Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinie: Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Kinder-Richtlinie:
Wiederaufnahme der befristeten Ausnahmeregelung
für die Untersuchungszeiträume
der U6 bis U9 zur Eindämmung und Bewältigung
des Infektionsanstiegs der oberen Luftwege

Vom 15. Dezember 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 beschlossen, die Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Juni 2015 (BAnz AT 18.08.2016 B1), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. April 2022 (BAnz AT 30.05.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 2 wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 5 werden die Wörter „COVID-19-Epidemie“ durch die Wörter „Welle von Infektionen der oberen Luftwege“ ersetzt.
2.
In den Sätzen 5 und 6 wird die Angabe „2022“ jeweils durch die Angabe „2023“ ersetzt.
II.

Die Änderung der Kinder-Richtlinie tritt mit Wirkung vom 15. Dezember 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 15. Dezember 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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