Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage Va (Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung) –
Honighaltige Produkte
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März 2025 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 17. April 2025 (BAnz AT 30.05.2025 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Teil 3 der Anlage Va der AM-RL (Produktgruppen nach § 54 AM-RL) wird wie folgt geändert:
In der Tabelle wird nach der Zeile „Nicht formstabile Zubereitungen“ folgende Zeile eingefügt:
| Produktgruppen | Beschreibung/Zusammensetzung | |
|---|---|---|
| „Honighaltige Produkte | Honig und Produkte mit dem Bestandteil Honig, soweit nach der Anwendung | |
| – | direkter Wundkontakt des Honigs oder | |
| – | Abgabe von Bestandteilen des Honigs in die Wunde möglich ist“ | |
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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