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Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

MIH83 (CC0), Pixabay
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Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Bekanntmachung
der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren
nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/​2031 bei der Einfuhr

Vom 19. Juni 2025

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht.

Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​66 (die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/​1865 geändert worden ist) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/​625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhr­untersuchungen vorzunehmen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 14. Oktober 2024 (BAnz AT 13.11.2024 B5).

Quedlinburg, den 19. Juni 2025

Der Präsident
des Julius Kühn-Instituts
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Prof. Dr. Frank Ordon

Anlage

Risikowarenliste
für Kontrollen der Waren
nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/​2031
in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B
der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​2072 bei der Einfuhr

Warenart KN-Code Warenbezeichnung festgestelltes
phytosanitäres
Risiko
Ursprungs-
oder
Versandland
Mindest-
kontrollfrequenz
[in %
der Sendungen]
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub ex 0603 19 70 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien) Bemisia tabaci
Spodoptera frugiperda
Spodoptera litura
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0604 20 90 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zier­zwecken, frisch (ausgenommen Weihnachtsbäume und Zweige von Nadelgehölzen) Spodoptera eridania Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
Pflanzenteile ex 0604 20 19 Moose, ohne Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rentierflechte) Lambdina fiscellaria Alle Dritt­länder außer die Schweiz 100
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhang XI der Durchführungs­verordnung (EU) 2019/​2072 spezifizierten Pflanzen 0703 10 19 Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt (ausgenommen für Saatzwecke „Steckzwiebeln“) Liriomyza sativae Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0703 90 00 Porree/​Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen Liriomyza sativae
Liriomyza trifolii
Thrips palmi
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0704 90 90 Kohl, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, anderer, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0705 21 00 Chicorée-Witloof „Cichorium intybus var. foliosum“, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci
Meloidogyne enterolobii
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt Zeugodacus trilineatus
und andere Tephritidae
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0708 20 00 Hülsenfrüchte: Bohnen „Vigna-Arten, Phaseolus-Arten“, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt Spodoptera frugiperda
Bemisia tabaci
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0708 90 00 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt (ausgenommen Erbsen „Pisum sativum“ und Bohnen „Vigna-Arten,
Phaseolus-Arten“)
Anastrepha
Weitere Tephritidae
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0709 70 00 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci
Meloidogyne enterolobii
Spodoptera
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0709 93 10 Zucchini, frisch oder gekühlt Bemisia tabaci
Dacus ciliatus
Weitere Tephritidae
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
0709 93 90 Kürbisse, frisch oder gekühlt „Cucurbita-Arten“ (ausgenommen Zucchini) Spodoptera litura
Tephritidae:
Dacus ciliatus
Zeudodacus cucurbitae
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0709 99 10 Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0709 99 90 Gemüse, frisch oder gekühlt, alle nicht sonst in 0709 genannten Aleyrodidae
Bemisia tabaci
Lepidoptera
Liriomyza sativae
Meloidogyne enterolobii
Spodoptera
Tephritidae:
Bactrocera
Dacus ciliatus
Zeugodacus cucurbitae
Thrips palmi
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0810 90 20 Andere Früchte, frisch oder gekühlt: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passions­früchte, Karambolen und Pitahayas Bactrocera sp.
Metamasius hemipterus
Scirtothrips aurantii
Thaumatotibia leucotreta
Unaspis citri
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0810 90 75 Andere Früchte, frisch oder gekühlt: (ausgenommen Schalenfrüchte, Bananen, Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte, Mangostan­früchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Jackfrüchte, Litschis, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Zitrusfrüchte, Weintrauben, Melonen, Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen/​Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Schlehen, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Logan­beeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren, Stachelbeeren, Preiselbeeren, Früchte der Gattung Vaccinium, Kiwifrüchte, Durian sowie Kaki­früchte) Helicoverpa zea
Spodoptera litura
Tephritidae:
Anastrepha
Bactrocera spp.
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/​2031 außer den in Teil A und C des Anhang XI der Durchführungs­verordnung (EU) 2019/​2072 spezifizierten Pflanzen ex 1211 90 86 Pflanzen, nicht zum Anpflanzen, und Pflanzenteile, Samen zur Aussaat und Früchte, hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendet, (ausgenommen Ginsengwurzeln, Cocablätter, Mohnstroh,
Ephedra, Tonkabohnen und Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum), frisch oder gekühlt, weder geschnitten noch gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
Bemisia tabaci
Liriomyza trifolii
Meloidogyne enterolobii
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 0713 35 00 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, weder geschält noch zerkleinert, zur Aussaat: Kuhbohnen (Vigna uniguiculata) Zeugodacus cucurbitae Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
1209 99 10 Samen und Früchte, zur Aussaat: Forstsamen Fehlendes
Pflanzengesundheitszeugnis
Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5
ex 1404 90 00 Pflanzliche Erzeugnisse, anderweitig weder genannt noch inbegriffen, frisch oder gekühlt Bemisia tabaci Alle Dritt­länder außer die Schweiz   5

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