Bekanntmachung Nr. 19 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2023 (Muster für Wahlniederschriften der Briefwahlleitungen gemäß § 5 Absatz 7, § 57 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO), für die Wahlniederschriften der Online-Wahlleitungen gemäß § 16 Absatz 2 der Online-Wahl-Verordnung und für die Niederschrift der Wahlausschüsse über die Ermittlung des Wahlergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung/zum Verwaltungsrat bei einer Wahl mit Wahlhandlung)

Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

Bekanntmachung Nr. 19
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahr 2023
(Muster für Wahlniederschriften der Briefwahlleitungen
gemäß § 5 Absatz 7, § 57 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO),
für die Wahlniederschriften der Online-Wahlleitungen
gemäß § 16 Absatz 2 der Online-Wahl-Verordnung
und für die Niederschrift der Wahlausschüsse über die Ermittlung des Wahlergebnisses
der Wahl zur Vertreterversammlung/​zum Verwaltungsrat
bei einer Wahl mit Wahlhandlung)

Vom 17. Mai 2023

Bis zum 31. Mai 2023 finden in der Gruppe der Versicherten Wahlen mit Wahlhandlung bei nachfolgenden Versicherungsträgern statt:

Deutsche Rentenversicherung Bund,
Techniker Krankenkasse,
BARMER,
DAK-Gesundheit,
KKH,
hkk.

Bis zum 31. Mai 2023 findet in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte eine Wahl mit Wahlhandlung bei der

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

statt.

Bei der Ermittlung und der Dokumentation des jeweiligen Wahlergebnisses müssen die Briefwahlleitungen, die Online-Wahlleitungen und die Wahlausschüsse Vorschriften beachten, die in den §§ 57 und 58 SVWO beziehungsweise in den §§ 15 und 16 der Online-Wahl-Verordnung festgelegt sind.

Zur Vereinfachung befinden sich in der Anlage drei Muster für die Wahlniederschriften der Wahlleitungen.

Anlage 1: Wahlniederschrift der Briefwahlleitung,

zu verwenden in den Fällen, in denen aufgrund von Wahlausweisen gewählt wird (§ 33 Absatz 1 Satz 1 SVWO) sowie in den Fällen, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen als Wahlausweise gelten (§ 33 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 SVWO)

Anlage 2: Wahlniederschrift der Briefwahlleitung,

zu verwenden in den Fällen, in denen besondere personenbezogene Kennzeichnungen auf den Wahlbriefumschlägen, die verschlüsselt sind und deshalb den Stimmzettelumschlag entbehrlich machen, als Wahlausweise gelten (§ 33 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 42 Absatz 2 SVWO)

Anlage 3: Wahlniederschrift der Online-Wahlleitung.

Wenn die Wahlausschüsse die Aufgaben der Briefwahlleitungen oder/​und Online-Wahlleitung selbst wahrnehmen, müssen sie entsprechende Wahlniederschriften selbst anfertigen.

Das Muster für die Niederschrift des Wahlausschusses zur Ermittlung des Wahlergebnisses findet man in der Anlage 11 der SVWO.

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen erhält eine Abschrift der Wahlniederschrift und eine Abschrift der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Die betreffenden Vorschriften findet man im § 58 Absatz 6 SVWO und im § 61 Absatz 4 SVWO.

Berlin, den 17. Mai 2023

Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen

Peter Weiß

Anlage 1
Briefwahlleitung
(Name des Versicherungsträgers)
Gruppe der Versicherten*
Gruppe der Arbeitgeber*
Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte*

Wahlniederschrift
(§ 5 Absatz 7, § 57 Absatz 2 SVWO)

der Briefwahlleitung

I.
Mitglieder der Wahlleitung
Als Mitglied der Wahlleitung waren erschienen:

scrollen
1.
als Vorsitzender,
2.
als stellvertretender Vorsitzender,
3.
als Mitglied,
4.
als Mitglied,
5.
als Mitglied,
6.
als Mitglied.
Zur Herstellung der Beschlussfähigkeit wurden fehlende Mitglieder durch die nachfolgend aufgeführten Personen ersetzt. Sie wurden vom Vorsitzenden über ihre Aufgaben unterrichtet und auf ihre Verpflichtung zur un­parteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hingewiesen; sie erhielten unter Hinweis auf die Antragsfrist einen Vordruck für den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung.*

scrollen
Name und Vorname Anschrift Vertretenes Mitglied Nr. Dauer der Vertretung
Tag Beginn Ende
*
Nichtzutreffendes ist zu streichen.
II.
Sitzung der Wahlleitung
Die Behandlung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Wahlergebnisses fanden in öffentlicher Sitzung statt.

scrollen
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr,
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr,
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr
scrollen
Die Tätigkeit der Wahlleitung wurde am
 2023
von
Uhr bis
2023
 Uhr
unterbrochen, weil
Während der Unterbrechung wurde durch
sichergestellt, dass nichts geschehen konnte, was geeignet war, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeizuführen oder das Wahlergebnis zu verfälschen.
Beschlüsse der Wahlleitung wurden nur bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gefasst. Sie sind in Anlageblatt Nr. ……………… enthalten und jeweils von den am Beschluss beteiligten Mitgliedern der Wahlleitung unterzeichnet worden. Besondere Vorfälle sind in gleicher Weise festgehalten.
III.
Behandlung der Wahlbriefe
Zunächst wurde festgestellt, wie viele Wahlbriefumschläge insgesamt eingegangen sind und wie viele davon nicht durch die Post befördert worden sind.
Die Wahlleitung gelangte zu folgendem Ergebnis:

scrollen
Zahl der durch das amtlich bekanntgemachte Postunternehmen beförderten Wahlbriefumschläge
Zahl der nicht durch das amtlich bekanntgemachte Postunternehmen beförderten Wahlbriefumschläge
Gesamtzahl der Wahlbriefumschläge
Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen anhand der Wahlbriefumschläge, der Wahlausweise und der noch ungeöffneten Stimmzettelumschläge geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, dass

scrollen
 ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Soweit eine Stimmabgabe aufgrund dieser Prüfung für ungültig erklärt worden war, wurde der ungeöffnete Stimmzettelumschlag mit dem von einem Mitglied der Wahlleitung unterschriebenen ­Vermerk „ungültig“ versehen und zusammen mit dem Wahlausweis wieder in den zugehörigen Wahlbriefumschlag gelegt. Diese Wahlbriefe wurden sodann verpackt und von den übrigen Wahlunterlagen getrennt aufbewahrt.

Die gültigen Stimmzettelumschläge wurden sodann von den zugehörigen Wahlausweisen und Wahlbrief­umschlägen getrennt. Die Wahlbriefumschläge und die Wahlausweise wurden getrennt verpackt und aufbewahrt.
IV.
Ermittlung der Wahlergebnisse
Die Stimmzettelumschläge wurden nach Ablauf des 31. Mai 2023 geöffnet und von den in ihnen befindlichen Stimmzetteln getrennt. Zunächst wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen anhand der Stimmzettel geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, dass

scrollen
 ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Auf für ungültig erklärten Stimmzetteln wurde der Grund der Ungültigkeit vermerkt. Diese Stimmzettel und die Stimmzettelumschläge wurden gesondert aufbewahrt.

Das Gesamtergebnis für den Bereich der Wahlleitung stellt sich hiernach wie folgt dar:

scrollen
abgegebene Stimmen insgesamt
gültige Stimmen
ungültige Stimmen aufgrund der Prüfung der Wahlbriefumschläge, der Wahlausweise und der ungeöffneten Stimmzettelumschläge
ungültige Stimmen aufgrund der Prüfung der Stimmzettel
ungültige Stimmen insgesamt
Für die einzelnen Vorschlagslisten wurden die nachfolgenden Zahlen von gültigen Stimmen ermittelt:
Vorschlagslisten

scrollen
Listennummer Kennwort Zahl der gültigen
Stimmen
Insgesamt:
V.
Anlagen
Als Anlagen sind dieser Wahlniederschrift beigefügt:

1.
Die Anlageblätter Nr.
2.
gesondert gebündelt* − in gesonderten verschlossenen Umschlägen mit entsprechender Aufschrift* −

ungültige Wahlbriefe,
Wahlausweise,
Wahlbriefumschläge,
Stimmzettelumschläge,
ungültige Stimmzettel,
gültige Stimmzettel.
 , den
 2023
Die Wahlleitung
(Vorsitzende/​-r)
(Stellvertretende/​-r Vorsitzende/​-r)
(Mitglied) (Mitglied) (Mitglied)
(Mitglied)
*
Nichtzutreffendes ist zu streichen. Es ist anzugeben, wo die betreffenden Unterlagen gelagert werden.
Briefwahlleitung
Anlagenblatt Nr.
zur Wahlniederschrift für
(Name des Versicherungsträgers)
In zeitlicher Reihenfolge, fortlaufend nummeriert und mit Datum bezeichnet, sind nachstehend aufzuführen:

a)
Von der Wahlleitung gefasste Beschlüsse mit Ausnahme von Beschlüssen über die Ungültigkeit von Stimmen sowie
b)
besondere Vorfälle
Die Mitglieder der Wahlleitung, die an den Beschlüssen beteiligt oder bei den besonderen Vorfällen anwesend waren, haben die Beschlüsse oder die Hinweise auf besondere Vorfälle zu unterschreiben (z. B. Beschlüsse ­Nummer 1 bis 8 gefasst am …………………………………………………… Unterschriften).
1.

(Fortsetzung auf der Rückseite)

Anlage 2
Briefwahlleitung
(Name des Versicherungsträgers)
Gruppe der Versicherten*
Gruppe der Arbeitgeber*
Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte*

Wahlniederschrift
(§ 5 Absatz 7, § 57 Absatz 2 SVWO)

der Briefwahlleitungen

I.
Mitglieder der Wahlleitung
Als Mitglied der Wahlleitung waren erschienen:

scrollen
1.
als Vorsitzender,
2.
als stellvertretender Vorsitzender,
3.
als Mitglied,
4.
als Mitglied,
5.
als Mitglied,
6.
als Mitglied.
Zur Herstellung der Beschlussfähigkeit wurden fehlende Mitglieder durch die nachfolgend aufgeführten Personen ersetzt. Sie wurden vom Vorsitzenden über ihre Aufgaben unterrichtet und auf ihre Verpflichtung zur un­parteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hingewiesen; sie erhielten unter Hinweis auf die Antragsfrist einen Vordruck für den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung.*

scrollen
Name und Vorname Anschrift Vertretenes Mitglied Nr. Dauer der Vertretung
Tag Beginn Ende
*
Nichtzutreffendes ist zu streichen.
II.
Sitzung der Wahlleitung
Die Behandlung der Wahlbriefe und die Ermittlung des Wahlergebnisses fanden in öffentlicher Sitzung statt.

scrollen
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr,
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr,
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr
scrollen
Die Tätigkeit der Wahlleitung wurde am
 2023
von
Uhr bis
2023
 Uhr
unterbrochen, weil
Während der Unterbrechung wurde durch
sichergestellt, dass nichts geschehen konnte, was geeignet war, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeizuführen oder das Wahlergebnis zu verfälschen.
Beschlüsse der Wahlleitung wurden nur bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gefasst. Sie sind in Anlageblatt Nr. ……………… enthalten und jeweils von den am Beschluss beteiligten Mitgliedern der Wahlleitung unterzeichnet worden. Besondere Vorfälle sind in gleicher Weise festgehalten.
III.
Behandlung der Wahlbriefe
Zunächst wurde festgestellt, wie viele Wahlbriefumschläge insgesamt eingegangen sind und wie viele davon nicht durch die Post befördert worden sind.
Die Wahlleitung gelangte zu folgendem Ergebnis:

scrollen
Zahl der durch das amtlich bekanntgemachte Postunternehmen beförderten Wahlbriefumschläge
Zahl der nicht durch das amtlich bekanntgemachte Postunternehmen beförderten
Wahlbriefumschläge
Gesamtzahl der Wahlbriefumschläge
(Der folgende Absatz kommt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nicht zur Anwendung.)
Gemäß § 13 der Online-Wahlverordnung wurden alle Wahlbriefkennzeichen ermittelt, für die eine Stimme per Briefwahl eingegangen ist und zusätzlich eine Online-Stimme abgegeben wurde. Soweit eine Briefwahlstimme aufgrund einer doppelten Stimmabgabe als ungültig bewertet wurde, wurde der ungeöffnete Wahlbriefumschlag mit dem von einem Mitglied der Wahlleitung unterschriebenen Vermerk „ungültig“ versehen und von den übrigen Wahlbriefumschlägen getrennt aufbewahrt. Es wurde festgestellt, dass aufgrund einer doppelten Stimmabgabe (per Brief- und per Online-Wahl)

scrollen
 ungültige Stimmen
vorhanden sind (§ 194b Absatz 3 Nummer 2 SGB V).
Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen anhand der noch ungeöffneten Wahlbriefumschläge ­geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, dass

scrollen
 ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Soweit eine Stimmabgabe aufgrund dieser Prüfung für ungültig erklärt worden war, wurde der ungeöffnete Wahlbriefumschlag mit dem von einem Mitglied der Wahlleitung unterschriebenen Vermerk „ungültig“ versehen und von den übrigen Wahlbriefumschlägen getrennt aufbewahrt.

IV.
Ermittlung der Wahlergebnisse
Die Wahlbriefumschläge wurden nach Ablauf des 31. Mai 2023 geöffnet und von den in ihnen befindlichen Stimmzetteln getrennt. Danach wurde die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen anhand der Stimmzettel geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurde festgestellt, dass

scrollen
 ungültige Stimmen

abgegeben worden waren. Auf für ungültig erklärten Stimmzetteln wurde der Grund der Ungültigkeit vermerkt. Diese Stimmzettel wurden gesondert aufbewahrt.

Das Gesamtergebnis für den Bereich der Wahlleitung stellt sich hiernach wie folgt dar:

scrollen
abgegebene Stimmen insgesamt
gültige Stimmen
ungültige Stimmen aufgrund einer doppelten Stimmabgabe (per Brief- und per Online-Wahl)
(Diese Kategorie entfällt bei der DRV Bund und der SVLFG)
ungültige Stimmen aufgrund der Prüfung der Wahlbriefumschläge
ungültige Stimmen aufgrund der Prüfung der Stimmzettel
ungültige Stimmen insgesamt
Für die einzelnen Vorschlagslisten wurden die nachfolgenden Zahlen von gültigen Stimmen ermittelt:
Vorschlagslisten

scrollen
Listennummer Kennwort Zahl der gültigen
Stimmen
Insgesamt:
V.
Anlagen
Als Anlagen sind dieser Wahlniederschrift beigefügt:

1.
Die Anlageblätter Nr.
2.
gesondert gebündelt* − in gesonderten verschlossenen Umschlägen mit entsprechender Aufschrift* −

ungültige Wahlbriefumschläge,
Wahlbriefumschläge,
ungültige Stimmzettel,
gültige Stimmzettel,
 , den
 2023
Die Wahlleitung
(Vorsitzende/​-r)
(Stellvertretende/​-r Vorsitzende/​-r)
(Mitglied) (Mitglied) (Mitglied)
(Mitglied)
*
Nichtzutreffendes ist zu streichen. Es ist anzugeben, wo die betreffenden Unterlagen gelagert werden.
Briefwahlleitung
Anlagenblatt Nr.
zur Wahlniederschrift für
(Name des Versicherungsträgers)
In zeitlicher Reihenfolge, fortlaufend nummeriert und mit Datum bezeichnet, sind nachstehend aufzuführen:

a)
Von der Wahlleitung gefasste Beschlüsse mit Ausnahme von Beschlüssen über die Ungültigkeit von Stimmen sowie
b)
besondere Vorfälle
Die Mitglieder der Wahlleitung, die an den Beschlüssen beteiligt oder bei den besonderen Vorfällen anwesend waren, haben die Beschlüsse oder die Hinweise auf besondere Vorfälle zu unterschreiben (z. B. Beschlüsse Nummer 1 bis 8 gefasst am …………………………………………………… Unterschriften).
1.

(Fortsetzung auf der Rückseite)

Anlage 3
Online-Wahlleitung
(Name des Versicherungsträgers)
Gruppe der Versicherten

Wahlniederschrift
(§ 15 Absatz 2 und § 16 Absatz 2 der Online-Wahl-Verordnung)

I.
Mitglieder der Online-Wahlleitung
Als Mitglied der Online-Wahlleitung waren erschienen:

scrollen
1.
als Vorsitzender (sofern vorhanden),
2.
als stellvertretender Vorsitzender (sofern vorhanden),
3.
als Mitglied,
4.
als Mitglied,
5.
als Mitglied,
6.
als Mitglied.
Zur Herstellung der Beschlussfähigkeit wurden fehlende Mitglieder durch die nachfolgend aufgeführten Personen ersetzt. Sie wurden – sofern vorhanden vom Vorsitzenden – über ihre Aufgaben unterrichtet und auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hingewiesen; sie erhielten unter Hinweis auf die Antragsfrist einen Vordruck für den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung.*

scrollen
Name und Vorname Anschrift Vertretenes Mitglied Nr. Dauer der Vertretung
Tag Beginn Ende
*
Nichtzutreffendes ist zu streichen.
II.
Sitzung der Online-Wahlleitung
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Online-Wahl und die Ermittlung des Wahlergebnisses fanden in öffentlicher Sitzung:

scrollen
am
 2023
von
 Uhr
bis
 Uhr statt.
scrollen
Die Tätigkeit der Online-Wahlleitung wurde am
 2023
von
Uhr bis
2023
 Uhr
unterbrochen, weil
Während der Unterbrechung wurde durch
sichergestellt, dass nichts geschehen konnte, was geeignet war, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeizuführen oder das Wahlergebnis zu verfälschen.
Beschlüsse der Online-Wahlleitung wurden nur bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder gefasst. Sie sind in Anlageblatt Nr. ……………… enthalten und jeweils von den am Beschluss beteiligten Mitgliedern der Online-Wahlleitung unterzeichnet worden. Besondere Vorfälle sind in gleicher Weise festgehalten.
III.
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Online-Wahl
Gemäß § 15 der Online-Wahl-Verordnung erfolgte die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Online-Wahl.
Die Prüfung erfolgte erst, nachdem alle Wahlberechtigten von dem Online-Wahlsystem abgemeldet waren und kein Zugriff mehr darauf bestand.
Inhalt und Ergebnis der Prüfung sind Anlage der Wahlniederschrift.
IV.
Ermittlung des Online-Wahlergebnisses
Nach Abschluss der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Online-Wahl wurde nach § 16 der Online-Wahl-Verordnung die Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Online-Wahlleitung durchgeführt.
Für die Ermittlung des Wahlergebnisses der Online-Wahl hat die Online-Wahlleitung eine vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen sowie die Erstellung einer Übersicht der Er­gebnisdaten veranlasst. Das Wahlergebnis der Online-Wahl wurde mittels eines Ausdrucks der Ergebnisdaten festgestellt. Der von den Mitgliedern der Online-Wahlleitung unterschriebene Ausdruck ist Anlage der Wahlniederschrift.
Das Ergebnis für den Bereich der Online-Wahlleitung stellt sich hiernach wie folgt dar:

scrollen
abgegebene Online-Stimmen insgesamt
gültige Online-Stimmen
ungültige Online-Stimmen
Für die einzelnen Vorschlagslisten wurden die nachfolgenden Zahlen von gültigen Stimmen ermittelt:
Vorschlagslisten

scrollen
Listennummer Kennwort Zahl der gültigen
Stimmen
Insgesamt:
V.
Anlagen
Als Anlagen sind dieser Wahlniederschrift beigefügt:

1.
Die Anlageblätter Nr.
2.
Ausdrucke der Ergebnisdaten der Online-Wahl
 , den
 2023
Die Online-Wahlleitung
(Vorsitzende/​-r – sofern vorhanden)
(Stellvertretende/​-r Vorsitzende/​-r – sofern vorhanden)
(Mitglied) (Mitglied) (Mitglied)
(Mitglied)
Online-Wahlleitung
Anlagenblatt Nr.
zur Wahlniederschrift für
(Name des Versicherungsträgers)
In zeitlicher Reihenfolge, fortlaufend nummeriert und mit Datum bezeichnet, sind nachstehend aufzuführen:

a)
Von der Online-Wahlleitung gefasste Beschlüsse mit Ausnahme von Beschlüssen über die Ungültigkeit von Stimmen sowie
b)
besondere Vorfälle
Die Mitglieder der Online-Wahlleitung, die an den Beschlüssen beteiligt oder bei den besonderen Vorfällen anwesend waren, haben die Beschlüsse oder die Hinweise auf besondere Vorfälle zu unterschreiben (z. B. Beschlüsse Nummer 1 bis 8 gefasst am …………………………………………………… Unterschriften).
1.

(Fortsetzung auf der Rückseite)

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