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BaFin warnt vor unseriösen Finanzangeboten und unerlaubten Bankgeschäften

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat aktuell mehrere Warnungen zu unerlaubt betriebenen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen veröffentlicht. Im Fokus stehen dabei die App „Schw“ sowie die Webseiten benefitprofitable.online und wilko-groupe.com. In allen Fällen agieren die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin – ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

1. App „Schw“ – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Die App „Schw“ ermöglicht angeblich den Handel mit Aktien. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass die Anbieter mutmaßlich ohne die notwendige Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erbringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher äußerste Vorsicht walten lassen.

2. Webseite benefitprofitable.online – Gefälschtes BaFin-Schreiben im Umlauf

Auf der Seite benefitprofitable.online werden vermeintliche Kreditangebote beworben. Die Betreiber verfügen jedoch nicht über eine Genehmigung der BaFin. Besonders perfide: Es wird ein gefälschtes Schreiben der BaFin verwendet, um gegenüber potenziellen Kundinnen und Kunden eine angebliche Erlaubnis vorzutäuschen. Die BaFin stellt klar: Dieses Schreiben ist nicht echt. Die Seite wird damit fälschlich als reguliert dargestellt.

3. Webseite wilko-groupe.com – Unerlaubte Bank- und Finanzdienstleistungen

Die Webseite wilko-groupe.com bietet angebliche Kreditangebote sowie Bankkonten und Beratungen zu Finanzanlagen an. Auch hier hat die BaFin festgestellt, dass die Personen hinter dem Angebot ohne die erforderliche Erlaubnis agieren. Die Betreiber erbringen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen rechtswidrig.

Die BaFin betont, dass jedes Unternehmen, das in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine offizielle Genehmigung benötigt. Diese Information basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Eine Übersicht genehmigter Unternehmen bietet die Unternehmensdatenbank der BaFin.

Allgemeiner Verbraucherschutzhinweis

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen ausdrücklich vor Leichtsinn bei Geldanlagen im Internet. Betrüger nutzen oft professionell gestaltete Webseiten und täuschend echte Dokumente, um Vertrauen zu erwecken. Daher ist es ratsam, jede Investition im Vorfeld gründlich zu prüfen und auf offizielle Zulassungen zu achten.

Tipp: In der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ informiert die BaFin regelmäßig darüber, wie man sich vor typischen Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen kann.

 

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