Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der vorläufigen Aussetzung von Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch „Orphan Drugs über 30 Millionen Euro“

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung der vorläufigen Aussetzung von Verfahren
der Nutzenbewertung von Arzneimitteln
nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
„Orphan Drugs über 30 Millionen Euro“

Vom 6. April 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. April 2023 beschlossen, den Beschluss vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 08.03.2023 B5) be­treffend die Aussetzung von Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wie folgt zu ändern:

I.

In der Tabelle zu den Daten für die Pflicht zur Übermittlung des Dossiers wird in der Tabellenzeile „Reblozyl /​ Luspatercept“ die Angabe „16. Oktober 2023“ durch die Angabe „15. Mai 2023“ ersetzt.

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. April 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 6. April 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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