Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor mehreren Online-Angeboten gewarnt, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbieten. Betroffen sind unter anderem die Website mbspoint(.)com sowie Aktivitäten rund um die Gainorex Investment-App, die über eine WhatsApp-Gruppe beworben wird.
Verdacht gegen Website mbspoint(.)com
Nach Angaben der BaFin bestehen Hinweise darauf, dass die Betreiber der Internetseite mbspoint(.)com Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, ohne dafür über eine entsprechende Genehmigung zu verfügen.
Die Identität der Betreiber ist bislang unklar. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht handelt es sich um unbekannte Anbieter, die nicht unter der Aufsicht der BaFin stehen. Für Verbraucher bedeutet das ein erhebliches Risiko, da es keine behördliche Kontrolle über die angebotenen Dienstleistungen gibt.
Warnung vor der Gainorex Investment-App
Parallel dazu warnt die BaFin auch vor Aktivitäten rund um die Gainorex Investment-App. Demnach werden Verbraucherinnen und Verbraucher über die WhatsApp-Gruppe „Börsenblick A-001“ angesprochen und dazu aufgefordert, über diese App Finanzinstrumente zu handeln.
Auch hier besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Verantwortlichen hinter der WhatsApp-Gruppe und der App sind nach Angaben der BaFin nicht identifizierbar und werden ebenfalls nicht von der Finanzaufsicht überwacht.
BaFin: Erlaubnis für Finanzangebote zwingend erforderlich
Die BaFin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer offiziellen Erlaubnis der Finanzaufsicht angeboten werden dürfen.
Dennoch tauchen immer wieder Anbieter auf, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Lizenz bereitstellen. Für Anleger kann dies ein erhebliches Risiko darstellen, da unregulierte Anbieter häufig mit betrügerischen Methoden arbeiten oder Investitionen nicht ausreichend absichern.
Verbraucher sollten Anbieter prüfen
Die Finanzaufsicht rät Anlegerinnen und Anlegern daher, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt. Informationen dazu können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Gesetzliche Grundlage der Warnung
Die Veröffentlichung der Warnhinweise erfolgt auf Grundlage von
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Vorschriften erlauben es der BaFin, die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Angebote zu informieren, die möglicherweise unerlaubte Finanzgeschäfte betreiben.
Fazit
Die aktuellen Warnungen zeigen erneut, dass sich im Internet immer wieder dubiose Investmentangebote und Trading-Plattformen finden. Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder unbekannte Websites zu Geldanlagen aufgefordert werden – vor allem dann, wenn der Anbieter nicht von der BaFin reguliert wird.
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