Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Bekanntmachung
der wissenschaftlichen Bewertung
des Bundesamtes für Strahlenschutz
gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes:
Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie
bei Frauen ab 70 Jahren
Vom 15. November 2022
Nachstehend wird die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes zur Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren bekannt gemacht (Anlage*).
Bonn, den 15. November 2022
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Dr. Keller
Anlage
Bericht
Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren
Wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz |
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- Redaktioneller Hinweis:
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