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Bundespolitik

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung eines Beschlusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung eines Beschlusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung
von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas

Vom 16. Juni 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 beschlossen, den Beschluss über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas vom 15. Februar 2018 (BAnz AT 23.05.2018 B1) wie folgt zu ändern:

I.

Nach Abschnitt V werden die folgenden Abschnitte angefügt:

„VI.

Die Methode „Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall bei Patientinnen und Patienten mit nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas“ bietet das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative.

VII.

Die Feststellung nach Abschnitt VI tritt mit Beschlussfassung in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt das in Abschnitt I des Beschlusses des G-BA vom 16. März 2017 „Ultraschallgesteuerter hoch-invasiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas“ festgestellte Bewertungsergebnis nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V.“

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 24. Mai 2018 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Juni 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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