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BaFin warnt vor neuen Betrugsmaschen im Internet und über WhatsApp

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) hat erneut vor mehreren unerlaubten Finanzangeboten gewarnt, die sich gezielt an Privatanleger richten. Betroffen sind sowohl dubiose Online-Handelsplattformen als auch angebliche Investmentgruppen in Messengerdiensten.

Warnung vor BKM Markets

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber der Websites bkm-markets(.)com und trade.bkm-markets(.)com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Identität der Betreiber ist unbekannt, eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt.

Besonders brisant: Gegenüber Anlegerinnen und Anlegern wird ein angebliches Garantieschreiben mit BaFin-Logo verwendet. Dabei handelt es sich nicht um ein offizielles oder autorisiertes Dokument der Finanzaufsicht, sondern um eine Täuschung. Die BaFin stellt klar, dass sie keinerlei Garantien für private Anlageangebote ausspricht.

Identitätsmissbrauch über die App „RBC NL“ und WhatsApp-Gruppen

In einer weiteren Warnung weist die BaFin auf mehrere WhatsApp-Gruppen hin, darunter
„S373 Robeco Kernmitgliedergruppe“,
„M2 Robeco Value Investing Kreis“ und
„999 Robeco Investment Strategiezentrum – Blockhandel“.

Diese Gruppen geben vor, von Mitarbeitern der Robeco Deutschland betrieben zu werden. Tatsächlich besteht kein Zusammenhang mit Robeco, dessen verbundenen Unternehmen oder Mitarbeitenden. Robeco vertreibt nach eigenen Angaben keine Finanzprodukte über WhatsApp oder soziale Medien. Es handelt sich um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch.

In den Gruppen werden Verbraucher dazu verleitet, über die App „RBC NL“ Finanzprodukte zu handeln. Auch hier besteht der Verdacht, dass ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Typischer Ablauf der Betrugsmasche

Aus vergleichbaren Fällen ist der BaFin ein wiederkehrendes Muster bekannt:

  • Über soziale Medien werden Anzeigen mit kostenlosen Aktienempfehlungen oder angeblichen Schulungen geschaltet.

  • Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten oder lizenzierten Finanzinstituten geworben.

  • Interessierte werden in WhatsApp-Gruppen gelockt, in denen vermeintliche Experten über Wochen Vertrauen aufbauen.

  • Später wird ein „innovatives“ Investmentmodell oder sogar ein eigener Krypto-Token beworben.

  • Testauszahlungen kleiner Beträge sind anfangs möglich, um Seriosität vorzutäuschen.

  • Einzahlungen erfolgen häufig über ausländische Konten oder Kryptowährungen.

  • Mit der Zeit steigt der Druck zu weiteren Einzahlungen, Auszahlungen werden verzögert oder ganz blockiert.

  • Webseiten und Plattformen wechseln regelmäßig ihre Erreichbarkeit.

Klare Rechtslage – und dringende Warnung

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt zwingend eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, handeln Anbieter illegal. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die BaFin stützt ihre Warnungen auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern rät sie Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerste Vorsicht walten zu lassen und Angebote gründlich zu prüfen.

Weitere Hinweise und aktuelle Warnmeldungen finden sich in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“.

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