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Banken müssen mehrfach auf Totalverlustrisiko hinweisen

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Eine Bank muss wiederholt auf ein Totalverlustrisiko bei einem bestimmten Produkt in ihrem Anlageprospekt hinweisen, sonst gilt der Prospekt als fehlerhaft und die Bank haftet im Falle eines solchen Verlustes. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main kam am 08.12.2010 auf dieses Urteil (Az.: 19 U 22/10). Das OLG gab damit der Klage eines Anlegers statt, der seine Bank wegen unzureichender Aufklärung auf entsprechenden Schadenersatz verklagt hatte. Der Kläger investierte auf Raten seines Anlageberaters 52.000 Euro in einen Filmfonds und verlor seingesamtes Geld. Der Kunde forderte dasGeld zurück mit der Begründung, er sei nicht ausreichend über die Risiken eines solchen Totalverlustes aufgeklärt worden. Die Bank weigerte sich mitdemHinweis, der Anleger sei sehr erfahren gewesen.

Es folgte die Klage der stattgegeben wurde. Damit hat das OLG Frankfurt/Main die Aufklärungspflichten von Banken im Zuge der Anlageberatung entsprechend konkretisiert, so dass ab sofort mehr Klarheit herrschen dürfte.

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