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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Setmelanotid

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) –
Setmelanotid

Vom 17. Oktober 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 8. Oktober 2024 (BAnz AT 30.12.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage II der AM-RL wird wie folgt geändert:

In der Tabelle zu dem Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ werden in der linken Spalte „Wirkstoff“ in der Zeile „A 08 AA 12 Setmelanotid“ nach dem Wort „Bardet-Biedl-Syndrom“ die Wörter „bei Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren“ gestrichen.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundes­anzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Oktober 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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