Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Bekanntmachung
der Durchführung des vorbereitenden Verfahrens
für das Gebotsverfahren 2026 einschließlich der Verfahrensregelungen
gemäß der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) leitet hiermit das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 (kurz: Vorverfahren 2026) ein. Das Vorverfahren 2026 stellt nach Nummer 8.6 Buchstabe d der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge (FRL KSV), die diesem Vorverfahren im Entwurf vom 6. Oktober 2025 zugrunde liegt, ein weiteres vorbereitendes Verfahren dar. Das Vorverfahren 2026 dient vornehmlich dazu, Informationen für das nachfolgende Gebotsverfahren 2026 zu gewinnen. Interessenten haben zudem die Möglichkeit, Fragen zum Förderprogramm zu stellen. Das hiermit eingeleitete Vorverfahren 2026 steht auch Interessenten offen, die am vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren, das am 29. Juli 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde (BAnz AT 29.07.2024 B1), nicht teilgenommen haben. Das vorbereitende Verfahren für das zweite Gebotsverfahren, das am 29. Juli 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde (BAnz AT 29.07.2024 B1), stellt nach Nummer 8.6 Buchstabe d FRL KSV ein vorheriges vorbereitendes Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 dar.
Die Teilnahme am Vorverfahren 2026 und die vollständige sowie fristgerechte Übermittlung der angeforderten Angaben berechtigt gemäß Nummer 8.6 Buchstabe b Satz 1 zur Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026. Interessenten, die innerhalb der angegebenen Frist nicht die erforderlichen Angaben im Vorverfahren 2026 machen, sind von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ausgeschlossen (Präklusion), da Nummer 8.6 Buchstabe b Satz 1 FRL KSV zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ist (materielle Ausschlussfrist). Die materielle Ausschlussfrist zur Einreichung der geforderten Angaben endet mit Ablauf des 1. Dezember 2025. Nach Durchführung des Vorverfahrens 2026 kann auf die Bekanntmachung des nachfolgenden Gebotsverfahrens 2026 im Bundesanzeiger verzichtet werden.
Interessenten müssen im Vorverfahren 2026 allgemeine Angaben zu ihrem Vorhaben und zur Erfüllung der einzelnen Fördervoraussetzungen in einem Fragebogen einreichen. Sie müssen zusätzlich in einem Dokument technische Daten zum geplanten Vorhaben bereitstellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben müssen durch eine vom BMWE bereitgestellte förmliche Erklärung versichert werden. Die Angaben müssen dabei den gegenwärtigen Kenntnis- und Planungsstand wiedergeben, in begründeten Fällen können Anpassungen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 vorgenommen werden. Zur Übermittlung der geforderten Angaben sind insbesondere die hierfür durch das BMWE auf der Internetseite www.klimaschutzvertraege.info bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die ausgefüllten Formulare samt Anlagen sind bis zum Fristende an die E-Mail-Adresse fragen@klimaschutzvertraege.info zu übersenden.
Interessenten, die am vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren teilgenommen haben, haben die Möglichkeit, am Vorverfahren 2026 dadurch teilzunehmen, dass sie bis zum Ende der materiellen Ausschlussfrist eine auf der Internetseite www.klimaschutzvertraege.info bereitgestellte Bestätigungserklärung an die E-Mail-Adresse fragen@klimaschutzvertraege.info übersenden. Interessenten, die am vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren teilgenommen haben und die Bestätigungserklärung nicht innerhalb der materiellen Ausschlussfrist des Vorverfahrens 2026 übermitteln, sind gemäß Nummer 8.6 Buchstabe d Satz 3 FRL KSV von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ausgeschlossen.
Alternativ zur Übermittlung der Bestätigungserklärung können Interessenten, die am vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren teilgenommen haben, am Vorverfahren 2026 dadurch teilnehmen, dass sie bis zum Ende der materiellen Ausschlussfrist die in Absatz 3 dieser Bekanntmachung genannten Angaben in der dort genannten Form an die E-Mail-Adresse fragen@klimaschutzvertraege.info übersenden.
Die Durchführung des nachfolgenden Gebotsverfahrens 2026 steht unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission dieses im laufenden Notifizierungsverfahren genehmigt und die zuwendungsrechtliche Prüfung durchlaufen wird. Es können sich weitere Änderungen am Förderprogramm ergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Antragsteller von der Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 von der Bewilligungsbehörde ausgeschlossen werden können, wenn die von ihnen im Antrag für die Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 gemachten Angaben falsch sind oder erheblich von den Angaben abweichen, die sie im vorbereitenden Verfahren gemacht haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, soweit die Abweichungen nicht auf den Förderaufruf oder auf Änderungen am Förderprogramm Klimaschutzverträge, insbesondere Änderungen an der Förderrichtlinie Klimaschutzverträge sowie dem Muster-Klimaschutzvertrag, nach dieser Bekanntgabe der Durchführung des Vorverfahrens 2026 im Bundesanzeiger zurückzuführen sind. Interessenten, die am vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren teilgenommen und eine Bestätigungserklärung für die Teilnahme am Vorverfahren 2026 übermittelt haben, können Abweichungen der von ihnen im Antrag für die Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 gemachten Angaben zu den Angaben, die sie im vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren gemacht haben, auch mit Änderungen am Förderprogramm Klimaschutzverträge begründen, die zwischen dem vorherigen vorbereitenden Verfahren für das zweite Gebotsverfahren und dem Vorverfahren 2026 erfolgt sind.
Alle weiteren Informationen zu dem Vorverfahren 2026 sowie die auszufüllenden Formulare werden unter www.klimaschutzvertraege.info zur Verfügung gestellt.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag
Baron
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