Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ist ein Modell in Deutschland, das es Jugendlichen ermöglicht, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, unter Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
🧑‍🎓 Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisbewerberin / den Bewerber:
- Mindestalter: 16 Jahre und 6 Monate zum Beginn der Fahrschulausbildung
- PrĂĽfungen:
- Theoretische PrĂĽfung frĂĽhestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische PrĂĽfung frĂĽhestens 1 Monat vorher
- FĂĽhrerschein: Mit Bestehen der PrĂĽfung erhält man die „Fahrerlaubnis mit 17“, aber noch keinen EU-KartenfĂĽhrerschein, sondern eine BF17-Bescheinigung.
- Nur in Deutschland gĂĽltig!
→ Fahrten im Ausland sind nicht erlaubt (außer vereinzelt in Österreich).
👥 Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestalter: 30 Jahre
- FĂĽhrerscheinbesitz: Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Muss namentlich in der PrĂĽfbescheinigung eingetragen sein
- Kein Alkohol oder Drogen während der Fahrt (0,5-Promille-Grenze!)
đź“„ Sonstige Hinweise:
- Das begleitete Fahren endet automatisch mit dem 18. Geburtstag, danach muss der reguläre Kartenführerschein beantragt werden.
- Die Begleitperson darf nicht selbst fahren, sondern ist nur als Beobachter und Ratgeber dabei.
- Wer beim begleiteten Fahren alle Regeln einhält, hat bei regulärem Führerscheinerwerb später eine verkürzte Probezeit (2 Jahre statt Verlängerung bei Verstößen).
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