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Bankenpleite: North Channel Bank GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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280 IN 11/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: 1. North Channel GmbH, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Resinghoff, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.2. Gunnar Volkers, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), 1.3. Harald Zenke, Bonifaziusturm B, Erthalstraße 1, 55118 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2023 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, Tel.: 0711/238890, Fax: 0711/23889200, Dietmar.Haffa@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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