Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungsverfahren gemäß den §§ 137c und 137e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas vom: 21.03.2024
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungsverfahren gemäß den §§ 137c und 137e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas vom: 21.03.2024

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Einstellung der Beratungsverfahren gemäß
den §§ 137c und 137e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung
von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas

Vom 21. März 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:

I.

Die Beratungen zur Methodenbewertung gemäß § 137c SGB V werden für die Methode des ultraschallgesteuerten hoch-intensiven fokussierten Ultraschalls (USg-HIFU) zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas eingestellt.

II.

Die Beratungen über eine Richtlinie zur Erprobung des USg-HIFU zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas gemäß § 137e SGB V werden eingestellt.

III.

In der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 4466), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. November 2023 (BAnz AT 06.12.2023 B5) geändert worden ist, wird in Anlage II (Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind) Buchstabe B (Aussetzung im Hinblick auf Erprobungs-Richtlinien nach § 137e SGB V) die Nummer 4 aufgehoben.

IV.

Der Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. März 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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