Startseite Vorsicht Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 04.06.2025 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Vorsicht

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes vom: 04.06.2025 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

betexion (CC0), Pixabay
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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Bekanntmachung
nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Vom 4. Juni 2025

Hiermit gibt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Anmeldung der Flugsicherungseinrichtung EDQA ATIS und den Bereich um diese, in dem Störungen durch Bauwerke erwartet werden („Anlagenschutzbereiche“), bekannt.

Nachfolgend werden die Daten zu der Flugsicherungseinrichtung, den Standortinformationen, den Ausnahmebereichen und der Parametrisierung des Anlagenschutzbereichs dargestellt.

Anlageninformationen

Flugsicherungsanlage: EDQA ATIS
Komponente: EDQA-ATIS
Anlagentyp: VHF-Sender

Verwaltungsinformationen

CNS-Betreiber: ESPA
Nutzungsart: zivil
Status: in Betrieb

Standortinformationen

Geographische Länge (WGS84): 10° 54′ 22,0000″ E
Geographische Breite (WGS84): 49° 55′ 6,0000″ N
Antennenfußpunkt über Grund [m]: 0,00
Antennenhöhe über Grund [m]: 12,50
Basishöhe über NHN [m]: 245,75

Standard-Parametrisierung des ungerichteten Anlagenschutzbereichs

r [m]: 300,00
R [m]: 2000,00
Alpha [°]: 1,00
j [m]: nicht zutreffend
h [m]: nicht zutreffend

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs (aus ICAO EUR DOC 015)

Schematische Darstellung eines ungerichteten Anlagenschutzbereichs (aus ICAO EUR DOC 015)

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Kartendarstellung der Lage der Flugsicherungseinrichtung und des Anlagenschutzbereichs

Maßstab: 1:9 706, Quelle: Geobasisdaten: © GeoBasis-DE/​BGK 2025

Langen, den 4. Juni 2025

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Im Auftrag
Wiese

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