Bekanntmachung der Technischen Richtlinie „Servicekonten“ des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik

Bekanntmachung
der Technischen Richtlinie „Servicekonten“
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik

Vom 26. April 2023

Nachstehend gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die folgende Technische Richtlinie gemäß § 2 Absatz 2 der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund bekannt:

Servicekonten
BSI TR-03160
Version 1.0

Diese gliedert sich in die folgenden Teile:

Identifizierung und Authentisierung
BSI TR-03160 Teil 1
Version 1.0

Interoperables Identitätsmanagement für Bürgerkonten
BSI TR-03160 Teil 2
Version 1.0 

Diese Technische Richtlinie kann barrierefrei auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unter
https:/​/​bsi.bund.de/​dok/​tr-03160 abgerufen werden.

Bonn, den 26. April 2023

Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik

Im Auftrag
Dr. Uwe Kraus

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