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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Verfahrensordnung:
Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

Vom 20. Juni 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, die Verfahrensordnung in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Juni 2024 (BAnz AT 28.08.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage VI zum 2. Kapitel wird Abschnitt IV Nummer 6 wie folgt geändert:

1.
Hinter den Wörtern „Kategorie I“ wird die Angabe „(500 €)“ gestrichen.
2.
Hinter den Wörtern „Kategorie II“ wird die Angabe „(2 000 €)“ gestrichen.
3.
Hinter den Wörtern „Kategorie III“ wird die Angabe „(7 000 €)“ gestrichen.
4.
Hinter den Wörtern „Kategorie IV“ wird die Angabe „(10 000 €)“ gestrichen.
II.

Die Änderung der Verfahrensordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 20. Juni 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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