Huber Automotive AGMühlhausen im Täle Bundesrepublik DeutschlandBekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 SchVG über die Beschlüsse im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 5. Mai 2025 in Mühlhausen im Täle betreffend die bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 der Huber Automotive AG(ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43)Die Huber Automotive AG mit Sitz in Mühlhausen i.T., Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen i.T., Bundesrepublik Deutschland, eingetragen unter HRB 541309 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm, hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 11. April 2025 sowie zeitgleicher Veröffentlichung auf ihrer Internetseite zu einer zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 5. Mai 2025, um 14:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle (die „zweite Gläubigerversammlung“) eingeladen. Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber („Anleihegläubiger“) der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) (die „Anleihe“) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG bei einer stimmberechtigten Präsenz von 8.209 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, was rund 40,20 % des Gesamtnennwerts der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen entspricht und damit das Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erfüllt, teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag entsprechend dem Gegenantrag von Herrn Seibold vom 24. April 2025, dem sich die Emittentin angeschlossen hat, mit EUR 7.356.000 JA-Stimmen (das entspricht 89,61 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 853.000 NEIN-Stimmen mit der gemäß § 5 Abs. 4 SchVG erforderlichen qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte zugestimmt und wie folgt beschlossen:
1 Dies ist aus technischen Gründen notwendig, damit bei Zustimmung durch die Clearstream Banking AG für die Zeit des Besserungsanspruchs keine Ausbuchung der Schuldverschreibungen aus den Depots erfolgt. I This is necessary for technical reasons so that if Clearstream Banking AG accepts no Notes are booked out of the depots for the duration of the Recovery Claim. Die Emittentin hat dem Beschluss und den damit verbundenen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt.
Mühlhausen i.T., im Mai 2025 Huber Automotive AG Der Vorstand |
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