Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die HYPO TIROL BANK AG wegen Verletzung von Vorschriften zur Eignung im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die HYPO TIROL BANK AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Geeignetheitsbeurteilung bei der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen über Online–Tools mittels Straferkenntnis eine Zusatzstrafe von 30.400 Euro verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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