Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 43/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 der Kommission „Mosel“
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Bekanntmachung Nr. 43/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 der Kommission „Mosel“

smaetz (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 43/​25/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten Ursprungsbezeichnung
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 der Kommission
„Mosel“

Vom 28. August 2025

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten Ursprungsbezeichnung für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein 

Bonn, den 28. August 2025

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Schäfer

Anlage

Bescheid

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Änderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Mosel“ gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 erfüllt sind.

Begründung:

Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024 (Posteingang) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Standardänderung für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Mosel“ beantragt.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 09/​25/​51 vom 19. März 2025 (BAnz AT 17.04.2025 B7).

Einsprüche Dritter lagen nicht vor.

In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.

Mit E-Mail vom 14. August 2025 und ergänzend vom 22. August 2025 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sind sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.

Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides und der Weiterleitung an die Europäische Kommission zur Eintragung in das elektronische Register eAmbrosia wird das nationale Vorverfahren abgeschlossen.

Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides findet die Änderung der Produktspezifikation Anwendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Hierüber erhalten Sie von uns ebenfalls gesondert Nachricht.

Die Änderung gilt im Gebiet der Union, sobald sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C veröffentlicht worden ist.

Diese Veröffentlichung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung der Europäischen Kommission die Veröffentlichung des genehmigten Änderungsantrages mitgeteilt hat. Diese Mitteilung kann erst nach Eintritt der Bestandkraft dieses Bescheides erfolgen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Standardänderung)

1 Eingetragener Name:

Mosel

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PDO-DE: A1270

1.2 Art der geografischen Angabe:

☐ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

⊠ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Änderungen:

2.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse
Spezifische önologische Verfahren
Abgrenzung des Gebietes
Hektarhöchstertrag
Keltertraubensorte
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Kontrollbehörde
Sonstiges

2.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse
Bei dem Weinbauerzeugnis „Prädikatswein Trockenbeerenauslese“ wurde die organoleptische Beschreibung angepasst.
Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/​1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument.
b)
Abgrenzung des Gebietes
In der Abgrenzung der g.U. Mosel werden folgende Flurstücke aufgenommen:

Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner
Ayl 2740 12 191 0
Beilstein 1509 4 17 0
Bernkastel 2433 1 3 3
Bernkastel 2433 10 8 0
Bernkastel 2433 10 20 1
Bernkastel 2433 10 79 0
Brauneberg 2429 7 113 0
Brauneberg 2429 7 150 0
Brauneberg 2429 7 151 0
Brauneberg 2429 8 10 0
Brauneberg 2429 8 11 0
Detzem 2602 1 184 0
Detzem 2602 1 189 0
Detzem 2602 1 190 0
Detzem 2602 1 191 0
Detzem 2602 1 192 0
Detzem 2602 1 246 0
Detzem 2602 1 247 0
Detzem 2602 1 248 0
Detzem 2602 6 45 0
Detzem 2602 6 48 0
Detzem 2602 6 62 0
Detzem 2602 6 63 0
Detzem 2602 6 65 0
Detzem 2602 6 68 0
Detzem 2602 6 83 0
Detzem 2602 6 84 0
Detzem 2602 6 85 0
Detzem 2602 7 15 0
Detzem 2602 7 41 0
Detzem 2602 7 44 0
Detzem 2602 7 128 0
Detzem 2602 7 129 0
Detzem 2602 7 209 0
Detzem 2602 9 15 0
Detzem 2602 9 17 0
Detzem 2602 9 18 0
Detzem 2602 9 19 0
Detzem 2602 9 20 0
Detzem 2602 9 27 0
Eitelsbach 2855 1 82 1
Eitelsbach 2855 6 14 1
Eitelsbach 2855 6 28 1
Eitelsbach 2855 6 44 1
Eitelsbach 2855 6 44 2
Eitelsbach 2855 6 52 0
Eitelsbach 2855 7 28 0
Eitelsbach 2855 7 29 0
Eitelsbach 2855 7 34 0
Eitelsbach 2855 7 35 0
Eitelsbach 2855 7 70 0
Eitelsbach 2855 7 77 0
Eitelsbach 2855 7 78 0
Eitelsbach 2855 7 79 0
Ensch 2605 2 289 3
Ensch 2605 2 289 4
Ensch 2605 2 295 0
Ensch 2605 3 14 3
Ensch 2605 3 19 3
Ensch 2605 3 21 1
Ensch 2605 3 23 1
Ensch 2605 3 24 1
Ensch 2605 3 25 1
Ensch 2605 3 26 1
Ensch 2605 3 27 1
Ensch 2605 3 28 3
Ensch 2605 3 30 1
Ensch 2605 3 31 7
Ensch 2605 3 32 1
Ensch 2605 3 33 1
Ensch 2605 3 125 2
Ensch 2605 3 128 1
Ensch 2605 3 132 3
Ensch 2605 3 136 4
Ensch 2605 3 136 8
Ensch 2605 3 136 10
Ensch 2605 3 136 12
Ensch 2605 3 136 14
Ensch 2605 3 136 16
Ensch 2605 3 136 19
Ensch 2605 3 136 21
Ensch 2605 3 136 23
Ensch 2605 3 136 25
Ensch 2605 3 136 26
Ensch 2605 3 136 27
Ensch 2605 3 136 28
Ensch 2605 3 136 29
Ensch 2605 3 136 30
Ensch 2605 3 136 31
Ensch 2605 3 136 33
Ensch 2605 3 136 35
Ensch 2605 3 136 36
Ensch 2605 3 136 37
Ensch 2605 3 136 38
Ensch 2605 3 136 39
Ensch 2605 3 136 41
Ensch 2605 3 136 43
Ensch 2605 3 136 82
Ensch 2605 3 136 85
Ensch 2605 3 136 86
Ensch 2605 3 136 87
Ensch 2605 3 136 89
Ensch 2605 3 136 92
Ensch 2605 3 136 93
Ensch 2605 3 136 99
Ensch 2605 3 136 100
Ensch 2605 3 136 101
Ensch 2605 3 136 102
Ensch 2605 3 136 103
Ensch 2605 3 136 104
Ensch 2605 3 136 109
Ensch 2605 3 136 110
Ensch 2605 3 136 111
Ensch 2605 3 136 112
Ensch 2605 3 136 113
Ensch 2605 3 136 114
Ensch 2605 3 136 115
Ensch 2605 3 136 116
Ensch 2605 3 136 117
Ensch 2605 3 136 118
Ensch 2605 3 136 119
Ensch 2605 3 136 120
Ensch 2605 3 136 121
Ensch 2605 3 136 122
Ensch 2605 3 136 123
Ensch 2605 3 136 124
Ensch 2605 3 136 125
Ensch 2605 3 136 126
Ensch 2605 3 136 127
Ensch 2605 3 136 128
Ensch 2605 3 136 129
Ensch 2605 3 136 130
Ensch 2605 3 136 131
Ensch 2605 3 136 132
Ensch 2605 3 136 133
Ensch 2605 3 136 134
Ensch 2605 3 136 135
Ensch 2605 3 136 139
Ensch 2605 3 136 140
Ensch 2605 3 136 141
Ensch 2605 3 136 142
Ensch 2605 3 136 143
Ensch 2605 3 136 146
Ensch 2605 3 136 147
Ensch 2605 3 136 150
Ensch 2605 3 136 151
Ensch 2605 3 136 152
Ensch 2605 3 136 153
Ensch 2605 3 136 154
Ensch 2605 3 136 155
Ensch 2605 3 136 156
Ensch 2605 3 136 157
Ensch 2605 3 136 167
Ensch 2605 3 136 169
Ensch 2605 3 136 173
Ensch 2605 3 136 178
Ensch 2605 3 136 179
Ensch 2605 3 136 180
Ensch 2605 3 136 181
Ensch 2605 3 136 182
Ensch 2605 3 136 183
Ensch 2605 3 136 188
Ensch 2605 3 145 1
Ensch 2605 3 151 0
Ensch 2605 3 152 0
Ensch 2605 3 154 1
Ensch 2605 3 161 2
Ensch 2605 3 163 1
Ensch 2605 3 164 0
Ensch 2605 5 211 8
Ensch 2605 5 222 0
Ensch 2605 5 223 1
Ensch 2605 5 223 2
Ensch 2605 5 224 0
Ensch 2605 5 225 0
Ensch 2605 5 226 0
Ensch 2605 5 227 0
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Ensch 2605 5 229 0
Ensch 2605 5 230 0
Ensch 2605 5 231 9
Ensch 2605 5 232 0
Ensch 2605 5 233 0
Ensch 2605 5 234 0
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Ensch 2605 5 278 0
Ensch 2605 5 291 0
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Ensch 2605 5 299 0
Ensch 2605 5 312 0
Ensch 2605 5 313 0
Ensch 2605 5 314 1
Ensch 2605 5 317 0
Ensch 2605 7 3 1
Ensch 2605 7 35 0
Ensch 2605 7 36 0
Ensch 2605 7 37 0
Ensch 2605 8 1 2
Ensch 2605 8 8 1
Ensch 2605 8 143 0
Ensch 2605 8 179 4
Ensch 2605 10 103 76
Ensch 2605 10 957 144
Ensch 2605 10 957 146
Ensch 2605 10 957 153
Ensch 2605 16 1 2
Ensch 2605 16 48 0
Ensch 2605 16 50 0
Ensch 2605 16 73 1
Ensch 2605 16 73 2
Ensch 2605 17 80 0
Ensch 2605 18 1 5
Ensch 2605 18 1 6
Ensch 2605 18 2 0
Ensch 2605 18 6 0
Ensch 2605 19 2 0
Ensch 2605 21 164 0
Ensch 2605 21 167 0
Fell 2622 25 41 0
Helfant 2732 14 40 0
Irsch 2711 1 99 0
Irsch 2711 1 181 2
Irsch 2711 1 187 0
Irsch 2711 1 188 0
Irsch 2711 1 197 0
Irsch 2711 1 198 0
Irsch 2711 1 199 0
Irsch 2711 1 200 0
Irsch 2711 1 201 0
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Irsch 2711 2 72 0
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Irsch 2711 2 79 0
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Irsch 2711 2 87 0
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Irsch 2711 2 100 0
Irsch 2711 2 179 5
Irsch 2711 2 179 6
Irsch 2711 3 322 0
Irsch 2711 6 129 0
Irsch 2711 6 140 0
Kasel 2662 10 268 0
Kasel 2662 10 269 0
Kasel 2662 20 8 3
Kasel 2662 20 19 0
Kasel 2662 20 21 0
Kasel 2662 20 22 0
Kasel 2662 20 23 0
Kasel 2662 20 44 0
Kasel 2662 20 80 0
Kasel 2662 20 85 0
Kasel 2662 20 131 0
Kasel 2662 21 26 2
Kasel 2662 22 5 0
Kasel 2662 22 12 0
Kasel 2662 22 14 0
Kasel 2662 22 15 1
Kasel 2662 22 15 2
Kasel 2662 22 17 1
Kasel 2662 22 19 0
Kasel 2662 22 20 0
Kasel 2662 22 21 0
Kasel 2662 22 27 0
Kasel 2662 22 31 0
Kasel 2662 22 32 0
Kasel 2662 22 33 1
Kasel 2662 22 52 0
Kasel 2662 22 59 0
Kasel 2662 22 60 0
Kasel 2662 22 61 0
Kasel 2662 22 62 0
Klüsserath 2608 3 32 0
Klüsserath 2608 12 43 0
Klüsserath 2608 12 44 0
Klüsserath 2608 12 45 0
Klüsserath 2608 12 70 0
Klüsserath 2608 25 237 0
Kobern 1363 10 2042 1
Kobern 1363 10 2042 2
Kobern 1363 10 2055 0
Kobern 1363 10 2071 0
Kobern 1363 10 2072 0
Kobern 1363 10 2073 0
Kobern 1363 10 2074 0
Kobern 1363 10 2097 0
Kröv 2472 40 28 0
Kröv 2472 40 167 0
Kröv 2472 41 1 0
Kröv 2472 41 5 0
Kröv 2472 41 6 0
Kröv 2472 41 13 0
Kröv 2472 41 14 0
Kröv 2472 41 16 0
Kröv 2472 41 17 0
Kröv 2472 41 23 0
Kröv 2472 41 54 0
Kröv 2472 41 56 0
Kröv 2472 41 64 0
Kröv 2472 42 34 0
Kröv 2472 42 47 0
Kröv 2472 43 2 0
Kröv 2472 43 3 0
Kröv 2472 43 8 0
Kröv 2472 43 9 0
Kröv 2472 43 11 0
Kröv 2472 43 12 0
Kröv 2472 43 13 0
Kröv 2472 43 20 0
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Kröv 2472 43 29 1
Kröv 2472 43 46 0
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Kröv 2472 45 17 0
Kröv 2472 45 18 1
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Kröv 2472 45 79 0
Kröv 2472 45 80 0
Kröv 2472 45 81 0
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Kröv 2472 45 96 0
Kröv 2472 45 117 0
Kröv 2472 45 130 0
Kröv 2472 48 2 0
Kröv 2472 48 3 0
Kröv 2472 48 4 0
Kröv 2472 48 7 0
Kröv 2472 48 12 0
Kröv 2472 48 13 0
Kröv 2472 48 67 0
Kröv 2472 49 97 0
Kröv 2472 50 2 0
Kröv 2472 50 14 0
Kröv 2472 50 19 0
Kröv 2472 50 27 0
Leiwen 2601 8 36 1
Leiwen 2601 8 54 0
Leiwen 2601 8 258 0
Leiwen 2601 8 265 6
Leiwen 2601 8 267 0
Leiwen 2601 8 268 0
Leiwen 2601 8 269 0
Leiwen 2601 8 271 0
Leiwen 2601 15 274 5
Leiwen 2601 15 274 6
Leiwen 2601 16 303 5
Leiwen 2601 16 304 4
Leiwen 2601 17 315 0
Leiwen 2601 17 316 0
Leiwen 2601 18 154 2
Leiwen 2601 18 157 1
Leiwen 2601 18 157 2
Leiwen 2601 18 161 1
Leiwen 2601 18 164 0
Leiwen 2601 24 841 0
Löf 1369 3 254 0
Löf 1369 3 1442 373
Longuich 2615 11 9 0
Longuich 2615 11 10 0
Longuich 2615 11 27 0
Longuich 2615 11 28 0
Mertesdorf 2663 14 43 0
Mertesdorf 2663 18 14 0
Mertesdorf 2663 18 21 0
Mertesdorf 2663 18 25 0
Mertesdorf 2663 18 33 0
Mertesdorf 2663 18 42 2
Mertesdorf 2663 18 57 0
Mertesdorf 2663 18 62 0
Mertesdorf 2663 18 73 1
Mertesdorf 2663 18 73 2
Mertesdorf 2663 18 73 3
Mertesdorf 2663 18 74 0
Mertesdorf 2663 18 75 0
Mertesdorf 2663 18 76 0
Mertesdorf 2663 19 7 1
Mertesdorf 2663 19 7 2
Mertesdorf 2663 19 7 3
Mertesdorf 2663 19 16 0
Mertesdorf 2663 19 31 0
Mertesdorf 2663 19 40 0
Mertesdorf 2663 19 46 0
Mertesdorf 2663 19 54 0
Olewig 2863 19 3 0
Olewig 2863 19 4 0
Olewig 2863 19 5 0
Olewig 2863 19 6 1
Olewig 2863 19 7 1
Olewig 2863 19 10 1
Olewig 2863 19 11 1
Olewig 2863 19 13 1
Olewig 2863 19 21 0
Olewig 2863 19 22 0
Olewig 2863 19 26 0
Olewig 2863 19 33 0
Olewig 2863 19 60 0
Onsdorf 2760 2 246 12
Riol 2618 2 11 0
Saarburg 2737 3 25 0
Saarburg 2737 3 33 0
Saarburg 2737 3 42 1
Saarburg 2737 3 44 1
Saarburg 2737 30 270 1
Schoden 2742 1 76 1
Schoden 2742 1 76 2
Schoden 2742 1 77 1
Schoden 2742 1 77 2
Schoden 2742 1 80 2
Schoden 2742 1 80 3
Schoden 2742 1 216 0
Schoden 2742 1 219 1
Schoden 2742 1 222 1
Schoden 2742 1 224 0
Schoden 2742 1 225 0
Schoden 2742 5 43 0
Schoden 2742 5 44 0
Schoden 2742 5 45 0
Schoden 2742 5 80 0
Schoden 2742 5 81 0
Schoden 2742 5 83 1
Schoden 2742 5 85 0
Schoden 2742 6 54 0
Schoden 2742 6 56 0
Schoden 2742 6 57 0
Schoden 2742 6 58 0
Schoden 2742 6 64 0
Schoden 2742 6 65 0
Schoden 2742 6 66 0
Schoden 2742 6 68 1
Schoden 2742 6 100 0
Schoden 2742 6 106 0
Schoden 2742 6 114 0
Schoden 2742 6 119 0
Schoden 2742 6 120 0
Schoden 2742 6 141 0
Schoden 2742 6 143 0
Schoden 2742 6 144 0
Schoden 2742 6 145 0
Schoden 2742 6 146 0
Schoden 2742 6 147 0
Schoden 2742 6 151 0
Thörnich 2606 2 74 2
Trier 2856 34 15 2
Trier 2856 34 18 0
Ürzig 2439 4 24 16
Ürzig 2439 4 24 18
Ürzig 2439 4 24 19
Ürzig 2439 4 24 22
Ürzig 2439 4 24 23
Ürzig 2439 4 24 24
Ürzig 2439 4 24 35
Ürzig 2439 4 24 36
Ürzig 2439 4 24 37
Ürzig 2439 4 24 38
Ürzig 2439 4 24 42
Ürzig 2439 4 24 49
Ürzig 2439 4 24 114
Ürzig 2439 7 76 1
Ürzig 2439 7 114 1
Ürzig 2439 7 122 1
Ürzig 2439 7 133 0
Ürzig 2439 7 134 0
Ürzig 2439 7 176 0
Ürzig 2439 7 177 0
Ürzig 2439 7 240 1
Ürzig 2439 7 319 1
Ürzig 2439 7 320 1
Ürzig 2439 7 322 1
Ürzig 2439 7 323 1
Ürzig 2439 7 326 3
Ürzig 2439 7 327 1
Ürzig 2439 7 328 1
Ürzig 2439 7 330 2
Ürzig 2439 7 332 1
Ürzig 2439 7 386 5
Ürzig 2439 7 438 2
Ürzig 2439 7 481 0
Ürzig 2439 7 490 2
Ürzig 2439 7 495 2
Ürzig 2439 7 497 2
Ürzig 2439 7 501 16
Ürzig 2439 7 536 1
Ürzig 2439 7 600 1
Ürzig 2439 7 604 0
Ürzig 2439 7 605 0
Ürzig 2439 7 606 0
Ürzig 2439 7 607 0
Ürzig 2439 7 616 0
Ürzig 2439 7 629 0
Ürzig 2439 7 642 0
Ürzig 2439 7 644 0
Ürzig 2439 7 645 0
Ürzig 2439 7 733 1
Ürzig 2439 7 770 1
Ürzig 2439 7 783 0
Ürzig 2439 7 784 0
Ürzig 2439 7 785 0
Ürzig 2439 7 798 0
Ürzig 2439 7 799 0
Ürzig 2439 7 804 0
Ürzig 2439 7 808 0
Ürzig 2439 7 810 0
Ürzig 2439 7 811 0
Ürzig 2439 7 813 0
Ürzig 2439 7 819 0
Ürzig 2439 7 887 1
Ürzig 2439 7 930 1
Ürzig 2439 7 931 1
Ürzig 2439 7 1028 2
Ürzig 2439 7 1032 4
Ürzig 2439 7 1032 5
Ürzig 2439 7 1033 1
Ürzig 2439 7 1033 2
Ürzig 2439 7 1034 1
Ürzig 2439 7 1034 2
Ürzig 2439 7 1037 1
Ürzig 2439 7 1037 2
Ürzig 2439 7 1038 1
Ürzig 2439 7 1038 2
Ürzig 2439 7 1039 1
Ürzig 2439 7 1039 2
Ürzig 2439 7 1040 1
Ürzig 2439 7 1040 2
Ürzig 2439 7 1041 1
Ürzig 2439 7 1041 2
Ürzig 2439 7 1042 1
Ürzig 2439 7 1042 2
Ürzig 2439 7 1043 1
Ürzig 2439 7 1043 2
Ürzig 2439 7 1044 2
Ürzig 2439 7 1218 2
Ürzig 2439 7 1236 2
Ürzig 2439 7 1238 3
Ürzig 2439 7 1239 3
Ürzig 2439 7 1241 2
Ürzig 2439 7 1241 8
Ürzig 2439 7 1241 13
Ürzig 2439 7 1244 2
Ürzig 2439 7 1251 1
Ürzig 2439 7 1282 7
Ürzig 2439 7 1282 14
Ürzig 2439 7 1282 17
Ürzig 2439 7 1282 19
Ürzig 2439 7 1282 20
Ürzig 2439 7 1282 22
Ürzig 2439 7 1282 23
Ürzig 2439 7 1282 24
Ürzig 2439 7 1282 25
Ürzig 2439 7 1282 26
Ürzig 2439 7 1282 28
Ürzig 2439 7 1282 37
Ürzig 2439 7 1282 38
Ürzig 2439 7 1282 43
Ürzig 2439 7 1282 47
Ürzig 2439 7 1282 48
Ürzig 2439 7 1282 57
Ürzig 2439 7 1282 65
Ürzig 2439 7 1282 66
Ürzig 2439 7 1282 78
Ürzig 2439 7 1282 97
Ürzig 2439 7 1282 98
Ürzig 2439 7 1282 100
Ürzig 2439 7 1282 113
Ürzig 2439 7 1282 124
Ürzig 2439 7 1282 125
Ürzig 2439 7 1282 148
Ürzig 2439 7 1282 160
Ürzig 2439 7 1282 172
Ürzig 2439 7 1282 176
Ürzig 2439 7 1282 177
Ürzig 2439 7 1282 178
Ürzig 2439 7 1282 179
Ürzig 2439 7 1282 180
Ürzig 2439 7 1282 186
Ürzig 2439 7 1282 187
Ürzig 2439 7 1282 195
Ürzig 2439 7 1282 196
Ürzig 2439 7 1282 206
Ürzig 2439 7 1282 210
Ürzig 2439 7 1282 211
Ürzig 2439 7 1282 212
Ürzig 2439 7 1282 213
Ürzig 2439 7 1282 214
Ürzig 2439 7 1282 215
Ürzig 2439 7 1282 216
Ürzig 2439 7 1282 217
Ürzig 2439 7 1337 3
Ürzig 2439 7 1337 4
Ürzig 2439 7 1391 603
Ürzig 2439 7 1617 647
Ürzig 2439 7 1618 647
Ürzig 2439 7 1704 672
Ürzig 2439 7 1705 673
Ürzig 2439 7 2056 965
Ürzig 2439 7 2264 601
Ürzig 2439 7 2265 602
Ürzig 2439 7 2287 515
Ürzig 2439 7 2293 517
Ürzig 2439 7 2301 520
Ürzig 2439 7 2306 569
Ürzig 2439 7 2307 569
Ürzig 2439 7 2368 610
Ürzig 2439 7 2370 610
Ürzig 2439 7 2548 983
Ürzig 2439 7 2549 982
Ürzig 2439 7 2550 980
Ürzig 2439 7 2551 979
Ürzig 2439 7 2553 953
Ürzig 2439 7 2554 954
Ürzig 2439 7 2555 956
Ürzig 2439 7 2556 933
Ürzig 2439 7 2557 932
Ürzig 2439 7 2634 450
Ürzig 2439 7 2637 467
Ürzig 2439 7 2638 478
Ürzig 2439 7 2771 676
Ürzig 2439 7 2772 676
Ürzig 2439 7 2781 900
Ürzig 2439 8 50 2
Ürzig 2439 8 108 8
Ürzig 2439 8 128 5
Ürzig 2439 8 128 6
Ürzig 2439 8 139 1
Ürzig 2439 8 139 2
Ürzig 2439 8 140 1
Ürzig 2439 8 140 2
Ürzig 2439 8 144 4
Ürzig 2439 8 144 7
Ürzig 2439 8 152 2
Ürzig 2439 8 156 3
Ürzig 2439 8 156 5
Ürzig 2439 8 161 1
Ürzig 2439 8 171 2
Ürzig 2439 8 203 1
Ürzig 2439 8 216 1
Ürzig 2439 8 217 1
Ürzig 2439 8 221 1
Ürzig 2439 8 221 2
Ürzig 2439 8 228 1
Ürzig 2439 8 230 3
Ürzig 2439 8 242 2
Ürzig 2439 8 242 3
Ürzig 2439 8 258 7
Ürzig 2439 8 946 1
Ürzig 2439 8 975 9
Ürzig 2439 8 976 25
Ürzig 2439 8 1007 2
Ürzig 2439 8 1127 2
Ürzig 2439 8 1288 112
Ürzig 2439 8 1308 132
Ürzig 2439 8 1491 131
Ürzig 2439 8 1664 939
Ürzig 2439 8 1906 199
Ürzig 2439 8 2274 221
Ürzig 2439 8 2496 203
Ürzig 2439 8 2585 230
Ürzig 2439 8 2677 960
Ürzig 2439 10 221 6
Ürzig 2439 10 826 0
Ürzig 2439 10 827 0
Wiltingen 2756 7 6 0
Wiltingen 2756 7 7 0
Wiltingen 2756 7 21 0
Wiltingen 2756 7 64 1
Wiltingen 2756 8 102 0
Wiltingen 2756 8 106 0
Wiltingen 2756 8 107 0
Wiltingen 2756 8 113 0
Wiltingen 2756 8 114 0
Wiltingen 2756 8 115 0
Wiltingen 2756 8 116 0
Wiltingen 2756 8 117 0
Wiltingen 2756 8 118 0
Wiltingen 2756 8 119 0
Wiltingen 2756 21 53 0
Wiltingen 2756 21 54 0
Wiltingen 2756 21 55 0
Wiltingen 2756 21 169 0
Wincheringen 2733 13 44 0
Wincheringen 2733 15 13 0
Winningen 1362 4 2536 4
Winningen 1362 4 2547 0
Winningen 1362 4 2560 0
Winningen 1362 4 2564 1
Winningen 1362 4 2576 1
Winningen 1362 4 2577 0
Winningen 1362 4 2582 0
Winningen 1362 4 2583 0
Winningen 1362 4 2585 0
Winningen 1362 4 2586 0
Winningen 1362 4 2592 0
Winningen 1362 4 2599 0
Winningen 1362 4 2605 0
Winningen 1362 4 2633 1
Winningen 1362 4 2683 0
Winningen 1362 4 2684 0
Winningen 1362 4 2685 0
Winningen 1362 4 2686 0

Folgende Flurstücke werden aus der Gebietsabgrenzung Mosel ausgegrenzt:

Gemarkung GMK-Nr. Flur Zähler Nenner
Kröv 2472 42 70 0
Bernkastel 2433 10 5 1
Bernkastel 2433 10 7 0
Bernkastel 2433 10 22 0
Bernkastel 2433 10 25 0
Bernkastel 2433 10 46 0
Bernkastel 2433 10 49 1
Bernkastel 2433 10 50 0
Bernkastel 2433 10 51 0
Bernkastel 2433 10 53 1
Bernkastel 2433 10 55 0
Bernkastel 2433 10 56 0
Bernkastel 2433 10 57 0
Bernkastel 2433 10 61 1
Bernkastel 2433 10 62 0
Bernkastel 2433 10 63 0
Bernkastel 2433 10 64 1
Bernkastel 2433 10 65 0
Bernkastel 2433 10 69 1
Bernkastel 2433 10 72 0
Bernkastel 2433 10 74 0
Bernkastel 2433 10 75 0
Bernkastel 2433 10 109 1
Bernkastel 2433 10 111 2

Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/​1143. Die Änderung betrifft nicht das Einzige Dokument.

c)
Keltertraubensorten
Es werden folgende Rebsorten hinzugefügt:
Weiße Rebsorten:
Alvarinho, Blütenmuskateller, Soreli, Voltis, Sémillon
Rote Rebsorten:
Levitage, Schwarzblauer Riesling
Es werden folgende Rebsorten gestrichen:
Weiße Rebsorten:
Blauer Silvaner, Freisamer, Früher Malingre, Früher roter Malvasier, Hölder, Kanzler, Merzling, Nobling, Orion, Osteiner, Sauvignon Cita, Sauvignon Gryn, Sauvignon Sary, Septimer, Silcher, Sirius, Staufer, Villaris, Würzer
Rote Rebsorten:
Blauburger, Cabernet Cantor, Cabernet Carbon, Cabernet Carol, Calandro, Deckrot, Färbertraube, Hegel, Helfensteiner, Heroldrebe, Muskat-Trollinger, Neronet, Rosenmuskateller, Rotberger, Tauberschwarz, Wildmuskat
Ebenfalls wurden vorhandene Rechtschreibfehler bei einzelnen Sorten korrigiert und Namensänderungen übernommen.
Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/​1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument.
d)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Es wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie die Bestimmungen zur Erzeugung von Einzellagen­weinen aufgenommen.
Einzellagen und kleinere geografische Einheiten
Sämtliche Kategorien
Bereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg Cochem
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Weißer Riesling
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Füll­dosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.
Bereich Moseltor und Obermosel
Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Chardonnay
Ruländer
Weißer Burgunder
Blauer Spätburgunder
Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Füll­dosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.
Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.
Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.
Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/​1143. Die Änderung betrifft auch das Einzige Dokument.
e)
Kontrollbehörden
Kontrollbehörden und deren Aufgaben werden aus der Produktspezifikation gestrichen und in einem gesonderten Dokument geführt.
Bei der Änderung handelt es sich um eine Standardänderung gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/​1143. Die Änderung betrifft nicht das Einzige Dokument.

2.3 Begründung der Veränderung:

a)
Beschreibung der Weine/​Weinbauerzeugnisse:
In der Organoleptik des Weinbauerzeugnisses „Prädikatswein Trockenbeerenauslese“ wurde ein vergleichender Querverweis auf die Organoleptik des Weinbauerzeugnisses „Prädikatswein Beerenauslese“ durch eine eigenständige Beschreibung ersetzt, um eine eigenständige Beschreibung des Prädikats Trockenbeerenauslese zu gewährleisten.
b)
Abgrenzung des Gebietes
Die aufzunehmenden Flurstücke entsprechen den Voraussetzungen des räumlichen Zusammenhangs sowie der weiteren prüfungserheblichen Punkte der Geschäftsordnung der Schutzgemeinschaft Mosel und sie haben das durch die Geschäftsordnung vorgesehene Verfahren durchlaufen.
Die auszugrenzenden Flurstücke werden im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren als nicht mehr relevante Flächen für den Weinbau angesehen. Ein Beschluss der Teilnehmergemeinschaft zur Ausgrenzung liegt vor. Die Begebenheiten vor Ort sind der Teilnehmergemeinschaft bestens bekannt, sodass die vor Ort gelegenen Flächen im Rahmen eines solchen Verfahrens am besten von diesen Personen beurteilt werden können.
c)
Keltertraubensorten
Weiße Rebsorten:
Alvarinho: Portugiesische Sorte aus dem Dourotal, die sich gut auf Schieferverwitterungsböden kultivieren lässt. Sie ist an trocken-heiße Klimabedingungen angepasst und hat nur einen vergleichsweise geringen Bewässerungsbedarf. Geschmacklich ähnelt Alvarinho dem Weißen Riesling. Die Sorte bietet eine Chance der Erhaltung der Terrassensteillagen an der Mosel.
Blütenmuskateller: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Einsparungspotenzial bei Pflanzenschutzmitteln. Der Blüten­muskateller eignet sich sehr gut zur Herstellung von Süßweinen und passt zum organoleptischen Profil der g.U. Mosel.
Soreli: Die Rebsorte Soreli ist eine Neuzüchtung mit Resistenz gegen Peronospora, wodurch sich im Anbau Pflanzenschutzmittel einsparen lassen und die Nachhaltigkeit der g.U. Mosel gesteigert werden kann. Die Sorte ist relativ früh reif und ist gut für die Anbaubedingungen der Mosel geeignet. Sie liefert fruchtig-frische Weine mit harmonischer Säure, die zum Gebietsprofil der g.U. Mosel-Weine passen. Da vermehrt biologisch erzeugte g.U. Mosel-Weine am Markt gefragt werden, der ökologische Pflanzenschutz im Steilhang bei klassischen Sorten jedoch sehr arbeitsintensiv ist, werden pilzwiderstandsfähige Sorten wie Soreli für die Erzeugung von Steillagen-Bioweinen der g.U. Mosel in Zukunft als notwendig erachtet.
Voltis: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Nachhaltigkeits-Vorteilen im Anbau für Klima & Umwelt. Die Rebsorte ist sehr innovativ. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil.
Sémillon: Die traditionelle Sorte Sémillon eignet sich gut für die Herstellung edelsüßer Weine durch Ausnutzung von Edelfäule an den Trauben. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil der g.U. Mosel.
Rote Rebsorten:
Levitage: Pilzwiderstandsfähige Rebsorte mit Einsparungspotenzial im Rahmen des Pflanzenschutzes. Sie ist ertragsstabil, produktionssicher und hat ein breites Reifefenster. Die aus ihr erzeugten Weinerzeugnisse entsprechen dem organoleptischen Gebietsprofil.
Schwarzblauer Riesling: Historische Sorten wie der Schwarzblaue Riesling bieten gute Chancen in der Nischenvermarktung. Die Sorte war vermutlich schon im Frühmittelalter in Moselfranken im Anbau. Sie galt in Deutschland als ausgestorben, bis sie 2008 in einem Weinberg an der Mittelmosel wiederentdeckt wurde. Insofern gehört sie zu den traditionellen Sorten des Anbaugebiets. In den kühlen Anbaubedingungen des Moseltals reift sie Mitte September aus und liefert dann hochqualitative Weine, die durch Beerenaromen geprägt sind und gut in das Gebietsprofil der g.U. Mosel-Weine passen. Die Schieferverwitterungsböden in den recht frostmilden Hanglagen des Mosel­tals und seiner Seitentäler stellen für die frostempfindliche Sorte gut geeignete Standorte dar.
Die Streichungen von Rebsorten erfolgt aufgrund der Bereinigung der Rebsortenliste der Produktspezifikation der g.U. Mosel. Die gestrichenen Rebsorten befinden sich aktuell nicht im Anbau.
d)
Geltende Anforderungen gemäß Unions- oder nationaler Rechtsvorschriften/​Anforderungen von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation
Rebsorten zur Herstellung von Einzellagenweinen
Bereiche Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar:
Weißer Riesling
Die Rebsorte Weißer Riesling wird an der Mosel spätestens seit dem Mittelalter angebaut, die erste urkundliche Erwähnung stammt aus den Jahren 1464/​1465. Im 18. Jahrhundert verfügte der letzte Trierer Kurfürst, Erzbischof Clemens Wenzeslaus, Maßnahmen zur Förderung des Qualitätsweinbaus in seinem Herrschaftsgebiet, welches hauptsächlich die Bereiche Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal und Saar der heutigen g.U. Mosel umfasste: Minderwertige Reben ließ er roden und durch bessere Sorten, vor allem durch Weißen Riesling, ersetzen. Seine Entscheidung prägt diese Weinbaubereiche bis heute.
Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche sind 5 324 ha mit der Rebsorte Weißer Riesling bepflanzt (also rund 62 % der Anbaufläche, Stand 2023). Der Weiße Riesling stellt somit mit Abstand die beherrschende Rebsorte des Anbaugebiets Mosel dar. Die Sorte steht vornehmlich in den Schiefersteillagen und Flussauen der Mosel zwischen Trier und Koblenz sowie an Saar und Ruwer, wo sie hervorragende Wachstumsbedingungen vorfindet. In den klimatisch begünstigten und geschützten Hanglagen des Moseltals bringt die Sorte Weißer Riesling auf den gut dränierten und schnell erwärmbaren Schieferböden mit hoher Sonneneinstrahlung vollreife und hocharomatische Trauben hervor. Die Rebsorte Weißer Riesling ist wie kaum eine andere Rebsorte dort in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen der Flusstäler von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerzuspiegeln. Rieslingweine aus weithin bekannten Premiumlagen wie dem Bernkasteler Doctor, der Wehlener Sonnenuhr, der Trittenheimer Apotheke oder dem Kanzemer Altenberg begründeten das hohe internationale Renommee des Anbaugebiets Mosel. Die Steillagen-Rieslinge von Mosel, Saar und Ruwer waren gegen Ende des 19. Jahrhunderts international begehrt und gehörten zu den teuersten Weißweinen der Welt. Man trank sie an den Höfen der Monarchen von London bis St. Petersburg und in den Spitzenrestaurants von Berlin bis Paris. Bis heute dominiert die Sorte Weißer Riesling die Vermarktung des Moselweins in den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal und Saar, insbesondere im Premiumbereich.
Im Jahr 2023 wurden 65 208 Hektoliter Wein als Weißer Riesling Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 87 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 16 % der Riesling-Anstellungen der g.U. Mosel. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Weißer Riesling einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.
Blauer Spätburgunder
Die Rebsorte Blauer Spätburgunder wird an der Mosel seit dem Mittelalter angebaut und kam mutmaßlich durch Zisterziensermönche in das Gebiet. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche sind 433 ha mit der Rebsorte Blauer Spätburgunder bepflanzt (also rund 5 % der Anbaufläche, Stand 2023). Damit ist der Blaue Spätburgunder die bedeutendste rote Rebsorte im Anbaugebiet Mosel.
Blauer Spätburgunder wird im gesamten Anbaugebiet kultiviert. In den Schiefersteillagen, den Flussauen und auf den Muschelkalkböden des Pariser Beckens findet sie hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik. Ähnlich wie die Sorte Weißer Riesling ist auch der Blaue Spätburgunder in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerzuspiegeln, insbesondere als Rotwein aufgrund der intensiven Extraktion während der Rotweinbereitung.
Im Jahr 2023 wurden 5 093 Hektoliter Wein als Blauer Spätburgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 7 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 21 % der Spätburgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Blauer Spätburgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb der g.U. Mosel dar.
Bereiche Obermosel, Moseltor
Chardonnay
Die Rebsorte Chardonnay besitzt im Weinanbau an der Mosel zwar noch keine sonderlich lange Tradition, ihr wird jedoch ein hohes Qualitätspotenzial zugesprochen. Mit weltweit rund 200 000 Hektar gehört sie zu den meist angebauten Rebsorten, sie genießt zudem international eine hohe Bekanntheit. Die Sorte besitzt eine gute Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Standortbedingungen und spiegelt diese auch in der Aromatik ihrer Weine wider. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche der g.U. Mosel sind derzeit 96 ha mit der Rebsorte Chardonnay bepflanzt (also rund 1,1 % der Anbaufläche, Stand 2023), die Anbaufläche in der g.U. Mosel wächst seit Jahren stetig.
Chardonnay wird zwar grundsätzlich in der gesamten g.U. Mosel kultiviert. Vor allem auf den Muschelkalkböden der Obermosel und des Moseltores (Geologie des Pariser Beckens, ähnlich dem Burgund und der Champagne) befindet sich jedoch ein Anbauschwerpunkt innerhalb der g.U. Mosel. Dort findet der Chardonnay hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.
In den letzten Jahren hat die Sorte Chardonnay an der Mosel eine gute Toleranz gegenüber Trockenstress und Hitze bewiesen, weshalb ihr im Zuge des Klimawandels ein hohes Zukunftspotenzial in der g.U. Mosel zugesprochen wird.
Im Jahr 2023 wurden 648 Hektoliter Wein als Chardonnay Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht zwar nur rund 0,8 % aller Einzellagen-Anstellungen, aber zugleich rund 17 % der Chardonnay-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein großer Teil davon wird in den Bereichen Obermosel und Moseltor erzeugt. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen einen ökonomisch wichtigen Faktor bei der Vermarktung von g.U. Mosel-Chardonnay in diesen Bereichen dar.
Ruländer
Die Rebsorte Ruländer wird in der g.U. Mosel heute auf 246 Hektar (rund 3 % der Anbaufläche) angebaut (Stand 2023), ihr Anbau hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Ruländer wird zwar im gesamten Anbaugebiet kultiviert. Anders als beim Weißen Riesling stellen jedoch vor allem die Muschelkalkböden des Pariser Beckens hervorragende Wachstumsbedingungen für den Ruländer dar. Insbesondere hier liefert die Sorte Ruländer vollreife Trauben mit feiner Aromatik und kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.
Im Jahr 2023 wurden 1 381 Hektoliter Wein als Ruländer Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 2 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 9 % der Ruländer-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein Schwerpunkt des Ruländer-Anbaus findet sich in den Bereichen Obermosel und Moseltor, die zusammengefasst umgangssprachlich auch als „Burgundermosel“ bezeichnet werden. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Ruländer einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.
Weißer Burgunder
Die Rebsorte Weißer Burgunder wird in der g.U. Mosel auf 371 Hektar (rund 4 % der Anbaufläche) angebaut (Stand 2023).
Weißer Burgunder wird zwar im gesamten Anbaugebiet kultiviert. Anders als beim Weißen Riesling stellen jedoch vor allem die Muschelkalkböden des Pariser Beckens hervorragende Wachstumsbedingungen für den Weißen Burgunder dar. Insbesondere hier liefert die Sorte Weißer Burgunder vollreife Trauben mit feiner Aromatik und kalkiger Mineralität, die die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihr erzeugten Weinen widerspiegelt.
Im Jahr 2023 wurden 2 375 Hektoliter Wein als Weißer Burgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 3 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 9 % der Weißer Burgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Ein Schwerpunkt des Weißer Burgunder-Anbaus findet sich in den Bereichen Obermosel und Moseltor, die zusammengefasst umgangssprachlich auch als „Burgundermosel“ bezeichnet werden. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Weißer Burgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb dieser Bereiche der g.U. Mosel dar.
Blauer Spätburgunder
Die Rebsorte Blauer Spätburgunder wird an der Mosel seit dem Mittelalter angebaut und kam mutmaßlich durch Zisterziensermönche in das Gebiet. Von insgesamt 8 529 ha Weinbergfläche der g.U. Mosel sind 433 ha mit der Rebsorte Blauer Spätburgunder bepflanzt (also rund 5 % der Anbaufläche, Stand 2023). Damit ist der Blaue Spätburgunder die bedeutendste rote Rebsorte in der g.U. Mosel.
Blauer Spätburgunder wird im gesamten Anbaugebiet kultiviert. In den Schiefersteillagen, den Flussauen und auf den Muschelkalkböden findet er hervorragende Wachstumsbedingungen vor und liefert vollreife Trauben mit feiner Aromatik. Ähnlich wie die Sorte Weißer Riesling ist auch der Blaue Spätburgunder in der Lage, die geologischen und mesoklimatischen Bedingungen von Mosel, Saar und Ruwer sowie die besonderen Charakteristiken einzelner Weinlagen sensorisch in den aus ihm erzeugten Weinen widerzuspiegeln, insbesondere als Rotwein aufgrund der intensiven Extraktion während der Rotweinbereitung.
Im Jahr 2023 wurden 5 093 Hektoliter Wein als Blauer Spätburgunder Mosel mit Einzellagenbezeichnung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz angestellt. Das entspricht rund 7 % aller Einzellagen-Anstellungen und rund 21 % der Blauer Spätburgunder-Anstellungen des Anbaugebiets. Damit stellen Einzellagenbezeichnungen bei der Sorte Blauer Spätburgunder einen ökonomisch wichtigen Faktor innerhalb der g.U. Mosel dar.
e)
Kontrollbehörden
Informationen über Kontrollbehörden müssen nicht in die Produktspezifikation aufgenommen werden, sondern können in einem gesonderten Dokument verfügbar gemacht werden. Dies vereinfacht die spätere Aktualisierung, da Änderungen oder Streichungen in dem gesonderten Dokument nicht dem Verfahren für Standardänderungen unterliegen.

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

EU-Referenznummer: DE-A1270

1 Eingetragener Name:

Mosel

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

3 Land, zu dem das abgegrenzte geografische Gebiet gehört:

Deutschland

4 Klassifizierung des landwirtschaftlichen Erzeugnisses mit Position und Code der Kombinierten Nomen­klatur gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/​1143:

2204 – Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Erzeugnis: Qualitätswein weiß

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten.

Geruch:

Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/​Rebsorten gekennzeichnet. Im Vordergrund können je nach Rebsorte Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchige und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.

Geschmack:

Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure aus.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Vor allem die Rebsorten Riesling, Elbling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie sind in der Lage, in der Sensorik der aus ihnen erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Qualitätswein rot

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Geruch:

Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/​Rebsorten gekennzeichnet. Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen.

Geschmack:

Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Vor allem die Rebsorte Blauer Spätburgunder ist in der Lage, in der Sensorik der aus ihr erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der senso­rischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Qualitätswein Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Rosé- und Weißherbstweine variieren in der Regel von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc de Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen.

Geruch:

Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten.

Geschmack:

Diese Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Qualitätswein Rotling

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe.

Geruch:

Ihre Aromen sind üblicherweise fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten.

Geschmack:

Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Kabinett

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Geruch:

Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel abgerundet werden.

Geschmack:

Die Kabinettweine verfügen in der Regel über eine moderate bis kräftige Säurewahrnehmung. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Spätlese

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von hellgelb bis goldgelb, das von roten Spätleseweinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Geruch:

Die Spätleseweine weisen in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität auf. Die Aromatik ist meist von reiferen Früchten geprägt.

Geschmack:

Spätleseweine sind üblicherweise von einer harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel mehr Körper und höhere Alkoholgehalte auf.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Auslese

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis goldgelb, das von roten Auslese­weinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Geruch:

Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Diese Weine weisen in der Regel intensive fruchtige, teils exotische Aromen auf.

Geschmack:

Die Ausleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Beerenauslese

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Beerenausleseweine haben in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von hellgelb bis bernsteinfarben in allen Schattierungen.

Geruch:

Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Ge­würzen.

Geschmack:

Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger Säurestruktur geprägt. Sie weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Moselweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Eiswein

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von hellgelb bis bernsteinfarben.

Geruch:

Eisweine besitzen meist eine starke Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas.

Geschmack:

Eisweine weisen in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwendigen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte auf.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Moselweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus bei Lese und Kelterung natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis dunklem Bernstein­farben.

Geruch:

Ihre Aromen sind meist intensiv fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.

Geschmack:

Die Weine weisen meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Perlwein

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Geruch:

Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.

Geschmack:

Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein

Organoleptische Eigenschaften:

Aussehen:

Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.

Geruch:

Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Brioche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt einhergehen.

Crémants sind meist fruchtig reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.

Geschmack:

Sekte b. A. sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf.

Zusätzliche Angaben zu den organoleptischen Eigenschaften:

Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert den in der Regel höheren Säuregehalt.

Analysemerkmale:

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in % vol
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in % vol
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in
Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Zusätzliche Angaben zu den Analysemerkmalen:

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

⊠ Alle in diesem Abschnitt nicht aufgeführten Analysemerkmale entsprechen den in den geltenden EU-Rechts­vorschriften festgesetzten Grenzwerten.

7 Weinbereitungsverfahren:

7.1 Spezifische önologische Verfahren zur Bereitung des Weines/​der Weine, einschlägige Einschränkungen für die Weinbereitung:

Nicht zutreffend

7.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha

Alle Weine/​Kategorie/​Sorte/​Art

Alle Erzeugnisse

Höchstertrag: 125

Einheit Höchstertrag: Hektoliter je Hektar

8 Zugelassene Keltertraubensorte(n):

Weiße Rebsorten:

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, Veritage, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling.

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Affenthaler, Allegro, Baron, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

9 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Landes Rheinland-Pfalz gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile Alf (1599), Alken (1375), Ayl (Ayl (2740), Biebelhausen (2741)), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Franzenheim (2786), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)), Irsch (2711), Kanzem (2757), Kasel (2662), Kastel-Staadt (2713), Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Konz (Filzen (2770), Könen (2769), Kommlingen (2773), Konz (2771), Krettnach (2774), Niedermennig (2772), Oberemmel (2775)), Korlingen (2668), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Mertesdorf (2663), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Morscheid (2665), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ockfen (2739), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Pellingen (2776), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Riveris (2664), Saarburg (2737), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schoden (2742), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Serrig (2712), Sommerau (2666), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Eitelsbach (2855), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Waldrach (2661), Wasserliesch (2768), Wawern (Trier-Saarburg) (2758), Wellen (2764), Wiltingen (2756), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438).

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Saarlandes gehören die Rebflächen der Gemeinde/​Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/​Nennig (3540), Perl/​Sehndorf (3580).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Mosel“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

10 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Zusammenfassung des Zusammenhangs

Alle Kategorien von Weinbauerzeugnissen:

Das Weinbaugebiet Mosel, dessen Weinberge überwiegend entlang des Flusses Mosel und seiner Nebenflüsse Saar und Ruwer liegen, erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten. Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: die Obermosel (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), die Mittelmosel (Schweich bis Moselkern) und das Untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morphologisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. An Mosel, Saar und Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 Metern über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 Metern über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich (zu 50 %) SE-S-SW exponiert, bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 195 Grad (SSW). Geologie: Im Weinbaugebiet Mosel dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeres­becken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Nur im Bereich der Obermosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.

Natürliche Einflüsse: Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 Wh/​m2. Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.

Menschliche Einflüsse: Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus. Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.

Die erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

„Wein“:

Qualitätsweine müssen die Mindestanforderungen bezüglich des natürlichen Mindestalkoholgehalts und Mindestmostgewichts je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.

Prädikatsweine müssen die Mindestanforderungen bezüglich des natürlichen Mindestalkoholgehalts und Mindestmostgewichts erfüllen und dürfen nicht angereichert werden.

Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhalts­stoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.

„Perlwein“:

Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebiets bezüglich natürlichem Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.

„Qualitätsschaumwein“:

Das Grundprodukt muss Mindestanforderung bezüglich natürlichem Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht erfüllen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.

11 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Bezeichnung der Anforderung/​Ausnahmeregelung:

Angabe traditioneller Begriffe, Angabe von kleineren geografischen Einheiten

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

⊠ Einzelstaatliches Recht

☐ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Um die traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der traditionellen Begriffe Qualitätswein (auch ergänzt durch b. A.), Prädikatswein (ergänzt durch die Prädikatsbezeichnung Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese oder Eiswein), Qualitätsperlwein (ergänzt durch b. A.), Sekt b. A. oder Winzersekt zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung mit den traditionellen Begriffen Classic, Riesling-Hochgewächs und Weißherbst ist fakultativ.

Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend des geltenden Rechts verwendet werden.

Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Im Saarland werden sie in der Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle in Rheinland-Pfalz basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz)
Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland vom 2. Juni 2006
§ 2 Nummer 16 der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisationen nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

Bezeichnung der Anforderung/​Ausnahmeregelung:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation, sofern von den Mitgliedstaaten vorgesehen

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

Etikettierungsvorschrift:

Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig.

Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.

Einzellagen und kleinere geografische Einheiten

Sämtliche Kategorien

Bereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg Cochem

Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Weißer Riesling
Blauer Spätburgunder

Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.

Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.

Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.

Bereich Moseltor und Obermosel

Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Chardonnay
Ruländer
Weißer Burgunder
Blauer Spätburgunder

Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.

Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden

Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.

In den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar werden die Sorten Weißer Riesling und Blauer Spätburgunder bereits seit dem Mittelalter kultiviert. Riesling dominiert mit ca. 62 % die Anbaufläche und bringt in den Schiefersteillagen hocharomatische, terroirtypische Weine hervor, die international höchstes Ansehen genießen. Mit einem Anteil von 87 % aller Einzellagen-Anstellungen bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung (Stand 2023) ist er wirtschaftlich die wichtigste Rebsorte in diesen Bereichen der g.U. Mosel. Auch der Blaue Spätburgunder liefert auf den vielfältigen Böden und Lagen von Mosel, Saar und Ruwer fein aromatische Rotweine, die das Terroir klar zum Ausdruck bringen. 21 % der Spätburgunder-Anstellungen werden mit Einzellagenbezeichnung vorgenommen – ein deutlicher Hinweis auf seine ökonomische Bedeutung in der Region (Stand 2023).

Auf den kalkreichen Muschelkalkböden in den Bereichen Obermosel und Moseltor gedeihen Burgundersorten besonders gut – ähnlich wie im Burgund oder in der Champagne. Die Sorte Chardonnay zeigt dort eine feine Aromatik mit kalkiger Mineralität und hat sich als trockenheitsresistent erwiesen – ein klarer Vorteil im Klimawandel. Auch Ruländer, Weißer Burgunder und Blauer Spätburgunder liefern auf den Muschelkalkböden elegante, aromatische und fein strukturierte Weine mit ausgeprägter Terroirprägung. Zusammen prägen diese vier Sorten das wertige Image der Bereiche Obermosel und Moseltor als sogenannte „Burgundermosel“.

Auf die genannten Rebsorten entfallen 76 % der Rebfläche der g.U. Mosel und 99 % aller Anstellungen zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung mit Angabe einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit (Stand 2023).

12 Traditionelle Bezeichnung:

a)
⊠ Winzersekt
☐ Landwein
⊠ Prädikatswein
☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
⊠ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
⊠ Sekt b. A.
⊠ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
☐ Affentaler
⊠ Classic
☐ Ehrentrudis
☐ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
⊠ Riesling-Hochgewächs
☐ Schillerwein
⊠ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

13 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.

Datum Unterschrift(en)

„Mosel“
Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

1 Geschützter Name

„Mosel“

2 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung: Es gilt geltendes Recht.
Zuckergehalt/​Geschmacksangaben:

A.
Wein: Es gilt geltendes Recht.
B.
Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
C.
Qualitätsperlwein: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte:

A.
Weine: Es gilt geltendes Recht.
B.
Sekt b. A.: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

Der Gesamtalkoholgehalt für Wein der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, der ohne Anreicherung gewonnen wurde, darf 15 % vol überschreiten.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewichte (Angabe in % vol Alkohol und Grad Öchsle)

Qualitätswein:

Rebsorten Elbling (Weißer/​Blauer/​Roter/​Schwarzer Elbling) 6,7 % vol und 55 °Öchsle
Riesling (Weißer/​Roter/​Schwarzblauer Riesling) 6,7 % vol und 55 °Öchsle
Rebsorte Müller Thurgau 7,2 % vol und 58 °Öchsle
Rebsorte Dornfelder 8,8 % vol und 68 °Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,5 % vol und 60 °Öchsle

Prädikatsweine:

Kabinett:

Rebsorte Elbling (Weißer/​Blauer/​Roter/​Schwarzer Elbling) 9,1 % vol und 70 °Öchsle
alle übrigen Rebsorten 9,5 % vol und 73 °Öchsle

Spätlese:

Rebsorten Elbling (Weißer/​Blauer/​Roter/​Schwarzer Elbling), Müller Thurgau und Riesling (Weißer/​Roter/​Schwarzblauer Riesling) 10,6 % vol und 80 °Öchsle
alle übrigen Weißen Rebsorten 11,4 % vol und 85 °Öchsle
alle Roten Rebsorten 10,6 % vol und 80 °Öchsle

Auslese:

Rebsorten Elbling (Weißer/​Blauer/​Roter/​Schwarzer Elbling), Müller Thurgau und Riesling (Weißer/​Roter/​Schwarzblauer Riesling) 11,9 % vol und 88 °Öchsle
alle übrigen Weißen Rebsorten 12,7 % vol und 93 °Öchsle
alle Roten Rebsorten 11,9 % vol und 88° Öchsle

Beerenauslese:

alle Rebsorten 15,3 % vol und 110 °Öchsle

Trockenbeerenauslese:

alle Rebsorten 21,5 % vol und 150 °Öchsle

Eiswein:

alle Rebsorten 15,3 % vol und 110 °Öchsle

Sekt b. A., Winzersekt:

Rebsorten Elbling (Weißer/​Blauer/​Roter/​Schwarzer Elbling) und Riesling (Weißer/​Roter/​Schwarzblauer Riesling) 6,1 % vol und 51 °Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,0 % vol und 57 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der Rebsorte Dornfelder kann auf Beschluss des Vorstandes der anerkannten Schutzgemeinschaft Mosel in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auf 8,3 % vol Alkohol und 65 °Öchsle festgelegt werden. Diese Regelung ist jeweils auf den beschlossenen Weinjahrgang beschränkt. Der Beschluss der Schutzgemeinschaft wird durch eine geeignete ortsübliche Veröffentlichung bekannt gegeben.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/​Rebsorten gekennzeichnet. Im Vordergrund können je nach Rebsorte Fruchtnoten sowie Aromen exotischer Früchte stehen. Je nach Rebsorte und Ausbaustil weisen sie insbesondere grüne Aromen wie grüne Paprika und grünes Gras oder auch Muskat- und Rosenduft, Honig und getrocknete Früchte, ferner würzige Aspekte wie Heu, rauchige und mineralische Noten auf. Je nach Vinifikation kann das Bouquet ergänzt werden durch Aromen des getoasteten Holzfasses wie Vanille, Röstaromen und Kokosnuss, bei reduktiver Ausbauweise von Feuerstein und Trüffel sowie bei oxidativer Ausbaustilistik von oxidiertem Apfel und nussigen Aromen.

Die Weine weisen in der Regel eine ausgewogene Säure-Süße-Balance auf. Die Weine zeichnen sich meist durch einen filigranen bis kräftigen Körper in Verbindung mit einer ausgeprägten bis moderaten Säure aus.

Vor allem die Rebsorten Riesling, Elbling sowie die Rebsorten der Burgunderfamilie sind in der Lage, in der Sensorik der aus ihnen erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der Pufferung der Säure und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.

Die Farbgebung variiert grundsätzlich von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu strohgelber und goldgelber Ausprägung. Je nach Rebsorte und Jahrgang können auch leichte Rottöne auftreten.

Roséwein, Weißherbst, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Rosé- und Weißherbstweine variieren in der Regel von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zur hellroten Farbe, während Blanc de Noir-Weine das Farbspektrum von Weißweinen aufweisen. Aufgrund des Ausbaus der Moste wie ein Weißwein dominieren in der Regel fruchtige Aromen wie Himbeere, Erdbeere, Cassis und Kirsche, aber auch Zitrone, Apfel und Grapefruit. Je nach verwendeter Rebsorte können auch grüne Paprika, Kräuternoten und bei Ausbau mit Holzkontakt auch Vanille-, Röst- und Kokosnuss-Noten auftreten. Diese Weine ähneln im Geschmack meist Weißweinen.

Rotwein

Insbesondere Weine mit Rebsortenangabe sind durch die typischen Aromen der jeweiligen Rebsorte/​Rebsorten gekennzeichnet. Die Weine weisen insbesondere rote Fruchtnoten auf. Hinzukommen können grüne Aspekte wie grüne Paprika, Rosmarin und grüner Rappen. Je nach Ausbaustil und Reifung in verschiedenen Holzfässern können würzige Aromen wie Vanille, Röstnoten, Schokolade und Kokosnuss die geruchliche Ausprägung ebenso wie reduktive Noten von Feuerstein und Trüffel ergänzen. Die in der Regel von fruchtig-leicht bis körperbetont erscheinenden Weine zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Vor allem die Rebsorte Blauer Spätburgunder ist in der Lage, in der Sensorik der aus ihr erzeugten Weine das jeweilige Terroir des Weinbergs zum Ausdruck zu bringen. So können anhand des Säureeindruckes, dem Grad der sensorischen Säurepufferung und mineralischer Noten die unterschiedlichen Gesteinsarten sowie verschiedenen Verwitterungsböden der Mosel wahrgenommen werden.

Die rote Farbgebung variiert in der Regel von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Rotling

Die Rotlingweine haben in der Regel eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind üblicherweise fruchtgeprägt, teilweise dezent würzig, mit Ausprägungen von Beerenobst, Kernobst und Zitrusfrüchten. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit frischer Säurestruktur.

Prädikatsweine

Prädikatsweine zeichnen sich dadurch aus, dass der natürliche Alkoholgehalt nicht verändert werden darf. Sie geben daher meist die Gegebenheiten des jeweiligen Jahrganges in Wechselwirkung mit der Rebsorte sowie den Lageneigenschaften wieder. Analog zu ihrer Dichte im Most, die maßgeblich durch den Zuckergehalt und die Nutzung der natürlichen Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea), Gefrieren bzw. Eintrocknen im Weinberg geprägt wird, entsteht eine 6-stufige Qualitätshierarchie.

Prädikatswein Kabinett

Diese Weine zeichnen sich grundsätzlich durch einen geringen bis moderaten Alkoholgehalt aus. Diese meist fruchtigen und frischen Weine zeigen in der Regel eine erkennbare Rebsortentypizität, verbunden mit einer moderaten bis kräftigen Säurewahrnehmung. Je nach Ausbauvariante und gewünschtem Weinstil kann diese Rebsortenaromatik auch durch mineralische Aromen sowie eine Aromatik nach Feuerstein oder Trüffel abgerundet werden. Insbesondere restsüße Kabinettweine weisen meist eine spannungsvolle Säure-Süße-Balance bei niedrigen Alkoholgehalten auf.

Das Farbspektrum von weißen Kabinettweinen variiert in der Regel von hellgelb mit grünen Reflexen bis hin zu einem kräftigen Gelb, das der roten Kabinettweine variiert grundsätzlich von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Prädikatswein Spätlese

Aufgrund höherer Mostgewichte und daher meist besserer Reife der Trauben weisen Spätleseweine in der Regel eine ausgeprägte Sortentypizität aus mit mehr Körper und höheren Alkoholgehalten. Die Aromatik ist meist von reiferen Früchten sowie einer harmonischeren Säurestruktur geprägt. Die Spätleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Spätlesen variiert meist von hellgelb bis goldgelb, das von roten Spätleseweinen variiert meist von einem leichten Kirschrot bis hin zu tiefdunklem Holunderfarben.

Prädikatswein Auslese

Die Verwendung vollreifer und überreifer Trauben führt grundsätzlich zu einer intensiven Sortentypizität. Neben der höheren Reife am Rebstock kann auch Konzentrierung durch Edelfäule (Botrytis cinerea) genutzt werden. Diese Weine weisen in der Regel intensive fruchtige, teils exotische Aromen auf. Die Ausleseweine werden in der Regel mit ausgeprägter, möglichst eigener Restsüße ausgebaut. Das Farbspektrum von weißen Auslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis goldgelb, das von roten Ausleseweinen variiert meistens von einem leichten Kirschrot bis hin zu tief­dunklem Holunderfarben.

Prädikatswein Beerenauslese

Moselweine des Prädikats „Beerenauslese“ werden aus überreifen, eingetrockneten oder edelfaulen Beeren hergestellt und haben daher in der Regel eine intensive goldgelbe bis bernsteinartige Farbe, eine hohe Zuckergradation und eine schwach ölige Konsistenz. Geschmacklich werden sie meistens durch eine intensive Süße bei mäßiger bis kräftiger Säurestruktur geprägt. Ihre Aromen sind meist fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen.

Da Beerenausleseweine grundsätzlich restsüß ausgebaut werden, beschränken sie sich vorrangig auf Weiß- und Roséweine und weisen in der Regel moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte auf. Bei Weißweinen der Kategorie Beerenauslese variiert das Farbspektrum insbesondere von hellgelb bis bernsteinfarben in allen Schattierungen.

Prädikatswein Trockenbeerenauslese

Durch einen gegenüber der Beerenauslese höheren Selektionsaufwand und mehr durch Edelfäule konzentrierte Beeren werden in der Regel noch höhere Zuckergradationen als bei der Beerenauslese erreicht. Daher weisen die Weine meist eine besonders hohe Süße und je nach Rebsorte auch konzentrierte Säure auf ebenso wie moderate bis sehr geringe Alkoholgehalte. Ihre Aromen sind meist intensiv fruchtig bis würzig mit Noten von reifen bis überreifen Früchten, Dörrobst, Honig und Gewürzen. Das Farbspektrum der weißen Trockenbeerenauslesen variiert grundsätzlich von hellgelb bis dunklem Bernsteinfarben.

Prädikatswein Eiswein

Moselweine des Prädikats „Eiswein“ werden aus bei Lese und Kelterung natürlich gefrorenen Trauben gekeltert, wodurch die Traubeninhaltsstoffe einen hohen Grad an Konzentration sowie teilweise einen geringen Fäulnisanteil durch Botrytis cinerea aufweisen. Dadurch weisen Eisweine in der Regel, abhängig von der Dauer, bis die notwen­digen tiefen Temperaturen nach der Vollreife der Trauben eintreten, höhere Säuregehalte und eine stärkere Ausprägung des jeweiligen Rebsortenaromas auf. Das Farbspektrum von weißen Eisweinen variiert grundsätzlich von hellgelb bis bernsteinfarben.

Perlwein

Qualitätsperlweine weisen grundsätzlich eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein fruchtiges Aroma und eine merkliche Sortentypizität aus, erhalten durch die Kohlensäure jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten. Das Farbspektrum umfasst grundsätzlich blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Qualitätsschaumwein

Qualitätsschaumwein weist eine meist moderate Zuckergradation der Trauben auf. Die schonende Lese- und Presstechnik konserviert den in der Regel höheren Säuregehalt. Die Sekte b. A. sind meist durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Länge des Hefelagers in leicht nussigen und Brioche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Sektgrundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Sekt einhergehen. Sekte b. A. sind in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße variiert meist von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, aber auch teils roséfarben sowie mit verschiedenen Rottönen.

Crémants weisen meist eine intensive Perlage sowie eine weiche Struktur auf. Ihre Aromen sind meist fruchtig reif bis hefegeprägt und würzig und werden durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers beeinflusst. Das längere Mindesthefelager erzeugt grundsätzlich feine, cremige und balancierte Crémant-Schaumweine.

4 Abgrenzung des Gebietes

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Landes Rheinland-Pfalz gehören die Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteile Alf (1599), Alken (1375), Ayl (Ayl (2740), Biebelhausen (2741)), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Franzenheim (2786), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)), Irsch (2711), Kanzem (2757), Kasel (2662), Kastel-Staadt (2713), Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Konz (Filzen (2770), Könen (2769), Kommlingen (2773), Konz (2771), Krettnach (2774), Niedermennig (2772), Oberemmel (2775)), Korlingen (2668), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Mertesdorf (2663), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Morscheid (2665), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ockfen (2739), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Pellingen (2776), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Riveris (2664), Saarburg (2737), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schoden (2742), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Serrig (2712), Sommerau (2666), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Eitelsbach (2855), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), Ruwer-Maximin (2853), Ruwer-Paulin (2854), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Waldrach (2661), Wasserliesch (2768), Wawern (Trier-Saarburg) (2758), Wellen (2764), Wiltingen (2756), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438).

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung des Saarlandes gehören die Rebflächen der Gemeinde/​Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/​Nennig (3540), Perl/​Sehndorf (3580).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenscharf abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Die Herstellung von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A. oder Qualitätsperlwein b. A. mit dem geschützten Namen „Mosel“ darf in einem anderen Gebiet erfolgen als in dem bestimmten Anbaugebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)

Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.,
Prädikatswein, ergänzt durch:

Kabinett,
Spätlese,
Auslese,
Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese,
Eiswein,
Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.,
Sekt b. A.,
Winzersekt.

b)

Classic,
Riesling-Hochgewächs,
Weißherbst.

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifisch önologische Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist auf 125 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten:

Adelfränkisch, Albalonga, Alvarinho, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Blütenmuskateller, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Sémillon, Siegerrebe, Solaris, Soreli, Souvignier Gris, Trebbiano di Soave, Veritage, Viognier, Voltis, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling.

Rote Rebsorten:

Accent, Acolon, Affenthaler, Allegro, Baron, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Levitage, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzblauer Riesling, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Weinbaugebiet Mosel, dessen Weinberge überwiegend entlang des Flusses Mosel und seiner Nebenflüsse Saar und Ruwer liegen, erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten.

Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: die Obermosel (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), die Mittelmosel (Schweich bis Moselkern) und das Untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morpho­logisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. An Mosel, Saar und Ruwer findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 Metern über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 Metern über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich (zu 50 %) SE-S-SW exponiert, bezogen auf das gesamte Anbaugebiet zeigen die Rebflächen eine durchschnittliche Exposition von 195 Grad (SSW).

9.1.2 Geologie

Im Weinbaugebiet Mosel dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeresbecken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Nur im Bereich der Obermosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.

9.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 Wh/​m2 Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.

9.3 Menschliche Einflüsse

Die kleinräumige Struktur und die Steillage begrenzen die technische Mechanisierung der Rebanlagen. Deshalb werden die Rebanlagen mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich stabilisierend auf Erträge aus.

Sie fördert in hohem Maße die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Mindestalkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines. Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Anbaugebiets, den kleinklimatischen Bedingungen, der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens sowie der hohe Einsatz der Menschen bestimmen die Typologie der Weine. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine jahrhundertealte Weinbautradition.

9.4 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in Nummer 9.1 bis 9.3 erläuterten Zusammenhänge beziehen sich auf die Erzeugung des Ausgangsproduktes der Trauben, die aufgrund der unterschiedlichen Böden und Bearbeitung eine unterschiedliche Prägung erhalten.

Nach der Ernte erfolgt die Einstufung in die entsprechenden Qualitätsstufen der Weinerzeugung.

9.4.1 Kategorie „Wein“

Qualitätsweine müssen die in Nummer 3.2 benannten Mindestanforderungen je Rebsortenkategorie erfüllen und dürfen angereichert werden.

Prädikatsweine müssen mindestens die in Nummer 3.2 aufgeführten Kriterien erfüllen und dürfen nicht angereichert werden.

Bei der Erzeugung des Grundproduktes der Trauben, die für die Herstellung von Prädikatsweinen vorgesehen sind, kann der Winzer im Laufe der Vegetation durch spezielle Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Entblätterung der Traubenzonen oder Ausdünnen der Trauben, eine bessere Qualität und eine intensivere Zusammensetzung der Inhalts­stoffe der Traube erzielen. Darüber hinaus kann durch einen weiteren menschlichen Einfluss der unterschiedlichen kellertechnischen Ausbauformen eine Prägung des Endproduktes Prädikatswein erfolgen.

9.4.2 Kategorie „Perlwein“

Für Qualitätsperlwein b. A. muss das Grundprodukt die Mindestanforderungen von Qualitätswein des jeweiligen Anbaugebiets, die in Nummer 3.2 aufgeführt sind, erfüllen. Im Zuge der Gärung wird ein Teil der natürlichen Gärungskohlensäure erhalten.

9.4.3 Kategorie „Qualitätsschaumwein“

Das Grundprodukt muss die in Nummer 3.2 benannten Kriterien vorweisen. Je nach Vegetationsstand und Standort müssen die Trauben der für die Erzeugung von Sektgrundwein ausgewählten Weinberge zu einem früheren Zeitpunkt abgeerntet werden, um die für einen Sekt b. A. oder Winzersekt prägnante Säurestruktur zu erhalten. Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche. Wenn es sich um die Spezialität des Verfahrens der traditionellen Flaschengärung handelt, muss das Erzeugnis durch eine zweite alkoholische Gärung in der Flasche zu Schaumwein geworden sein. Hierbei muss das Erzeugnis mindestens neun Monate auf der Flasche reifen.

10 Sonstige Anforderungen

10.1 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Um die vorstehend in Nummer 5 dargestellten traditionellen Begriffe auf dem Etikett verwenden zu dürfen, müssen die Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätsperlweine b. A. oder Sekte b. A. zuvor eine amtliche Prüfung (siehe Nummer 11) erfolgreich durchlaufen haben. Die in diesem Zusammenhang zugeteilte Prüfungsnummer (sogenannte A.P.-Nummer) muss auf dem Etikett angegeben werden. Sie ersetzt die Losnummer.

Weine und Weinerzeugnisse sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen obligatorisch mit einem der in Nummer 5 Buchstabe a genannten traditionellen Begriffe zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der in Nummer 5 Buchstabe b genannten traditionellen Begriffe ist fakultativ.

Gesetzlich geregelte Bezeichnungselemente dürfen entsprechend des geltenden Rechts verwendet werden.

Darüber hinaus stellt die Weinbergsrolle das Verzeichnis der für die kleineren geografischen Einheiten zugelassenen Namen von Bereichen, Groß- und Einzellagen sowie Gewannen dar. In der Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und Bereiche nach Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Gewanne, Flurstück) eingetragen. Sie wird von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt. Im Saarland wird sie in der Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland geführt. Die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle in Rheinland-Pfalz basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

§ 23 Absatz 3 und 4 des Weingesetzes
§ 29 der Weinverordnung
Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz Rheinland-Pfalz)
Verordnung über die Abgrenzung der Weinbaugebiete im Saarland vom 2. Juni 2006
§ 2 Nummer 16 der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Weinrechts

Eine Änderung der Abgrenzung der kleinen geografischen Einheiten ist nur mit Zustimmung der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes zulässig. Jede Änderung ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung von der zuständigen Organisation nach § 22g des Weingesetzes anzuzeigen.

10.2 Sonstige Anforderungen von einer g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

10.2.1 Etikettierungsvorschrift

Für Erzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel, die unter Angabe des Rebsortennamens vermarktet werden, dürfen zur Etikettierung ausschließlich Klarnamen verwendet werden. Der Verschnitt mit Zuchtstämmen ist zulässig.

Sofern ein Erzeugnis ausschließlich aus Trauben von Zuchtstämmen hergestellt worden ist, ist dieses Erzeugnis ohne Angabe der Rebsorte zu vermarkten.

10.2.2 Einzellagen und kleinere geografische Einheiten

Sämtliche Kategorien

Bereich Saar, Ruwertal, Bernkastel und Burg Cochem

Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Weißer Riesling
Blauer Spätburgunder

Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.

Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden.

Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.

Bereich Moseltor und Obermosel

Namen von Einzellagen oder kleineren geografischen Einheiten, die in der Liegenschaftskarte abgegrenzt sind, soweit deren Namen in die Weinbergsrolle eingetragen sind, dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, wenn die Erzeugnisse zu mindestens 85 % aus den folgenden Keltertraubensorten hergestellt wurden:

Chardonnay
Ruländer
Weißer Burgunder
Blauer Spätburgunder

Unberücksichtigt bleiben dabei:

die für eine etwaige Süßung verwendete Menge an Weinbauerzeugnissen, die Versanddosage oder die Fülldosage oder
jegliche Menge an Weinbauerzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 3 Buchstaben e und f der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013.

Abgesehen davon dürfen die Erzeugnisse aus allen gemäß Nummer 8 der Produktspezifikationen sowie in Nummer 2.3 Buchstabe c zugelassenen Rebsorten hergestellt werden

Eine Vermarktung als Rosé, Weißherbst, Blanc de Noir oder Rotling ist ausgeschlossen.

Zu Nummer 10.2.2: In den Bereichen Bernkastel, Burg Cochem, Ruwertal, Saar werden die Sorten Weißer Riesling und Blauer Spätburgunder bereits seit dem Mittelalter kultiviert. Riesling dominiert mit ca. 62 % die Anbaufläche und bringt in den Schiefersteillagen hocharomatische, terroirtypische Weine hervor, die international höchstes Ansehen genießen. Mit einem Anteil von 87 % aller Einzellagen-Anstellungen bei der Amtlichen Qualitätsweinprüfung (Stand 2023) ist er wirtschaftlich die wichtigste Rebsorte in diesen Bereichen der g.U. Mosel. Auch der Blaue Spätburgunder liefert auf den vielfältigen Böden und Lagen von Mosel, Saar und Ruwer fein aromatische Rotweine, die das Terroir klar zum Ausdruck bringen. 21 % der Spätburgunder-Anstellungen werden mit Einzellagenbezeichnung vorgenommen – ein deutlicher Hinweis auf seine ökonomische Bedeutung in der Region (Stand 2023).

Auf den kalkreichen Muschelkalkböden in den Bereichen Obermosel und Moseltor gedeihen Burgundersorten besonders gut – ähnlich wie im Burgund oder in der Champagne. Die Sorte Chardonnay zeigt dort eine feine Aromatik mit kalkiger Mineralität und hat sich als trockenheitsresistent erwiesen – ein klarer Vorteil im Klimawandel. Auch Ruländer, Weißer Burgunder und Blauer Spätburgunder liefern auf den Muschelkalkböden elegante, aromatische und fein strukturierte Weine mit ausgeprägter Terroirprägung. Zusammen prägen diese vier Sorten das wertige Image der Bereiche Obermosel und Moseltor als sogenannte „Burgundermosel“.

Auf die genannten Rebsorten entfallen 76 % der Rebfläche der g.U. Mosel und 99 % aller Anstellungen zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung mit Angabe einer Einzellage oder kleineren geografischen Einheit (Stand 2023).

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