Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ist ein Modell in Deutschland, das es Jugendlichen ermöglicht, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, unter Aufsicht einer eingetragenen Begleitperson. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
🧑🎓 Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisbewerberin / den Bewerber:
- Mindestalter: 16 Jahre und 6 Monate zum Beginn der Fahrschulausbildung
- Prüfungen:
- Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vorher
- Führerschein: Mit Bestehen der Prüfung erhält man die „Fahrerlaubnis mit 17“, aber noch keinen EU-Kartenführerschein, sondern eine BF17-Bescheinigung.
- Nur in Deutschland gültig!
→ Fahrten im Ausland sind nicht erlaubt (außer vereinzelt in Österreich).
👥 Voraussetzungen für die Begleitperson:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Führerscheinbesitz: Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
- Muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
- Kein Alkohol oder Drogen während der Fahrt (0,5-Promille-Grenze!)
📄 Sonstige Hinweise:
- Das begleitete Fahren endet automatisch mit dem 18. Geburtstag, danach muss der reguläre Kartenführerschein beantragt werden.
- Die Begleitperson darf nicht selbst fahren, sondern ist nur als Beobachter und Ratgeber dabei.
- Wer beim begleiteten Fahren alle Regeln einhält, hat bei regulärem Führerscheinerwerb später eine verkürzte Probezeit (2 Jahre statt Verlängerung bei Verstößen).
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