Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortliche der Speedinvest GmbH wegen Verletzung von Vorschriften der Risikokapitalfondsverordnung

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie über Verantwortliche der Speedinvest GmbH mittels Straferkenntnissen Geldstrafen in der Höhe von jeweils 1.600 Euro im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Konkret hat die Speedinvest GmbH Vorschriften der Risikokapitalfondsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 345/2013) im Zusammenhang mit Sorgfaltspflichten verletzt.

Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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