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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel
von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“

Vom 3. September 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 3. September 2024 im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie in der Fassung vom 21. Juni 2007/​18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 21.08.2024 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Tabelle in Anlage 1 wird in der Zeile „Influenza“ wie folgt geändert:

1.
Im Abschnitt „Standardimpfung“ wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ das Wort „quadrivalenten“ gestrichen.
2.
Der Abschnitt „Indikationsimpfung“ wird wie folgt geändert:

a)
Die Spalte 2 „Indikation“ wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „eines Grundleidens“ werden jeweils durch die Wörter „einer Grunderkrankung“ ersetzt.
bb)
Die Wörter „chronische Krankheiten“ werden ersetzt durch die Wörter „chronische Erkrankungen“.
cc)
Das Wort „Nierenkrankheiten“ wird ersetzt durch das Wort „Nierenerkrankungen“.
dd)
Das Wort „Stoffwechselkrankheiten“ wird ersetzt durch das Wort „Stoffwechselerkrankungen“.
ee)
Die Wörter „Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/​oder B-zellulärer Restfunktion“ werden ersetzt durch die Wörter „Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz“.
b)
In der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ wird jeweils das Wort „quadrivalenten“ gestrichen und das Wort „Grundkrankheiten“ durch das Wort „Grunderkrankungen“ ersetzt.
3.
Im Abschnitt „Berufliche Indikation“ wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ jeweils das Wort „quadrivalenten“ gestrichen und das Wort „Grundkrankheiten“ durch das Wort „Grunderkrankungen“ ersetzt.
4.
Im Abschnitt „Reiseindikation“ wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ jeweils das Wort „quadrivalenten“ gestrichen.
II.

Die Tabelle in Anlage 3 wird in der Zeile „Influenza (als Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre)“ wie folgt geändert:

1.
In der zweiten Spalte „Vom Lieferengpass betroffener empfohlener Impfstoff“ wird das Wort „, quadrivalenter“ gestrichen.
2.
In der dritten Spalte „Empfohlene Alternative(n) und Hinweise zur Umsetzung2 wird das Wort „, quadrivalente“ gestrichen.
III.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 3. September 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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