Startseite Allgemeines Behörden können eigene Fehler immer ausbügeln
Allgemeines

Behörden können eigene Fehler immer ausbügeln

Teilen

Behörden dürfen falsch berechnete Benutzungsgebühren jederzeit nachfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Beschluss entschieden.
Es lehnte den Antrag eines Bürgers ab, einen nachberechneten Bescheid über Kanalgebühren außer Vollzug zu setzen. Die Bürger müssten mit Berechnungsfehlern rechnen und könnten sich in der Regel später nicht darauf berufen, sie hätten der ursprünglichen Berechnung vertraut. Zugunsten des Bürgers gebe es keinen Vertrauensschutz, führten die Richter aus. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Behörde bewusst eine zu niedrige Gebühr verlangt habe und der Bürger dies auch nachweisen könne (Aktenzeichen: 8 L 554/10).

Versuchen Sie das mal!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tote bei Schusswechsel zwischen kubanischen Grenztruppen und Schnellboot

Bei einem Feuergefecht zwischen kubanischen Grenztruppen und der Besatzung eines in den...

Allgemeines

Epstein-Akten: Wer hat hier den Aktendeckel draufgelassen?

In Washington sorgt wieder einmal ein Stapel Papier für Schnappatmung – diesmal...

Allgemeines

Atalanta dreht Dortmund – VAR, Wahnsinn und very viel Drama

Atalanta Bergamo hat sich in einem Spiel, das eher an eine italienische...

Allgemeines

Neue Einreiseregeln für Großbritannien treten in Kraft – wen betrifft das?

Seit Mittwoch gilt für viele Reisende eine neue Vorschrift für die Einreise...