Startseite Allgemeines Bank muss Kunden verraten – Ebay Markenrecht
Allgemeines

Bank muss Kunden verraten – Ebay Markenrecht

Teilen

Auf der Plattform ebay hatte ein Verkäufer ein Markenparfüm angeboten, welches gefälscht war. Der Ersteigerer wollte Schadenersatz durchsetzen. Die Bank wollte den Namen des Kontoinhabers aber nicht nennen. Der Bundesgerichthof legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied: Bankgeheimnis hin oder her: die Daten müssen genannt werden.
GBH, Az I ZR 51/11

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Betrüger:muhammadumar46855@gmail.com

Sachen gibt es da kann man nur den Kopf schütteln: Das ist...

Allgemeines

Wer ist Nick Reiner? – Der Sohn von Rob und Michele Reiner im Zentrum eines Familiendramas

Nick Reiner, Sohn des bekannten Regisseurs Rob Reiner (Stand by Me, Harry...

Allgemeines

Warner Bros. Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab – Machtkampf in Hollywood spitzt sich zu

Der Bieterkrieg um Warner Bros. Discovery (WBD) geht in die nächste Runde:...

Allgemeines

Warnliste der Schweizer Polizie in Sachen Cryptobetrugsverdacht

Diese Onlineplattformen und Kryptowährungsadressen wurden uns von Nutzern aufgrund verdächtiger Aktivitäten gemeldet,...