Startseite Allgemeines Bekanntmachung der Vergleichseinkommen ergänzend für die Feststellung des Berufsschadensausgleichs bei Zuordnung in besonderen Fällen nach § 4 der SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung für die Zeit vom 1. Juli 2025 an vom: 16.06.2025
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Bekanntmachung der Vergleichseinkommen ergänzend für die Feststellung des Berufsschadensausgleichs bei Zuordnung in besonderen Fällen nach § 4 der SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung für die Zeit vom 1. Juli 2025 an vom: 16.06.2025

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
der Vergleichseinkommen ergänzend für die Feststellung des
Berufsschadensausgleichs bei Zuordnung in besonderen Fällen
nach § 4 der SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung
für die Zeit vom 1. Juli 2025 an

Vom 16. Juni 2025

Auf Grund des § 89 Absatz 3 Satz 6 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist, werden nachstehend die Vergleichseinkommen ergänzend für die Feststellung der Berufsschadensausgleiche in besonderen Fällen nach § 4 der SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung vom 6. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 301) für die Zeit vom 1. Juli 2025 an bekannt gemacht (Anlage).

Berlin, den 16. Juni 2025

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Dr. C. Beige

Anlage

Besoldungsgruppe
Stufe 8 und Familienzuschlag Stufe 1
Vergleichseinkommen
in Euro
A 6 3 439
A 8 4 017
A 10 4 825
A 12 5 888
A 13 6 513
A 15 7 962
A 16 8 850

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