Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom: 16.04.2024 Bundesministerium für Gesundheit

Published On: Montag, 06.05.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes
Vom 16. April 2024

Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 25. Januar 2024 (BAnz AT 01.02.2024 B8) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/​Tenofovirdisoproxil in Deutschland festgestellt.

Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/​Tenofovirdisoproxil stabilisiert.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung vom 25. Januar 2024 festgestellte Versorgungsmangel mit Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Emtricitabin/​Tenofovirdisoproxil in Deutschland nicht mehr vorliegt.
Bonn, den 16. April 2024

30413#00001

Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Lars Nickel

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