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Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes vom: 25.06.2025 Bundeskanzleramt

geralt (CC0), Pixabay
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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 25. Juni 2025

Herr Bundesminister a. D. Dr. Karl Lauterbach hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, nach dem Ausscheiden aus dem Amt folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:

1.
Mitglied der Paneuropäischen Kommission für Klima und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation,
2.
freiberufliche Engagements als Redner und Autor zu verschiedenen Anlässen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2025 beschlossen, dass die angezeigte Tätigkeit bei der Weltgesundheitsorganisation nicht den Bestimmungen der §§ 6a ff. des Bundesministergesetzes unterfällt und dass gegen die Aufnahme einer Tätigkeit als freiberuflicher Redner und Autor zu verschiedenen Anlässen nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen. Mit diesen Beschlüssen hat sich die Bundesregierung den Empfehlungen des beratenden Gremiums angeschlossen.

Berlin, den 25. Juni 2025

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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