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Beiladungsbeschluss: ProSalesVerkaufsförderungs GmbH

qimono (CC0), Pixabay
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Sozialgericht Karlsruhe

Beiladungsbeschluss

S 18 BA 1161/​21 ER (S 18 BA 1160/​21)

ProSalesVerkaufsförderungs GmbH -Klägerin-
vertreten durch die Geschäftsführung, Im Hasenbiel 7, 76297 Stutensee,

gegen

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg -Beklagte-
Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe

Die 18. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat am 03.08.2022 ohne mündliche Verhandlung durch Richterin am Sozialgericht Spletzer beschlossen:

Zum Verfahren werden gemäß § 75 Abs. 2a SGG nur solche Personen beigeladen, die dies bis zum 15.12.2022 beim Sozialgericht Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 13, 76133 Karlsruhe, beantragen.

Gründe:

Im Rahmen einer Betriebsprüfung streiten die Beteiligten um die Versicherungspflicht von etwa 100 Personen, die in den Jahren 2014 bis 2017 bei der ProSales Verlaufsförderung GmbH im Bereich Verkaufspromotion/​Merchandising tätig waren.

Von dem Rechtsstreit sind neben den zuständigen Sozialleistungsträgern auch die oben genannten 100 Personen selbst betroffen, da diese ggf. weitere Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, sofern die Rechtsauffassung der Beklagten zutrifft.

Da deutlich mehr als zwanzig Personen betroffen sind, liegen die Voraussetzungen nach § 75 Abs. 2a SGG vor.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

 

Spletzer, Richterin am Sozialgericht

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