Umweltbundesamt
Bekanntmachung
des Genehmigungsverfahrens zum Bau und Betrieb
einer neuen chinesischen Forschungsstation, Marie-Byrd-Land,
Antarktis
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das oben genannte Vorhaben sind nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz) die Unterlagen zu den Umweltverträglichkeitsprüfungen öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung findet
| vom 7. April 2025 bis 28. April 2025 |
in der Bibliothek des Umweltbundesamtes, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau und online auf der Homepage des Umweltbundesamtes, siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/internationale-aktivitaeten-in-der-um-die-antarktis/umweltpruefungen statt.
Während der Auslegungsfrist können Einwendungen zu der Untersuchung schriftlich oder elektronisch (antarktis@uba.de) beim Umweltbundesamt eingereicht werden. Schriftliche oder elektronische Einwendungen sollen auch in englischer Sprache vorgelegt werden. Wird eine Übersetzung in englischer Sprache nicht unverzüglich vorgelegt, so kann das Umweltbundesamt auf Kosten des Einwenders selbst eine solche beschaffen und von diesem hierfür einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten verlangen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch festgesetzt wird. Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt.
II 2.3 – 94 254/10
Umweltbundesamt
Im Auftrag
D. Bunke
Kommentar hinterlassen