Bekanntmachung der wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes: Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
der wissenschaftlichen Bewertung
des Bundesamtes für Strahlenschutz
gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes:
Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie
bei Frauen ab 70 Jahren

Vom 15. November 2022

Nachstehend wird die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes zur Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren bekannt gemacht (Anlage*).

Bonn, den 15. November 2022

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Keller

Anlage

Bericht

Brustkrebsfrüherkennung mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren

Wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz

PDF

*
Redaktioneller Hinweis:

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