Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Bundesminister a. D. Dr. Marco Buschmann hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, nach dem Ausscheiden aus dem Amt als selbstständiger Rechtsanwalt sowie als freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen tätig werden zu wollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 4. Juni 2025 beschlossen, für die beabsichtigte Tätigkeit von Herrn Bundesminister a. D. Dr. Marco Buschmann als selbstständiger Rechtsanwalt eine Karenzzeit für die Dauer von zwölf Monaten ab dem Ausscheiden aus dem Amt auszusprechen. Gegen die sofortige Aufnahme der zugleich angezeigten Tätigkeit als freiberuflicher Redner zu verschiedenen Anlässen bestehen nach Maßgabe des § 6b Absatz 1 des Bundesministergesetzes keine Bedenken. Die Bundesregierung schließt sich insoweit den Empfehlungen des beratenden Gremiums an und macht sich dessen Erwägungen zu eigen.
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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