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Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschafts-mitteln und Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien

geralt (CC0), Pixabay
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Next2Sun AG

Dillingen/​Saar

ISIN DE000A3DGEM0 /​ WKN A3DGEM

Bekanntmachung gemäß § 214 AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und Aufforderung zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien

Die außerordentliche Hauptversammlung der Next2Sun AG (die „Gesellschaft“) hat am 27. November 2024 unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 140.863,00 um EUR 1.267.767,00 auf EUR 1.408.630,00 durch Ausgabe von 1.267.767 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 durch Umwandlung eines in der Kapitalrücklage ausgewiesenen Betrags in Höhe von EUR 1.267.767,00 zu erhöhen.

Der Kapitalerhöhung wurde der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wuppertal, versehen.

Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von insgesamt 1.267.767 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien (die „Berichtigungsaktien“). Die Berichtigungsaktien werden an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1 : 9 ausgegeben, so dass die Aktionäre für jeweils eine (1) bestehende Aktien neun (9) Berichtigungsaktien erhalten.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechende Satzungsänderung wurde am 11.12.2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Saarbrücken HRB 108025) eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit nunmehr EUR 1.408.630,00 und ist eingeteilt in 1.408.630 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Berichtigungsaktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnbezugsberechtigt.

Die Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. Aktienurkunden an die Aktionäre werden deshalb nicht ausgegeben. Die Aktionäre erhalten vielmehr für die Berichtigungsaktien mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden. Die Entgegennahme der Berichtigungsaktien ist für die Aktionäre kostenlos. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien wird von der jeweiligen Depotbank vermittelt, für die Aktionäre ist insoweit nichts zu veranlassen.

Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem Stand vom 03.04.2025 per record date mittels Depotgutschrift mit Zahlbarkeitstag 05.04.2025. Die neuen Stückaktien erhalten die gleichen ISIN /​ WKN wie die alten Stückaktien.

 

Dillingen/​Saar, im März 2025

Next2Sun AG

Der Vorstand

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