Startseite Allgemeines Bank muss Kunden verraten – Ebay Markenrecht
Allgemeines

Bank muss Kunden verraten – Ebay Markenrecht

Teilen

Auf der Plattform ebay hatte ein Verkäufer ein Markenparfüm angeboten, welches gefälscht war. Der Ersteigerer wollte Schadenersatz durchsetzen. Die Bank wollte den Namen des Kontoinhabers aber nicht nennen. Der Bundesgerichthof legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied: Bankgeheimnis hin oder her: die Daten müssen genannt werden.
GBH, Az I ZR 51/11

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA prüfen neue Strafzölle gegen wichtige Handelspartner

Die United States haben eine neue Handelsuntersuchung gegen mehrere ihrer größten Wirtschaftspartner...

Allgemeines

BBC-Recherche: Epstein soll über Modelagenten junge Frauen angeworben haben

Eine Recherche von BBC News Brasil legt nahe, dass der verstorbene US-Finanzier...

Allgemeines

Zugkollision im Bayreuther Hauptbahnhof: Mehrere Verletzte und erhebliche Störungen im Bahnverkehr

Am Mittwochabend sind im Bayreuth Hauptbahnhof zwei Regionalzüge zusammengestoßen. Bei der Kollision...

Allgemeines

Wenn „präzise“ Raketen plötzlich Schulen finden

Man muss es dem modernen Krieg lassen: Er ist technologisch beeindruckend. Satelliten,...