel dar.
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KontrollbehördenInformationen über Kontrollbehörden müssen nicht in die Produktspezifikation aufgenommen werden, sondern können in einem gesonderten Dokument verfügbar gemacht werden. Dies vereinfacht die spätere Aktualisierung, da Änderungen oder Streichungen in dem gesonderten Dokument nicht dem Verfahren für Standardänderungen unterliegen.
| ⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/n. |
| Datum | Unterschrift(en) |
Einziges Dokument
EU-Referenznummer: DE-A1270
1 Eingetragener Name:
Mosel
2 Art der geografischen Angabe:
Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.
3 Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört:
Deutschland
4 Klassifizierung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143:
2204 – Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009
5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:
| ⊠ | Wein | ⊠ | Perlwein |
| ☐ | Likörwein | ☐ | Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure |
| ☐ | Schaumwein | ☐ | Teilweise gegorener Traubenmost |
| ⊠ | Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus eingetrockneten Trauben |
| ☐ | Aromatischer Qualitätsschaumwein | ☐ | Wein aus überreifen Trauben |
6 Beschreibung des Weines/der Weine:
Erzeugnis: Qualitätswein weiß
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten.
Geruch:
Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/Rebsorten gekennzeichnet. Im Vordergrund können je nach Rebsorte Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchige und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.
Geschmack:
Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure aus.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Vor allem die Rebsorten Riesling, Elbling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie sind in der Lage, in der Sensorik der aus ihnen erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l | |
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Qualitätswein rot
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Geruch:
Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/Rebsorten gekennzeichnet. Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen.
Geschmack:
Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Vor allem die Rebsorte Blauer Spätburgunder ist in der Lage, in der Sensorik der aus ihr erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der sensorischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Rosé- und Weißherbstweine variieren in der Regel von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc de Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen.
Geruch:
Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten.
Geschmack:
Diese Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Qualitätswein Rotling
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe.
Geruch:
Ihre Aromen sind üblicherweise fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten.
Geschmack:
Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Kabinett
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Geruch:
Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel abgerundet werden.
Geschmack:
Die Kabinettweine verfügen in der Regel über eine moderate bis kräftige Säurewahrnehmung. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Spätlese
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von hellgelb bis goldgelb, das von roten Spätleseweinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Geruch:
Die Spätleseweine weisen in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität auf. Die Aromatik ist meist von reiferen Früchten geprägt.
Geschmack:
Spätleseweine sind üblicherweise von einer harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel mehr Körper und höhere Alkoholgehalte auf.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
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| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
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| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Auslese
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis goldgelb, das von roten Ausleseweinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Geruch:
Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Diese Weine weisen in der Regel intensive fruchtige, teils exotische Aromen auf.
Geschmack:
Die Ausleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
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| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Beerenausleseweine haben in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von hellgelb bis bernsteinfarben in allen Schattierungen.
Geruch:
Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.
Geschmack:
Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger Säurestruktur geprägt. Sie weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Moselweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
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| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von hellgelb bis bernsteinfarben.
Geruch:
Eisweine besitzen meist eine starke Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas.
Geschmack:
Eisweine weisen in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte auf.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Moselweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus bei Lese und Kelterung natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
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| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Prädikatswein Trockenbeerenauslese
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis dunklem Bernsteinfarben.
Geruch:
Ihre Aromen sind meist intensiv fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.
Geschmack:
Die Weine weisen meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
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| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Perlwein
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.
Geruch:
Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.
Geschmack:
Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
Erzeugnis: Qualitätsschaumwein
Organoleptische Eigenschaften:
Aussehen:
Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.
Geruch:
Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Brioche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt einhergehen.
Crémants sind meist fruchtig reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.
Geschmack:
Sekte b. A. sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf.
Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:
Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert den in der Regel höheren Säuregehalt.
Analysemerkmale:
| Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol | |
| Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol | |
| Mindestgesamtsäure (in Milliäquivalent/l oder g/l ausgedrückt als Weinsäure) |
|
| Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/l |
|
| Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/l) |
Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften festgesetzten Grenzwerten.
7 Weinbereitungsverfahren:
7.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:
Nicht zutreffend
7.2 Hektarhöchsterträge in hl/ha
Alle Weine/Kategorie/Sorte/Art
Alle Erzeugnisse
Höchstertrag: 125
Einheit Höchstertrag: Hektoliter je Hektar
8 Zugelassene Keltertraubensorte(n):
Weiße Rebsorten:
Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, Veritage, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling.
Rote Rebsorten:
Accent, Acolon, Affenthaler, Allegro, Baron, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.
9 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Landes Rheinland-Pfalz gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile Alf (1599), Alken (1375), Ayl (Ayl (2740), Biebelhausen (2741)), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Franzenheim (2786), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)), Irsch (2711), Kanzem (2757), Kasel (2662), Kastel-Staadt (2713), Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Konz (Filzen (2770), Könen (2769), Kommlingen (2773), Konz (2771), Krettnach (2774), Niedermennig (2772), Oberemmel (2775)), Korlingen (2668), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Mertesdorf (2663), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Morscheid (2665), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ockfen (2739), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Pellingen (2776), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Riveris (2664), Saarburg (2737), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schoden (2742), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Serrig (2712), Sommerau (2666), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Eitelsbach (2855), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Waldrach (2661), Wasserliesch (2768), Wawern (Trier-Saarburg) (2758), Wellen (2764), Wiltingen (2756), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438).
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Saarlandes gehören die Rebflächen der Gemeinde/Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/Nennig (3540), Perl/Sehndorf (3580).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Mosel“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
10 Beschreibung des Zusammenhangs/der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:
Zusammenfassung des Zusammenhangs
Alle Kategorien von Weinbauerzeugnissen:
Das Weinbaugebiet Mosel, dessen Weinberge überwiegend entlang des Flusses Mosel und seiner Nebenflüsse Saar und Ruwer liegen, erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten. Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: die Obermosel (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), die Mittelmosel (Schweich bis Moselkern) und das Untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morphologisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. An Mosel, Saar und Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 Metern über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 Metern über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich (zu 50 %) SE-S-SW exponiert, bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 195 Grad (SSW). Geologie: Im Weinbaugebiet Mosel dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeresbecken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Nur im Bereich der Obermosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.
Natürliche Einflüsse: Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 Wh/m2. Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.
Menschliche Einflüsse: Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
Die erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.
Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.
„Wein“:
Qualitätsweine müssen die Mindestanforderungen bezüglich des natürlichen Mindestalkoholgehalts und Mindestmostgewichts je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.
Prädikatsweine müssen die Mindestanforderungen bezüglich des natürlichen Mindestalkoholgehalts und Mindestmostgewichts erfüllen und dürfen nicht angereichert werden.
Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.
„Perlwein“:
Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebiets bezüglich natürlichem Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.
„Qualitätsschaumwein“:
Das Grundprodukt muss Mindestanforderung bezüglich natürlichem Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht erfüllen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.
11 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:
Bezeichnung der Anforderung/Ausnahmeregelung:
Angabe traditioneller Begriffe, Angabe von kleineren geografischen Einheiten
Rechtsrahmen:
☐ EU-Recht
⊠ Einzelstaatliches Recht
☐ Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen
Art der Bedingung:
☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung:
Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der traditionellen Begriffe Qualitätswein (auch ergänzt durch b. A.), Prädikatswein (ergänzt durch die Prädikatsbezeichnung Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein), Qualitätsperlwein (ergänzt durch b. A.), Sekt b. A. oder Winzersekt zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mit den traditionellen Begriffen Classic, Riesling-Hochgewächs und Weißherbst ist fakultativ.
Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend des geltenden Rechts verwendet werden.
Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Im Saarland werden sie in der Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle in Rheinland-Pfalz basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- –
-
§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
- –
-
§ 29 der Weinverordnung
- –
-
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz)
- –
-
Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland vom 2. Juni 2006
- –
-
§ 2 Nummer 16 der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts
Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.
Bezeichnung der Anforderung/Ausnahmeregelung:
☐ EU-Recht
☐ Einzelstaatliches Recht
⊠ Von einer die g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen
Art der Bedingung:
☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet
☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet
⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften
Beschreibung:
Etikettierungsvorschrift:
Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig.
Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.
Einzellagen und kleinere geografische Einheiten
Sämtliche Kategorien
Bereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg Cochem
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:
- –
-
Weißer Riesling
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:
- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
Bereich Moseltor und Obermosel
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:
- –
-
Chardonnay
- –
-
Ruländer
- –
-
Weißer Burgunder
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:
- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
In den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar werden die Sorten Weißer Riesling und Blauer Spätburgunder bereits seit dem Mittelalter kultiviert. Riesling dominiert mit ca. 62 % die Anbaufläche und bringt in den Schiefersteillagen hocharomatische, terroirtypische Weine hervor, die international höchstes Ansehen genießen. Mit einem Anteil von 87 % aller Einzellagen-Anstellungen bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung (Stand 2023) ist er wirtschaftlich die wichtigste Rebsorte in diesen Bereichen der g.U. Mosel. Auch der Blaue Spätburgunder liefert auf den vielfältigen Böden und Lagen von Mosel, Saar und Ruwer fein aromatische Rotweine, die das Terroir klar zum Ausdruck bringen. 21 % der Spätburgunder-Anstellungen werden mit Einzellagenbezeichnung vorgenommen – ein deutlicher Hinweis auf seine ökonomische Bedeutung in der Region (Stand 2023).
Auf den kalkreichen Muschelkalkböden in den Bereichen Obermosel und Moseltor gedeihen Burgundersorten besonders gut – ähnlich wie im Burgund oder in der Champagne. Die Sorte Chardonnay zeigt dort eine feine Aromatik mit kalkiger Mineralität und hat sich als trockenheitsresistent erwiesen – ein klarer Vorteil im Klimawandel. Auch Ruländer, Weißer Burgunder und Blauer Spätburgunder liefern auf den Muschelkalkböden elegante, aromatische und fein strukturierte Weine mit ausgeprägter Terroirprägung. Zusammen prägen diese vier Sorten das wertige Image der Bereiche Obermosel und Moseltor als sogenannte „Burgundermosel“.
Auf die genannten Rebsorten entfallen 76 % der Rebfläche der g.U. Mosel und 99 % aller Anstellungen zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung mit Angabe einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit (Stand 2023).
12 Traditionelle Bezeichnung:
- a)
-
⊠ Winzersekt☐ Landwein⊠ Prädikatswein☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.⊠ Sekt b. A.⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
- b)
-
☐ Affentaler⊠ Classic☐ Ehrentrudis☐ Federweisser☐ Hock☐ Liebfrau(en)milch⊠ Riesling-Hochgewächs☐ Schillerwein⊠ Weißherbst☐ Badisch Rotgold
13 Link zur Produktspezifikation:
www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein
| ⊠ | Hiermit bestätige/n ich/wir, dass ich/wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/n. |
| Datum | Unterschrift(en) |
„Mosel“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung
1 Geschützter Name
„Mosel“
2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein
3 Beschreibung des Weines/der Weine
3.1 Analytisch
Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:
- –
-
Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Zuckergehalt/Geschmacksangaben:
- A.
-
Wein: Es gilt geltendes Recht.
- B.
-
Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
- C.
-
Qualitätsperlwein: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gesamtschwefeldioxidgehalte:
- A.
-
Weine: Es gilt geltendes Recht.
- B.
-
Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
- –
-
Gehalte an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.
Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.
3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewichte (Angabe in % vol Alkohol und Grad Öchsle)
Qualitätswein:
| Rebsorten Elbling (Weißer/Blauer/Roter/Schwarzer Elbling) | 6,7 % vol und 55 °Öchsle |
| Riesling (Weißer/Roter/Schwarzblauer Riesling) | 6,7 % vol und 55 °Öchsle |
| Rebsorte Müller Thurgau | 7,2 % vol und 58 °Öchsle |
| Rebsorte Dornfelder | 8,8 % vol und 68 °Öchsle |
| alle übrigen Rebsorten | 7,5 % vol und 60 °Öchsle |
Prädikatsweine:
Kabinett:
| Rebsorte Elbling (Weißer/Blauer/Roter/Schwarzer Elbling) | 9,1 % vol und 70 °Öchsle |
| alle übrigen Rebsorten | 9,5 % vol und 73 °Öchsle |
Spätlese:
| Rebsorten Elbling (Weißer/Blauer/Roter/Schwarzer Elbling), Müller Thurgau und Riesling (Weißer/Roter/Schwarzblauer Riesling) | 10,6 % vol und 80 °Öchsle |
| alle übrigen Weißen Rebsorten | 11,4 % vol und 85 °Öchsle |
| alle Roten Rebsorten | 10,6 % vol und 80 °Öchsle |
Auslese:
| Rebsorten Elbling (Weißer/Blauer/Roter/Schwarzer Elbling), Müller Thurgau und Riesling (Weißer/Roter/Schwarzblauer Riesling) | 11,9 % vol und 88 °Öchsle |
| alle übrigen Weißen Rebsorten | 12,7 % vol und 93 °Öchsle |
| alle Roten Rebsorten | 11,9 % vol und 88° Öchsle |
Beerenauslese:
| alle Rebsorten | 15,3 % vol und 110 °Öchsle |
Trockenbeerenauslese:
| alle Rebsorten | 21,5 % vol und 150 °Öchsle |
Eiswein:
| alle Rebsorten | 15,3 % vol und 110 °Öchsle |
Sekt b. A., Winzersekt:
| Rebsorten Elbling (Weißer/Blauer/Roter/Schwarzer Elbling) und Riesling (Weißer/Roter/Schwarzblauer Riesling) | 6,1 % vol und 51 °Öchsle |
| alle übrigen Rebsorten | 7,0 % vol und 57 °Öchsle |
Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Mosel in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 % vol Alkohol und 65 °Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekannt gegeben.
3.3 Organoleptisch
Weißwein
Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/Rebsorten gekennzeichnet. Im Vordergrund können je nach Rebsorte Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchige und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.
Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure aus.
Vor allem die Rebsorten Riesling, Elbling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie sind in der Lage, in der Sensorik der aus ihnen erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.
Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten.
Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir
Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Rosé- und Weißherbstweine variieren in der Regel von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc de Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten. Diese Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen.
Rotwein
Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/Rebsorten gekennzeichnet. Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen. Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Vor allem die Rebsorte Blauer Spätburgunder ist in der Lage, in der Sensorik der aus ihr erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der sensorischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.
Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Rotling
Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind üblicherweise fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur.
Prädikatsweine
Prädikatsweine zeichnen sich dadurch aus, dass der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden darf. Sie geben daher meist die Gegebenheiten des jeweiligen Jahrganges in Wechselwirkung mit der Rebsorte sowie den Lageneigenschaften wieder. Analog zu ihrer Dichte im Most, die maßgeblich durch den Zuckergehalt und die Nutzung der natürlichen Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea), Gefrieren bzw. Eintrocknen im Weinberg geprägt wird, entsteht eine 6-stufige Qualitätshierarchie.
Prädikatswein Kabinett
Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus. Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer moderaten bis kräftigen Säurewahrnehmung. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel abgerundet werden. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.
Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Prädikatswein Spätlese
Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Die Aromatik ist meist von reiferen Früchten sowie einer harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von hellgelb bis goldgelb, das von roten Spätleseweinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Prädikatswein Auslese
Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Diese Weine weisen in der Regel intensive fruchtige, teils exotische Aromen auf. Die Ausleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis goldgelb, das von roten Ausleseweinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.
Prädikatswein Beerenauslese
Moselweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe, eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger Säurestruktur geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.
Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine und weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von hellgelb bis bernsteinfarben in allen Schattierungen.
Prädikatswein Trockenbeerenauslese
Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht. Daher weisen die Weine meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte. Ihre Aromen sind meist intensiv fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen. Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis dunklem Bernsteinfarben.
Prädikatswein Eiswein
Moselweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus bei Lese und Kelterung natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen. Dadurch weisen Eisweine in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte und eine stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas auf. Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von hellgelb bis bernsteinfarben.
Perlwein
Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.
Qualitätsschaumwein
Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert den in der Regel höheren Säuregehalt. Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Brioche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt einhergehen. Sekte b. A. sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.
Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf. Ihre Aromen sind meist fruchtig reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.
4 Abgrenzung des Gebietes
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Landes Rheinland-Pfalz gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile Alf (1599), Alken (1375), Ayl (Ayl (2740), Biebelhausen (2741)), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Franzenheim (2786), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)), Irsch (2711), Kanzem (2757), Kasel (2662), Kastel-Staadt (2713), Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Konz (Filzen (2770), Könen (2769), Kommlingen (2773), Konz (2771), Krettnach (2774), Niedermennig (2772), Oberemmel (2775)), Korlingen (2668), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Mertesdorf (2663), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Morscheid (2665), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ockfen (2739), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Pellingen (2776), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Riveris (2664), Saarburg (2737), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schoden (2742), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Serrig (2712), Sommerau (2666), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Eitelsbach (2855), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Waldrach (2661), Wasserliesch (2768), Wawern (Trier-Saarburg) (2758), Wellen (2764), Wiltingen (2756), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438).
Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Saarlandes gehören die Rebflächen der Gemeinde/Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/Nennig (3540), Perl/Sehndorf (3580).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.
Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Mosel“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.
5 Traditionelle Begriffe
- a)
- –
-
Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.,
- –
-
Prädikatswein, ergänzt durch:
- –
-
Kabinett,
- –
-
Spätlese,
- –
-
Auslese,
- –
-
Beerenauslese,
- –
-
Trockenbeerenauslese,
- –
-
Eiswein,
- –
-
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.,
- –
-
Sekt b. A.,
- –
-
Winzersekt.
- b)
- –
-
Classic,
- –
-
Riesling-Hochgewächs,
- –
-
Weißherbst.
6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung
6.1 Spezifisch önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.
6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.
6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.
7 Höchstertrag je Hektar
Der Hektarhöchstertrag ist auf 125 hl/ha festgesetzt.
8 Zugelassene Keltertraubensorten
Weiße Rebsorten:
Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, Veritage, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling.
Rote Rebsorten:
Accent, Acolon, Affenthaler, Allegro, Baron, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.
9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt
9.1 Geografische Verhältnisse
9.1.1 Landschaft und Morphologie
Das Weinbaugebiet Mosel, dessen Weinberge überwiegend entlang des Flusses Mosel und seiner Nebenflüsse Saar und Ruwer liegen, erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten.
Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: die Obermosel (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), die Mittelmosel (Schweich bis Moselkern) und das Untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morphologisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. An Mosel, Saar und Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 Metern über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 Metern über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich (zu 50 %) SE-S-SW exponiert, bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 195 Grad (SSW).
9.1.2 Geologie
Im Weinbaugebiet Mosel dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeresbecken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Nur im Bereich der Obermosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.
9.2 Natürliche Einflüsse
Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 Wh/m2 Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.
9.3 Menschliche Einflüsse
Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus.
Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.
9.4 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in Nummer 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.
Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.
9.4.1 Kategorie „Wein“
Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.
Prädikatsweine müssen mindestens die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien erfüllen und dürfen nicht angereichert werden.
Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.
9.4.2 Kategorie „Perlwein“
Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebiets, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.
9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“
Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.
10 Sonstige Anforderungen
10.1 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung (siehe Nummer 11) erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.
Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.
Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend des geltenden Rechts verwendet werden.
Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Im Saarland wird sie in der Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle in Rheinland-Pfalz basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- –
-
§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
- –
-
§ 29 der Weinverordnung
- –
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Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz)
- –
-
Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland vom 2. Juni 2006
- –
-
§ 2 Nummer 16 der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts
Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.
10.2 Sonstige Anforderungen von einer g.U./g.g.A. verwaltenden Organisation
10.2.1 Etikettierungsvorschrift
Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig.
Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.
10.2.2 Einzellagen und kleinere geografische Einheiten
Sämtliche Kategorien
Bereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg Cochem
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:
- –
-
Weißer Riesling
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:
- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
Bereich Moseltor und Obermosel
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:
- –
-
Chardonnay
- –
-
Ruländer
- –
-
Weißer Burgunder
- –
-
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:
- –
-
die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
- –
-
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
Zu Nummer 10.2.2: In den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar werden die Sorten Weißer Riesling und Blauer Spätburgunder bereits seit dem Mittelalter kultiviert. Riesling dominiert mit ca. 62 % die Anbaufläche und bringt in den Schiefersteillagen hocharomatische, terroirtypische Weine hervor, die international höchstes Ansehen genießen. Mit einem Anteil von 87 % aller Einzellagen-Anstellungen bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung (Stand 2023) ist er wirtschaftlich die wichtigste Rebsorte in diesen Bereichen der g.U. Mosel. Auch der Blaue Spätburgunder liefert auf den vielfältigen Böden und Lagen von Mosel, Saar und Ruwer fein aromatische Rotweine, die das Terroir klar zum Ausdruck bringen. 21 % der Spätburgunder-Anstellungen werden mit Einzellagenbezeichnung vorgenommen – ein deutlicher Hinweis auf seine ökonomische Bedeutung in der Region (Stand 2023).
Auf den kalkreichen Muschelkalkböden in den Bereichen Obermosel und Moseltor gedeihen Burgundersorten besonders gut – ähnlich wie im Burgund oder in der Champagne. Die Sorte Chardonnay zeigt dort eine feine Aromatik mit kalkiger Mineralität und hat sich als trockenheitsresistent erwiesen – ein klarer Vorteil im Klimawandel. Auch Ruländer, Weißer Burgunder und Blauer Spätburgunder liefern auf den Muschelkalkböden elegante, aromatische und fein strukturierte Weine mit ausgeprägter Terroirprägung. Zusammen prägen diese vier Sorten das wertige Image der Bereiche Obermosel und Moseltor als sogenannte „Burgundermosel“.
Auf die genannten Rebsorten entfallen 76 % der Rebfläche der g.U. Mosel und 99 % aller Anstellungen zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung mit Angabe einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit (Stand 2023).
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