Bekanntmachung Nr. 08/2021/52 nach § 44 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) bzw. Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) über die vorläufige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle nach § 59 BioSt-NachV und Biokraft-NachV

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 08/​2021/​52
nach § 44
der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
bzw. Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
über die vorläufige Anerkennung einer Zertifizierungsstelle
nach § 59 BioSt-NachV und Biokraft-NachV

Vom 25. November 2021

Die Score GmbH Umweltgutachter hat am 30. August 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Antrag auf Anerkennung als Zertifizierungsstelle nach § 43 BioSt-NachV und Biokraft-NachV gestellt.

Der Score GmbH Umweltgutachter wurde am 4. November 2021 die vorläufige Anerkennung nach § 59 BioSt-NachV und Biokraft-NachV durch die BLE erteilt.

Der Score GmbH Umweltgutachter wurde die BLE-Registriernummer:

DE-B-BLE-BM-ZSt-151 zugeordnet.

Die vorläufige Anerkennung ist auf zwölf Monate befristet. Sie erlischt am 3. November 2022.

Bonn, den 25. November 2021

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Lilie

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