Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen
nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Ivermectin
(Aufhebung der Beschlüsse)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Dezember 2024 (BAnz AT 28.01.2025 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird wie folgt geändert:
Die Feststellungen zu der Nutzenbewertung des Wirkstoffes Ivermectin im Anwendungsgebiet laut Zulassung vom 2. Mai 2015 für die Behandlung von entzündlichen Läsionen der (papulopustulösen) Rosazea bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, in Anlage XII der AM-RL in der Fassung der Beschlüsse vom 27. November 2015 (BAnz AT 22.12.2015 B2) sowie vom 21. Januar 2016 (BAnz AT 19.04.2016 B3), werden gestrichen.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. Januar 2025
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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