Kein Eigenkapital – das sollten Bauinteressenten wissen
Selbstverständlich lässt sich unsere Aussage in der Überschrift belegen: Ein Blick in die im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des betreffenden Unternehmens reicht aus. Dort ist kein Eigenkapital ausgewiesen – stattdessen findet sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
Das bedeutet: Die Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigen das gesamte Vermögen, und es steht bilanziell tief im Minus. Ein solcher Zustand wird als bilanzielle Überschuldung bezeichnet.
Wichtig ist jedoch: Eine bilanzielle Überschuldung ist nicht automatisch eine insolvenzrechtliche Überschuldung.
Im Insolvenzrecht ist entscheidend, ob eine sogenannte „positive Fortführungsprognose“ besteht – also ob das Unternehmen nach derzeitiger Einschätzung in der Lage ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen und wirtschaftlich weiterzubestehen. Solange dies bejaht werden kann, besteht keine Insolvenzantragspflicht, auch wenn die Bilanz tiefrot ist.
Trotzdem darf man sich als Verbraucher oder Kaufinteressent fragen: Wie stabil ist ein Unternehmen, das laut eigener Bilanz über keinerlei Eigenkapital verfügt?
Ganz ehrlich: Wenn ein Unternehmen sich selbst als Bauträger bezeichnet – und dabei über kein Eigenkapital verfügt –, dann sollte man sich als Bau- oder Kaufinteressent zumindest einmal kritisch fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, sich nach einem Partner umzusehen, der wirtschaftlich stabiler aufgestellt ist.
Denn beim Bau oder Kauf eines Hauses geht es nicht nur um Vertrauen – es geht um die Verwirklichung eines Lebenstraums. Und den sollte man, wenn möglich, nicht auf ein Fundament aus Schulden bauen.
Kritische Bilanzanalyse – Bau Ehrlich GmbH (Geschäftsjahr 2023)
1. Überblick
Die Bau Ehrlich GmbH weist zum 31.12.2023 eine Bilanzsumme von 10.934.486,54 EUR auf – ein enormer Anstieg gegenüber dem Vorjahr (2.656.753,36 EUR). Auffällig ist dabei: Kein Eigenkapital vorhanden, stattdessen ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 1.111.098,28 EUR. Das bedeutet: Die Passivseite ist bilanziell überschuldet.
2. Bilanzielle Überschuldung vs. Insolvenzrechtliche Überschuldung
Wichtig ist:
Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet, dass das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht deckt – das Unternehmen hat buchhalterisch kein Eigenkapital, sondern einen Fehlbetrag.
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt jedoch nur dann vor, wenn es auch keine positive Fortführungsprognose gibt.
Im vorliegenden Fall stützt sich die Geschäftsführung auf:
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Rangrücktrittsvereinbarungen mit den Gesellschaftern (über 1,12 Mio. EUR),
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sowie auf geplante Veräußerung von Vorratsvermögen mit stillen Reserven,
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und prognostizierte zukünftige Überschüsse.
Fazit: Insolvenzrechtlich liegt (noch) keine Insolvenzantragspflicht vor, wohl aber ein gravierender bilanzieller Missstand.
3. Eigenkapitalsituation – oder besser: das Fehlen davon
Die Eigenkapitalquote liegt bei 0 %. Das heißt: Das gesamte Unternehmen ist fremdfinanziert, insbesondere durch:
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Verbindlichkeiten (10,9 Mio. EUR) – davon
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rund 7,4 Mio. EUR kurzfristig fällig,
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und über 1,4 Mio. EUR gegenüber Gesellschaftern.
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➡️ Kritischer Punkt: Die Rückzahlung dieser Gesellschafterdarlehen ist zwar durch Rangrücktritt formal zurückgestellt, dennoch bleibt das wirtschaftliche Risiko hoch – besonders wenn stille Reserven nicht im erwarteten Umfang realisiert werden.
4. Liquidität und Zahlungsfähigkeit
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten (7,4 Mio. EUR) stehen einem Umlaufvermögen von 9,2 Mio. EUR gegenüber – das scheint zunächst solide. Aber: Ein erheblicher Teil davon dürfte aus Vorräten oder Forderungen bestehen, die nicht sofort liquidierbar sind. Ohne detaillierte GuV ist die tatsächliche Liquiditätslage unklar – sie ist jedoch als angespannt zu bewerten.
5. Einschätzung für Bau- oder Kaufinteressenten
Die Firma bezeichnet sich als Bauträger – das erweckt Vertrauen in Verlässlichkeit und wirtschaftliche Stärke. Doch ein nüchterner Blick auf die Bilanz zeigt:
🔺 Ein Bauträger ohne Eigenkapital, mit bilanzieller Überschuldung und nahezu vollständiger Fremdfinanzierung ist ein erhebliches Risiko.
Wer als Käufer oder Bauherr mit einem solchen Unternehmen Verträge abschließt, sollte sich bewusst sein: Im Fall von Schwierigkeiten stehen eigene Interessen weit hinten. Mängelansprüche oder Vorauszahlungen könnten gefährdet sein.
6. Fazit
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Die wirtschaftliche Lage ist kritisch.
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Das Unternehmen lebt von der Fortführungsannahme und internen Rangrücktrittsvereinbarungen.
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Für externe Dritte – insbesondere Privatkunden und Kaufinteressenten – ist äußerste Vorsicht geboten.
Empfehlung: Wer sein Bauprojekt oder Immobilienkauf auf eine sichere Basis stellen möchte, sollte sich fragen:
Gibt es Unternehmen mit soliderer Kapitalausstattung und nachweislicher wirtschaftlicher Stabilität? Die Antwort dürfte ja lauten.
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